Hinweise zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende
Beantragung der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro ist für immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist weiterhin möglich
Am 21. Dezember 2022 ist das Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die einmalige Auszahlung von 200 Euro an zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vor. Die Beantragung ist seit 15. März 2023 möglich, jedoch haben davon noch nicht alle Studierenden Gebrauch gemacht. Die sächsische Koordinierungsstelle für die Auszahlung der Energiepreispauschale an Studierende hat mitgeteilt, dass sachsenweit rund 25 Prozent der Studierenden bislang keinen entsprechenden Auszahlungsantrag gestellt haben. Studierende der TU Chemnitz, die noch einen Antrag auf Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro stellen möchten, finden hier alle dafür notwendigen Informationen. Die Beantragung ist bis zum 30. September 2023 möglich.
Mario Steinebach
21.06.2023