Die Bilanz - Mittelherkunft und Verwendung

Die Bilanz - Mittelherkunft und Verwendung

 

Gegenüberstellung

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Mittelverwendung) und dem Kapital, aus dem es finanziert ist (Mittelherkunft).

 
 

Bilanz heißt "Waage"

Die Summe der Aktiva muss stets der Summe der Passiva entsprechen. Damit enspricht die Mittelverwendung immer der Mittelherkunft.

 
 

Rechtsgrundlage im HGB

Die grundlegende Pflicht zur Aufstellung der Bilanz bildet der § 238 HGB. Kapitalgesellschaften erstellen ihre Bilanz nach § 266 HGB. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erstellen ihre Bilanz hingegen nach § 247 HGB, orientieren sich jedoch in der Regel an dem Schema für Kapitalgesellschaften.

 
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