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„layers und structures“ überzeugte die Jury

„Kunst am Bau“: Acht Wettbewerbsarbeiten für die Gestaltung der Wissensgärten im neuen Forschungszentrum MAIN werden bis 30. Juni 2017 im Hörsaalgebäude ausgestellt

Die Dresdner Künstlerin Patricia Westerholz hat den Wettbewerb „Kunst am Bau“ zur Gestaltung des Forschungszentrums für Materialien, Architekten und Integration von Nanomembranen (MAIN) der Technischen Universität in Chemnitz für sich entschieden. Die Siegerarbeit „layers und structures“ soll auf zwei Etagen des Forschungsgebäudes an der Rosenbergstraße  in den künftigen „Wissensgärten“ realisiert werden . Dies sind Ort der Begegnung und des Austausches im Nordteil des Gebäudes . Sie unterstützen etagenübergreifend die Idee der Verbindung von Forschungsbereichen. Der Freistaat Sachsen stellt für die Realisierung der künstlerischen Idee 105.000 Euro zur Verfügung und fördert auf diese Weise zeitgenössische Bildende Kunst in Sachsen.

Das 6 x 3 Meter große Wandobjekt „layers“ erinnert an neun dünne, abgerollte und geschichtete Papierblätter und nimmt Bezug auf die Biegsamkeit der Membranen im Nanobereich. Grundlage des 9 x 4,3 Metter großen „structures“-Wandreliefs ist die wabenartige Schichtung, die unter Hinzunahme der dritten Dimension einen Würfel entstehen und je nach Standpunkt die Profile links- und rechtsseitig kippen lässt.

Der siebenköpfigen Jury unter Vorsitz der Künstlerin Janina Kracht lagen insgesamt Arbeiten von acht Künstlern und Künstlerinnen zur Entscheidung vor. Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten sind bis zum 30. Juni 2017 im Hörsaalgebäude der TU Chemnitz, Reichenhainer Straße 90, zu sehen.

Der Institutsneubau MAIN entsteht unter der Projektleitung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), Niederlassung Chemnitz, seit 2015 und soll im August 2017 an die TU Chemnitz zur weiteren Ausstattung übergeben werden. Für das Büro- und Laborgebäude stehen Mittel in Höhe von 34,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Diese Maßnahme wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Darüber hinaus mit Bundesmitteln auf der Grundlage des Artikel 91b des Grundgesetzes.

(Quelle: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement)

Mario Steinebach
15.06.2017

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