Grundlagen
Grundlagen
Personalaufwand ist ein wichtiges Thema im Unternehmen, so auch bei CopyFriends. Nachfolgend sehen Sie, aus welchen Bestandteilen sich der Personalaufwand zusammensetzt,was Sozialabgaben sind und wie diese buchhalterisch erfasst werden.
Das Arbeitnehmerentgelt berechnet sich wie folgt:
Bruttogehalt |
Abgaben an das Finanzamt |
Sozialabgaben |
Nettogehalt / Auszahlungsbetrag |
Lesen Sie nähere Informationen zu den Bestandteilen der Berechnung! | ||
Pflichtabgaben auf das Arbeitsentgelt sind sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber zu tragen.
Vom Arbeitnehmer (AN: 100 %) zu tragen:
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag (wird vom Arbeitgeber eingebehalten und an das Finanzamt überwiesen. Die Berechnung der Lohnsteuer folgt der Lohnsteuertabelle des Bundesministeriums für Finanzen. Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer ist der Bruttolohn, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bemessen sich an der Lohnsteuer.
Vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber (AN: 50 % - AG: 50 %) zu tragen:
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit: 18,7 % gesamt) und Arbeitslosenversicherung (derzeit: 3,0 % gesamt). Berechnungsgrundlage bildet der Bruttolohn.
- Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (derzeit 2,35 % zzgl. Beitragszuschlag für Kinderlose i. H. v. 0,25 % (nur AN). Ausnahme: Sachsen: AN: 1,675 % zzgl. Beitragszuschlag für Kinderlose i. H. v. 0,25 % - AG: 0,675 %.). Berechnungsgrundlage bildet der Bruttolohn.
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (AN: 7,3 % - AG: 7,3 %). Berechnungsgrundlage bildet der Bruttolohn.
Vom Arbeitgeber (AG: 100 %) zu tragen:
- Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
- Insolvenzgeldumlage
- Umlagen U1 und U2 (Mutterschafts- und Lohnfortzahlungsumlage)
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