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Zielvereinbarung 2025-2028 zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und der TU Chemnitz abgeschlossen

Konkrete Ziele für ein Zielvereinbarungsbudget von 25 Millionen Euro vereinbart

Der Sächsische Wissenschaftsminister, Sebastian Gemkow, und der Rektor der Technischen Universität Chemnitz, Prof. Dr. Gerd Strohmeier, haben am 11. Dezember 2024 die Zielvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2028 unterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen einer feierlichen Zeremonie im Sächsischen Landtag, bei der alle Zielvereinbarungen zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) und den sächsischen Hochschulen sowie den Medizinischen Fakultäten Dresden und Leipzig unterzeichnet wurden.

Die Zielvereinbarung mit der TU Chemnitz wurde auf Grundlage der Sächsischen Hochschulentwicklungsplanung 2025plus in zwei zum Teil sehr intensiven Verhandlungsrunden zwischen SMWK und Universitätsleitung ausgehandelt, enthält in den Bereichen „Übergreifende Ziele“, Lehre und Studium, Forschung sowie Dritte Mission konkrete Zielstellungen für den Betrachtungszeitraum 2025-2028 und umfasst insgesamt ein Zielvereinbarungsbudget von rund 25 Milliionen Euro für vier Jahre.

„Mit diesen Vereinbarungen schaffen wir die Grundlage für eine planbare und verlässliche Entwicklung unserer Hochschulen. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen ist es uns gelungen, innovative Schwerpunkte zu setzen und die Qualität in Lehre und Forschung nachhaltig zu sichern. Mein Dank gilt auch den Abgeordneten des Sächsischen Landtages, dessen Unterstützung uns diese langfristige Planung ermöglicht. Besonders stolz bin ich darauf, dass wir es geschafft haben, die Hochschulen nicht nur finanziell zu stärken, sondern ihnen auch die Flexibilität zu geben, ihre individuellen Potenziale zu entfalten. Ob in der Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte, im Schutz und der Weiterentwicklung der sogenannten Kleinen Fächer oder bei der Förderung von Innovation durch Transfer – wir setzen gemeinsam Zeichen, die weit über die nächsten Jahre hinauswirken werden. Dies ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Sachsens Hochschulen mit diesem Rückenwind noch mehr zu einer treibenden Kraft für Innovation, Fortschritt und Bildungsgerechtigkeit werden können“, sagt Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow.

Prof. Dr. Gerd Strohmeier, Rektor der TU Chemnitz, war mit den geführten Gesprächen und dem erzielten Ergebnis sehr zufrieden: „Wir haben in guten, konstruktiven und erfolgreichen Gesprächen für die TU Chemnitz absolut akzeptable Zielwerte verhandeln können. Selbstverständlich hat das mit den Zielen der Punktwertrechnung verbundene ‚Messen, Zählen und Wiegen‘ nur eine eingeschränkte Aussagekraft und sind die Zielstellungen der TU Chemnitz insgesamt breiter bzw. weitreichender. Entscheidend ist mit Blick auf die Zielvereinbarung aber, dass die Zielwerte der Punktwertrechnung für die TU Chemnitz grundsätzlich sehr gut erreichbar sind. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil das Zielvereinbarungsbudget von rund 25 Millionen Euro nicht als zusätzlicher Bonus am Ende der Zielvereinbarungsperiode, sondern als notwendiger Teil der Grundfinanzierung in Jahresscheiben während der Zielvereinbarungsperiode ausgeschüttet wird – und bei mangelnder Zielerreichung durch Kürzung des künftigen Zielvereinbarungsbudgets in Jahresscheiben zurückgezahlt werden muss.“

Auch der Vorsitzende des Hochschulrats der TU Chemnitz und Bürgermeister für Personal, Finanzen und Bildung der Stadt Chemnitz, Ralph Burghart, zeigte sich mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarung zufrieden: „Ich freue mich, dass nach der Zuschussvereinbarung 2025-2032 nun auch die Zielvereinbarung 2025-2028 unterzeichnet werden konnte. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein mit Blick auf die künftige Universitätsentwicklung auf Grundlage der Sächsischen Hochschulentwicklungsplanung 2025plus erreicht worden. Mit dem Verhandlungsergebnis kann man sehr zufrieden sein. Gleichwohl darf nicht vergessen werden, dass die angespannte Haushaltslage sowie aktuelle und neue Aufgaben in der Hochschulentwicklung durchaus große Herausforderungen für unsere Universität bedeuten. Diesen werden wir uns in den nächsten Jahren gemeinsam stellen.“

Hintergrund: Zielvereinbarungen

Die hochschulpolitischen Ziele werden zwischen dem Wissenschaftsministerium und den einzelnen Hochschulen bilateral vereinbart. Die Laufzeit beträgt vier Jahre, in diesem Fall 2025 bis Ende 2028. Die Zielvereinbarungen bilden den spezifischen Rahmen für jede einzelne staatliche Hochschule zur Schwerpunktsetzung in den verschiedenen hochschulpolitischen Säulen. Die bilateralen Zielvereinbarungen werden vor dem Hintergrund der bereits im Frühjahr dieses Jahres getroffenen Zuschussvereinbarung zwischen Freistaat und Hochschulen geschlossen, in der eine langfristige planerische und finanzielle Absicherung der Grundfinanzierung der Hochschulen bis zum Jahr 2032 vertraglich vereinbart worden ist.

Mario Steinebach
12.12.2024

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