Einführung Bestandsveränderungen
Einführung Bestandsveränderungen
Bislang wurde für die Buchung des Geschäftserfolgs ein Handelsbetrieb (Copyfriends) zu Grunde gelegt. Es wurden fertige Waren (Papier, Stifte, Ordner, usw.) eingekauft, auf Lager genommen und dann wieder verkauft.
Ein wesentlicher Teil der Wertschöpfung findet jedoch in Industriebetrieben statt. Der grundlegende Unterschied ist, dass Industriebetriebe keine fertigen Erzeugnisse einkaufen, sondern z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) und halbfertige Produkte, die sie unter Einsatz von Arbeit und Technik zu fertigen Produkten weiterverarbeiten. Der Aufwand, der für die Produktion der Güter nötig ist - das Gesetz spricht von Herstellungskosten (vgl. § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB) - belastet erst dann die GuV, wenn die produzierten Güter verkauft werden.
Technisch geschieht dies, indem die entsprechenden Arbeitslöhne oder Abschreibungen wie gewohnt als Aufwand verbucht werden. Wenn das Produkt nicht in der Periode verkauft wird, in der es produziert wurde, dann erhöht sich der Bestand an fertigen Erzeugnissen im Lager. Diese Bestandserhöhung wird im Gesamtkostenverfahren (GKV) der GuV als Ertrag gebucht (§ 275 Abs. 2 Pos. 2 HGB). Damit ist sichergestellt, dass nur der Saldo des oben genannten Aufwends und des Ertrags der Bestandserhöhung die GuV belastet.
Doch auch am Beispiel Copyfriends lassen sich Bestandsveränderungen erklären.
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