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TUCacademy
Call for Participation
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Call for Participation


Im Rahmen des Projekts „TUCacademy“, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Sachsen, forciert die TU Chemnitz den Aufbau einer gleichnamigen Onlineplattform für Microcredentials, die den Erwerb fachspezifischer ebenso wie fächerübergreifender Kompetenzen fördern. In der aktuellen Ausschreibungsrunde werden insgesamt fünf Vorhaben zur Umsetzung von Microcredentials an der TUC gefördert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den unten stehenden Ausschreibungsunterlagen.

Ausschreibungsunterlagen

Call for Participation

Datenschutzhinweis

Antragsformular
(Um Fehler beim Speichern des Formulars zu vermeiden, laden Sie das Formular bitte zunächst herunter und öffnen es mit einem PDF-Reader (z. B. Adobe). In diesem können Sie das Formular bearbeiten und abspeichern.)

FAQ

Gibt es Themen/inhaltliche Schwerpunkte/Fachgebiete, die besonders erwünscht/bevorzugt unterstützt werden?

Nein. Es sind Anträge aus allen Fachbereichen willkommen. Entscheidend ist, dass mind. drei der im Call for Participation genannten Kompetenzcluster adressiert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Lehrenden, die an der TU Chemnitz beschäftigt sind, d. h. Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter. Wird der Antrag durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter gestellt, ist eine Bestätigung des Professurinhabers als Vorgesetztem nachzuweisen (s. Antragsformular).

Können auch Anträge in englischer Sprache eingereicht werden?

Ja, sehr gern.

Können mehrere Professuren bei der Erstellung und Durchführung des Microcredentials kooperieren?

Ja, allerdings kann die Förderung für ein und dasselbe Microcredential nur einmal erfolgen.

Kann ich das Micro Credential auch in Kooperation mit Lehrenden anderer Hochschulen erstellen?

Ja, aber förderfähig sind ausschließlich Angehörige der TU Chemnitz, d. h. es können ausschließlich Anträge von Lehrenden der TUC im Rahmen des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden und auch nur Mitarbeiterstellen an der TUC finanziert werden.

Kann ich mit einem Unternehmen meiner Wahl kooperieren?

Ja, grundsätzlich sind Sie in der Wahl des Kooperationspartners frei. Wenn Sie bereits Kontake zu Unternehmen haben, die an der Mitwirkung im Rahmen des Microcredentials interessiert sind, können Sie mit diesem Unternehmen zusammenarbeiten. Vorzugsweise sollte es sich um regionale Unternehmen aus Branchen handeln, die potenzielle Tätigkeitsbereiche unserer Absolventen sind.

Kann die Förderung von 0,25 VZÄ wiMi-Stellen für neun Monate geblockt werden?

Ja, das ist möglich. Es handelt sich bei der Angabe um einen Richtwert für die Förderhöhe. Es ist somit möglich, die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in einem Umfang von max. 0,25 VZÄ für die Dauer von längstens neun Monaten zu finanzieren. Berechnungsgrundlage ist Entgeltgruppe 13, Stufe 3.

Kann ich die Förderung auch zur haushaltsentlastenden Finanzierung eines bereits beschäftigten Mitarbeiters erfolgen?

Ja, das ist möglich.