Hier werden die Grundsätze der Universität bestimmt
Rektorat der Technischen Universität Chemnitz erklärte das Einvernehmen mit der Grundordnung, die nun im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst geprüft wird
Nachdem der Erweiterte Senat der Technischen Universität Chemnitz den Entwurf der Grundordnung der Universität verabschiedet hat, erklärte das Rektorat der TU sein Einvernehmen mit diesem grundlegenden Dokument. Die neue Grundordnung, welche die vorläufige Grundordnung ersetzen wird, definiert unter anderem die Ziele und Aufgaben der Chemnitzer Universität sowie deren Struktur.
So haben beide Organe beispielsweise entschieden, die Transdisziplinarität von Forschung und Lehre und die nachhaltige Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als Ziele der Universität in die Grundordnung aufzunehmen und die Vielfalt von Menschen und Ideen in diesem Rahmen zu betonen. Als weitere maßgebliche Zielstellung definiert die Grundordnung nunmehr das konsultative und transparente Zusammenwirken in den Entscheidungsprozessen der universitären Selbstverwaltung auf der Grundlage der Verantwortung jedes Einzelnen für die universitäre Gemeinschaft. Neu ist weiterhin die Festschreibung von drei nebenberuflichen Prorektoren als Mitglieder des Rektorates. Zudem werden in der Grundordnung die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Universität benannt. Festgeschrieben sind beispielsweise auch Wahlperioden und Amtszeiten an der TU.
Nachdem der Erweiterte Senat den erforderlichen Beschluss gefasst und das Rektorat sein Einvernehmen erklärt hat, wurde die Grundordnung dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Prüfung vorgelegt. Sie tritt in Kraft, wenn das SMWK nicht innerhalb von vier Monaten aus Rechtsgründen eine Änderung fordert und die Veröffentlichung erfolgt ist.
Mario Steinebach
08.11.2012