Lehrevaluationen/Umfragen
Lehrveranstaltungsevaluationen werden gemäß § 6 Abs.2 Evaluationsordnung vom Dekan/von der Dekanin bzw. dem Leiter/der Leiterin einer Zentralen Einrichtung zu Beginn eines Studienjahres auf Vorschlag der Studienkommission festgelegt. Näheres zu Durchführung sowie Anzahl und Häufigkeit von Lehrveranstaltungsevaluationen regelt ebenso der Dekan/die Dekanin bzw. der Leiter/die Leiterin einer Zentralen Einrichtung gemeinsam mit dem Fakultätsrat bzw. dem Erweiterten Vorstand der Zentralen Einrichtung.
Details zu den Abläufen in den jeweiligen Fakultäten erhalten Sie von den zuständigen Studienerfolgsmanagern/innen bzw. in den Geschäftsstellen der Zentralen Einrichtungen. Dort kann man zudem Auskunft über vorliegende Verfahrensverzeichnisse geben, welche für eine Befragung grundlegend sind und vor einer Befragung mit dem Bereich Evaluation abgestimmt und schriftlich fixiert sein müssen.
Zudem gibt es die Möglichkeit, außerhalb der Evaluation nach Evaluationsordnung Befragungen auf individuellen Wunsch des Dozenten/der Dozentin durchzuführen. Auch hier muss zwingend ein entsprechendes Verfahrensverzeichnis vorliegen, worüber ebenfalls die zuständigen Studienerfolgsmanagern/innen bzw. die Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen der Zentralen Einrichtungen Auskunft geben können (siehe auch Seite Lehre)
Nutzung vorhandener Fragebögen
Zum einen stehen standardisierte und datenschutzrechtlich geprüfte Fragebögen zur sofortigen Nutzung zur Verfügung. Zum anderen kann auf Grundlage eines datenschutzrechtlich geprüften modularen Fragebogenkatalogs unkompliziert ein Fragebogen zusammengestellt werden. Beides erhalten Sie auf Anfrage unter evaluation@tu-chemnitz.de
Erstellung neuer Fragebögen
- Vor Einbindung des Bereiches Evaluation sind Fragebögen inhaltlich mit dem Datenschutzbeauftragten der TU Chemnitz abzustimmen.
- Der Bereich Evaluation unterstützt bei der technischen Entwicklung von Fragebögen, berät bei der Entscheidung für Paper&Pencil– oder Onlineumfragen sowie bei der Realisierung von Inhalts-, Layout- und Designwünschen unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit.
- Nach Programmierung des Fragebogens erfolgt die organisatorische Vorbereitung der Umfrage durch den Bereich Evaluation.
Verarbeitung
- Bei Onlineumfragen besteht die Möglichkeit die TAN-basierte Umfrage einzusetzen. Die Befragungsteilnehmenden erhalten hierbei per E-Mail eine TAN, die sie berechtigt, sich an der Umfrage zu beteiligen. Der Bereich Evaluation übernimmt dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Festlegungen im Verfahrensverzeichnis den Versand der E-Mail mit der TAN sowie die technische Realisierung und Überwachung der Onlineumfrage. Des Weiteren steht die Variante der losungsbasierten Umfrage zur Verfügung. Der Bereich Evaluation generiert eine Losung, welche dem Dozenten/der Dozentin bzw. der im Verfahrensverzeichnis der Fakultät/Zentralen Einrichtung vermerkten befugten Person zur Weitergabe an die Befragungsteilnehmenden übermittelt wird.
- Bei den Umfragen mit papierbasierten Fragebögen (Paper&Pencil) werden diese je nach Festlegungen im Verfahrensverzeichnis mit der Fakultät/Zentralen Einrichtung an die befugte/n Person/Personen als PDF-Dokument zur Vervielfältigung und Ausgabe an die Teilnehmenden der Befragung zugesandt. Nach Rücklauf der Formulare an den Bereich Evaluation erfolgt die digitale Erfassung.
Auswertung
- Die Auswertung der Umfragen erfolgt durch den Bereich Evaluation. Die Auswertung wird je nach Festlegungen im Verfahrensverzeichnis mit der Fakultät/Zentralen Einrichtung an die befugte/n Person/Personen als PDF-Dokument übermittelt. Für weiterführende Auswertungen besteht die Möglichkeit, die Daten als CSV oder SPSS Datei zur Verfügung zu stellen. Auch Sonderauswertungen sind je nach Fragebogentyp möglich. Die Übermittlung der Auswertungsdaten erfolgt über ein verschlüsseltes AFS-Projektverzeichnis mit zuvor festgelegter Zugangsberechtigung oder als passwortgeschützte zip-Datei per E-Mail.
- Zentral werden die Daten nach einer Frist gelöscht.
Sicherheit
- Die Fragebögen werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen entwickelt, so dass keine Rückschlüsse auf die Befragungsteilnehmenden bzw. den Dozenten/die Dozentin durch Dritte möglich sind.
- Die Befragungsverfahren sind vollständig anonym.