Schulterschluss für ein Studium der Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz
Neue Website der TU Chemnitz zeigt, dass sich Vertreterinnen und Vertreter aus der Justiz, der Anwaltschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft einig sind, wie man in Chemnitz durch neue Studienangebote in den Rechtswissenschaften dem zunehmenden Bedarf an Juristinnen und Juristen in Sachsen wirkungsvoll begegnen kann
Sachsen fehlt der juristische Nachwuchs: Bis zum Jahr 2033 gehen voraussichtlich rund 850 sächsische Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 1.370 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 60 Notarinnen und Notare in den Ruhestand, so die Prognose des sächsischen Justizministeriums vom Herbst 2023. Eine ähnliche Ruhestandswelle wird für Juristinnen und Juristen in der Staats- und Kommunalverwaltung und der Wirtschaft erwartet. Die damit immer größer werdenden Herausforderungen der Fachkräftebedarfsdeckung im Bereich Rechtswissenschaften wird auch vom sächsischen Kabinett in der im Februar 2024 beschlossenen Hochschulentwicklungsplanung 2025plus anerkannt, laut der die Einrichtung des Studienfachs Rechtswissenschaft an einer weiteren Hochschule geprüft werden solle. Die Technische Universität Chemnitz ist dazu sehr gern bereit.
Auf einer neuen Website (www.tu-chemnitz.de/rektorat/tucjur) beschreibt die TU Chemnitz ausführlich die Argumente, die für die Rechtswissenschaften in Chemnitz sprechen, sowie erste Eckpunkte und Planungsansätze für die Ausgestaltung des Studiums und der institutionellen Voraussetzungen. Zudem werden auf der Website klare Bekenntnisse von Vertreterinnen und Vertreter aus der Justiz, der Anwaltschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft für ein Studium der Rechtswissenschaften an der TU Chemnitz zusammengefasst. Bereits am 5. August 2024 lautete bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion zum Thema „Darf die TU Chemnitz Recht haben?“ am Ende der Veranstaltung die einhellige Antwort „Ja!“.
Mario Steinebach
05.11.2024