Anschaffungskosten
(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.
Buchungen im Warenverkehr
Buchungen im Warenverkehr
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| Einkauf von WarenDer Einkauf von Ware erfolgt zum Einstandspreis (EP), den Anschaffungskosten. | |
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Weitere Informationen
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| Verkauf von WarenDer Weiterverkauf bezogener Waren erfolgt zum Verkaufspreis, welcher höher sein sollte als die Anschaffungskosten. | |
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Lizenz
Lizenzinhaber
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