Springe zum Hauptinhalt
Pressestelle und Crossmedia-Redaktion
TUCaktuell
Pressestelle und Crossmedia-Redaktion 
TUCaktuell Campus

Erste Hilfe für zukünftige BAföG-Empfänger

Für eine Ausbildungsförderung ab Oktober muss jetzt der Antrag gestellt werden

Bald wird es wieder hektisch in der Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerks Chemnitz-Zwickau: Sie ist die erste Anlaufstelle für Studenten mit Fragen rund um das Thema BAföG. Im Oktober geht das Wintersemester 2012/2013 los und wer von Anfang an finanziell unterstützt werden will, muss jetzt aktiv werden. Die Anträge für eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, sollten bis Ende Oktober eingereicht sein, damit der BAföG-Anspruch ab Oktober gesichert wird. "Insgesamt gilt aber: Je früher der Antrag im BAföG-Amt des Studentenwerks eingeht, desto schneller ist die Bearbeitung und sichert so eine frühere Auszahlung", rät die Abteilungsleiterin Studienfinanzierung des Studentenwerks, Marion Vollmann.

Zu einem vollständigen Erstantrag gehört das BAföG-Formular 1 mit Anlage und gegebenenfalls mit einem Nachweis über Mietkosten und Kranken- bzw. Pflegeversicherung. Sollten erforderliche Dokumente wie eine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Mietkostennachweis noch nicht vorliegen, können diese problemlos nachgereicht werden. Außerdem müssen in Formblatt 3 Eltern oder Ehepartner eine Erklärung über das Bruttoeinkommen des vorletzten Kalenderjahres abgeben sowie über alle Lohnersatzleistungen und Renten, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und alle abgeführten Steuern. Alle Formblätter findet man am Infopoint im Erdgeschoss des Studentenwerks, Thüringer Weg 3, oder auf dessen Internetseite unter http://www.swcz.de. Auf der Seite des Innenministeriums, http://www.bafög.de, können die Anträge ebenfalls heruntergeladen werden.

Für den Erhalt von Ausbildungsförderung muss der Student einige Voraussetzungen erfüllen: Er darf bei Beginn des Studiums nicht älter als 30 Jahre alt sein, bei Masterstudiengängen gilt die Regelung bis zum vollendeten 35. Lebensjahr. Des Weiteren ist eine Grundvoraussetzung, dass der Antragsteller selbst, seine Eltern oder sein Ehepartner nicht in der Lage sind, für die Kosten des Lebensunterhalts während des Studiums aufzukommen. Außerdem darf der Student kein eigenes Vermögen von mehr als 5.200 Euro haben. Ob man BAföG bekommt, kann im Internet unter http://www.bafoeg-rechner.de berechnet werden. "Eine allgemeingültige Tabelle gibt es aber nicht. Jeder Fall ist individuell und hat eigene Ansprüche", so Vollmann. Bewilligt wird das BAföG im Normalfall für zwei Semester und in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Um danach lückenlos weiter gefördert zu werden, sollte bis zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums ein vollständiger Antrag an das BAföG-Amt gestellt werden.

Für eine Förderung ab dem fünften Fachsemester muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Der Tipp vom Studentenwerk: Im laufenden vierten Semester Formblatt 5 und einen Leistungsnachweis für das dritte Fachsemester vorlegen. Entspricht der Nachweis den von der Universität für das jeweilige Studienfach festgelegten "üblichen Leistungen", wird weiter unterstützt. "Die Prüfungsergebnisse für das vierte Semester sind häufig nicht rechtzeitig bekannt, und so können die Studenten Zahlungslücken vermeiden", erklärt Volllmann. Im Regelfall ist die gesamte Regelstudienzeit förderungswürdig, bei Überschreitung kann unter Umständen mit einem Bankdarlehen geholfen werden. "Bei Ausnahmefällen wie zum Beispiel Krankheit, Kinderbetreuung oder Gremiensemestern läuft die BAföG-Uhr langsamer", beruhigt die Beraterin. Ein Masterstudium wird auch dann unterstützt, wenn es sich nicht unmittelbar an den Bachelor anschließt, sondern der Student in der Zwischenzeit berufstätig war.

Wichtig ist auch, dass jede Veränderung dem Amt sofort mitgeteilt werden muss, egal ob sich nur die Adresse oder gar der Studiengang ändert. Hierbei ist zu beachten, dass ein Fachrichtungswechsel nur aus einem wichtigen Grund bis zu Beginn des vierten Fachsemesters möglich ist, sonst endet die Gewährung der Ausbildungsförderung. Für die elternunabhängige Förderung gilt ein Student dann als würdig, wenn er nach einer berufsqualifizierenden Ausbildung mindestens drei Jahre oder nach dem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre erwerbstätig war.

Für die Beantragung von Auslands-BAföG ist nicht notwendigerweise das Studentenwerk der eigenen Universität verantwortlich, die zuständige Behörde richtet sich nach dem Zielland. Für Länder Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion ist das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Ansprechpartner, was die Förderung in den übrigen Länder angeht, erteilt die Seite http://www.bafög.de Auskunft.

Bei Fragen rund ums Thema BAföG steht das Studentenwerk mit Rat und Tat zur Seite. Ob im Internet unter http://www.swcz.de/finanzen oder in der persönlichen Sprechstunde: Die Bearbeiter nehmen sich Zeit für jeden individuellen Fall. Dreimal gewann das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau im Ranking von Spiegel Online das Prädikat "Bestes BAföG-Amt", Studierende fühlen sich hier bundesweit am besten beraten. Marion Vollmann kann sich denken, warum: "Unsere Bearbeiter haben Freude an ihrer Tätigkeit und wollen den Studierenden zu Förderung verhelfen. Wir sind ein Amt für Ausbildungsförderung und das sollte Hintergrund unseres Handels sein."

Unabhängig vom Studentenwerk bietet auch der Studentenrat der TU Chemnitz in seinem Referat "BAföG & Soziales" eine persönliche Beratung rund um das Thema Studienfinanzierung an. Studierende können auch im Wintersemester 2012/2013 weiterhin diesen Service nutzen, Informationen gibt es im Internet unter http://www.stura.tu-chemnitz.de/referate/bus/.

(Autorin: Florentina Liefeith, Praktikantin in der Pressestelle)

Katharina Thehos
10.08.2012

Mehr Artikel zu:

Alle „TUCaktuell“-Meldungen
Hinweis: Die TU Chemnitz ist in vielen Medien präsent. Einen Eindruck, wie diese über die Universität berichten, gibt der Medienspiegel.