Privatkonto

Privatkonto

Unterscheiden wir zunächst die Begriffe Privateinlage und Privatentnahme:

Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Unternehmer dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat, § 4 Abs. 1 Sz. 8 EStG.

am Beispiel der CopyFriendsWenn Lisa aus ihrer Geldbörse 25 € entnimmt und diese in die Kasse legt, stellt das eine Privateinlage dar. Dieser "Ertrag" wird auf dem Privateinlagekonto im Haben abgebildet. Das Konto Privateinlage erfährt Zugänge somit im Haben.

Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Unternehmer dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat, § 4 Abs. 1 Sz. 2 EStG.

am Beispiel der CopyFriendsLisa bedruckt zu privaten Zwecken ein Banner im Wert von 25 €. Diese Leistungsabgabe des Unternehmens an seine Unternehmerin stellt eine Privatentnahme dar. Dieser "Aufwand" wird auf dem Privatentnahmekonto im Soll abgebildet. Das Konto Privatentnahmen erfährt Zugänge somit im Soll.

Entnahmen erhöhen den Gewinn des Unternehmens, während Einlagen den Gewinn des Unternehmens senken, § 4 Abs. 1 Sz. 1 EStG.

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schematischer Übertrag der Privatkonten bei Gewinn (oben) und Verlust (unten)

Die Salden des Entnahme- und des Einlagenkontos werden auf das Eigenkapitalkonto übertragen. Dies geschieht mit den generellen Buchungssätzen:

Eigenkapital an Privateinlagen

und

Privatentnahmen an Eigenkapital

Anschließend wird der Endbestand des Eigenkapitalkontos ermittelt und an das Schlussbilanzkonto übermittelt. Der Buchungssatz hierfür lautet:

Schlussbilanzkonto an Eigenkapital

 

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