16- und 17-Jährige bei politischer Reife mit Volljährigen auf Augenhöhe
Politikwissenschaftliche Studie unter Beteiligung von Jun.-Prof. Dr. Arndt Leininger von der TU Chemnitz bestätigt am Beispiel der Berliner Wahlen vom September 2021 jüngere Befunde zur politischen Partizipationsfähigkeit von 16- und 17-Jährigen – Unterschiedliche Wahlaltersgrenzen sorgen für Verwirrung
Unterschiedliche Wahlaltersgrenzen für Kommunal- und Landtagswahlen innerhalb eines Bundeslandes sorgen für Verwirrung unter 16- bis 18-Jährigen. Das zeigt eine neue Studie mit dem Titel „Mehr Wählen wagen? Ungleichheiten beim „Wählen ab 16“ und ihre Folgen“ der Politikwissenschaftler Arndt Leininger, Inhaber der Juniorprofessur Politische Forschungsmethoden an der Technischen Universität Chemnitz, und Prof. Dr. Thorsten Faas, Leiter der Arbeitsstelle Politische Soziologie der Bundesrepublik Deutschland am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Zudem bestätigen die Autoren in der Jugendwahlstudie 2021 Befunde aus der Jugendwahlstudie 2019, wonach 16- und 17-Jährige hinsichtlich ihrer politischen Reife mit jungen Erwachsenen ab 18 Jahren auf Augenhöhe sind.
Die Ergebnisse der Untersuchung im Auftrag der Otto Brenner Stiftung (OBS) sind als OBS-Arbeitspapier Nummer 56 erschienen.
Kaum Unterschiede bei Interesse an und Wissen zur Wahl gegenüber jungen Erwachsenen
Die beiden Forscher befragten mehr als 5.000 junge Berlinerinnen und Berliner zwischen 15 und 20 Jahren vor dem Hintergrund der Wahlen vom 26. September 2021, die am 12. Februar 2023 teilweise wiederholt werden müssen. Damals waren die Berlinerinnen und Berliner nicht nur zur Bundestagswahl, sondern auch zur Berliner Landtags- und Kommunalwahl aufgerufen und sollten darüber hinaus an einem Volksentscheid teilnehmen. Allerdings konnten sich nur an der Kommunalwahl auch 16- und 17-Jährige beteiligen.
Ergänzt wird die Untersuchung um eine erneute Befragung von rund 2.000 17- bis 27-jährigen jungen Menschen in Brandenburg und Sachsen. 2019 hatten die Befragten – damals noch im Alter von 15- bis 24-Jahren – an der durch die OBS geförderten Jugendwahlstudie 2019 teilgenommen. In dieser Studie erhoben Leininger und Faas anlässlich der damals zeitgleichen Landtagswahlen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen jungen Menschen in Brandenburg (Wahlalter: 16 Jahre) und Sachsen (Wahlalter: 18 Jahre). Bereits damals hatten die Politologen bei 16- und 17-Jährigen, aber auch schon 15-Jährigen, zeigen können, dass sich deren Interesse an und Wissen über Politik nicht von jungen Erwachsenen unterscheidet.
Mehrheit der Befragten für Wahlalter ab 16 Jahren
„Unsere aktuelle Befragung untermauert, dass es weiterhin wenig Anlass gibt, an der Befähigung 16- und 17-Jähriger zu politischer Teilhabe auch auf Bundesebene zu zweifeln“, führt Arndt Leininger aus. „Im Gegenteil legen die Befunde nahe, das Wahlalter nicht nur und auch nicht zuerst auf kommunaler Ebene zu senken“, so Leininger.
„Emotional abgeholt“ würden junge Menschen vor allem mit einem abgesenkten Wahlalter auf Bundesebene, heißt es dazu in der Studie. Das heißt, dass die Freude über die Wahlberechtigung bei 18-Jährigen, aber auch der Ärger über eine verweigerte Wahlmöglichkeit, bei den 15- bis 17-jährigen Befragten dort mit Abstand am größten sei. Folgerichtig spricht sich auch eine Mehrheit der befragten jungen Menschen für ein Wahlalter von 16 Jahren auf Bundesebene aus.
Unterschiedliche Wahlmöglichkeiten führen zu Fehlwahrnehmungen
„Wir sehen, dass der Flickenteppich aus Wahlaltersgrenzen zu erheblichen Fehlwahrnehmungen unter jungen Menschen geführt hat“, betont Politikwissenschaftler Thorsten Faas. „Die wiederholte Befragung in Brandenburg und Sachsen bekräftigt nicht nur die Ergebnisse der Berliner Befragung, sondern zeigt auch, dass der Zuspruch unter den Befragten für das ‚Wählen mit 16‘ auf Bundesebene dort deutlich größer ist, wo die jungen Menschen bereits Erfahrungen mit dem abgesenkten Wahlalter machen konnten“, so Thorsten Faas.
So zeigen die Befunde auch, dass rund zehn Prozent der 16- und 17-Jährigen nicht von ihrer Wahlberechtigung für die Kommunalwahl wussten. Diese Problematik verschärfe sich noch unter dem Blickwinkel demokratischer Gleichheit, ergänzt Jupp Legrand, Geschäftsführer der Otto Brenner Stiftung: „Insbesondere Jugendliche, die sich selbst der ‚Unterschicht‘ zuordnen, verzeichnen die höchsten Fehlwahrnehmungen, blieben also im schlimmsten Fall den Wahlen aus Unwissenheit fern.“ Die Uneinheitlichkeit der Wahlaltersgrenzen verstärke dadurch einen allgemeinen Trend zur sozial ungleichen Wahlbeteiligung, der „besorgniserregend“ sei, so Legrand weiter. Hier sei bei abgesenktem Wahlalter auch mehr Aufklärung, Information und Motivation zur Wahl dringend notwendig.
Forscher plädieren für Einigung bei Absenkung des Wahlalters im Bund
In ihrer Studie weisen Arndt Leininger und Thorsten Faas darauf hin, dass sich die Vielfalt unterschiedlicher Wahlaltersregelungen zukünftig weiter vergrößern werden, sollten die Parteien der Ampelkoalition und die Unionsparteien zu keiner Einigung über die Absenkung des Wahlalters im Bund kommen.
Damit bleibe es für junge Menschen auf absehbare Zeit nicht leicht, den Überblick zu behalten. Daran wird auch die Wiederholungswahl in Berlin nichts ändern. Denn bezogen auf die Gruppe der jungen Wählerinnen und Wähler dürfen im Februar 2023 zwar nun Jugendliche, welche 2021 noch nicht 16 Jahre alt und somit noch nicht wahlberechtigt waren, nun zum ersten Mal und die damals 16-Jährigen zum zweiten Mal an einer Kommunalwahl teilnehmen – nicht aber an der Wahl zum Abgeordnetenhaus.
Veröffentlichung: Thorsten Faas/Arndt Leininger: Mehr Wählen wagen? Ungleichheiten beim „Wählen ab 16“ und ihre Folgen; OBS-Arbeitspapier 56; Frankfurt/Main, Januar 2023.
Weitere Informationen:
Jun.-Prof. Arndt Leininger, PhD, Technische Universität Chemnitz, Tel. 0371 531-33357, E-Mail arndt.leininger@phil.tu-chemnitz.de
Prof. Dr. Thorsten Faas, Freie Universität Berlin, Tel. 030 838-64131, E-Mail thorsten.faas@fu-berlin.de
Jupp Legrand, Geschäftsführer der Otto Brenner Stiftung, Tel. 069 6693-2810, E-Mail info@otto-brenner-stiftung.de
Matthias Fejes
19.01.2023