Offener Brief des Rektors an die Hochschulöffentlichkeit
Prof. Dr. Gerd Strohmeier wendet sich mit einem offenen Brief zum Thema Rahmenkodex an die Mitglieder und Angehörigen der Technischen Universität Chemnitz
Sehr geehrte Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende und Studierende,
liebe Mitglieder und Angehörige unserer Universität,
wie Sie vermutlich wissen, gibt es einen „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“. Dieser formuliert „Eckpunkte für den Umgang mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen an den Hochschulen im Freistaat Sachsen (…), die insbesondere dem Ziel der Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs Rechnung tragen sollen.“ Sächsische Hochschulen, die den Rahmenkodex unterschreiben, erhalten eine Zuwendung aus dem Programm „Gute Lehre – Starke Mitte“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Diese liegt für die Technische Universität Chemnitz im Jahr 2016 bei rund 800.000 Euro. Problematisch ist jedoch, dass mit Blick auf den Rahmenkodex und einzelner darin enthaltener Regelungen zum Teil tiefgreifende (verfassungs)rechtliche Bedenken bestehen. Diese beziehen sich u. a. auf Kollisionen mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, dem Teilzeitbefristungsgesetz, dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz und auch dem Grundgesetz.
Bis zu meiner Amtsübernahme als Rektor hat die TU Chemnitz den Rahmenkodex nicht unterschrieben. Gegenüber dem SMWK und dem Personalratsvorsitzenden der TU Chemnitz habe ich angekündigt, dass das neue Rektorat den Rahmenkodex bis Ende November umfassend prüfen und zu einer Entscheidung gelangen wird. Das Rektorat – das möchte ich nachdrücklich betonen – hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Am Ende sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die (verfassungs)rechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden können, wir aber nicht in der Position sind, abschließend über die Verfassungs- und Rechtmäßigkeit des Rahmenkodexes zu entscheiden, und dem Wohl unserer Universität am besten gedient ist, wenn wir den Rahmenkodex vorbehaltlich der Verfassungs- und Rechtmäßigkeit unterschreiben – was am 30. November 2016 erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gerd Strohmeier
Mario Steinebach
01.12.2016
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