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Zentrale Fahrbereitschaft
Zur Vereinfachung der Durchführung von Dienstreisen, Erledigung von Transportfahrten oder anderer dienstlich veranlasster Fahrten besteht die Möglichkeit, die Dienstfahrzeuge der Zentralen Fahrbereitschaft zu nutzen. Bitte verwenden Sie zur Beantragung eines Dienstfahrzeuges folgendes Formular und senden dieses bitte per Fax an 12308 oder per E-Mail an fahrbereitschaft@verwaltung.tu-chemnitz.de. Die Beantragung sollte 14 Tage vor Antritt der Fahrt erfolgen.
Primär besteht die Möglichkeit der Nutzung von Dienstfahrzeugen als Selbstfahrer. Voraussetzung hierfür ist neben dem Vorhandensein von Fahrerlaubnis und Führerschein für die erforderliche Fahrzeugklasse die Erteilung einer Betriebsfahrerlaubnis. Eine solche kann Beschäftigten der TU Chemnitz nach entsprechendem Antrag sowie der Belehrung und Unterweisung für das Führen von Dienstkraftfahrzeugen durch den Koordinator der Fahrbereitschaft, Herrn Thomas Koch, erteilt werden.
Die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung einer Betriebsfahrerlaubnis erfolgt durch das Dezernat 3.0. Diese kann formlos durch den Dienstvorgesetzten oder durch den Beschäftigten selbst mit entsprechender Erlaubnis des Dienstvorgesetzten per E-Mail an sekretariat3.0@verwaltung.tu-chemnitz.de beantragt werden. Neben einer kurzen Begründung der Erforderlichkeit ist eine Kopie bzw. ein Scan der Vorder- und Rückseite des Führerscheins und des Personalausweises vorzulegen.
Anschließend erfolgt die Terminvergabe für die Belehrung und Unterweisung für das Führen von Dienstkraftfahrzeugen durch das Dezernat 3.0. Die Belehrung nimmt ca. 30 Minuten in Anspruch. Zu diesem Termin ist, sofern dieser in Präsenz stattfindet, der amtliche Führerschein, der Personalausweis oder Reisepass zur Identitätskontrolle vorzulegen.
Anschließend ist die Nutzung eines Dienstwagens als Selbstfahrer möglich. Die Betriebsfahrerlaubnis ersetzt allerdings in keinem Fall die amtliche Fahrerlaubnis oder den Führerschein. Über beide muss der Nutzer eines Dienstfahrzeuges bei jeder Fahrt verfügen.
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