Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Angesichts eines zunehmenden Wettbewerbs um hochqualifiziertes Personal zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst – und somit auch den Hochschulen – in Deutschland und auch international stellen planbare Karrierewege und gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen eine wichtige Voraussetzung dar, um die Entscheidung für eine wissenschaftliche Qualifikation und/oder berufliche Laufbahn an einer Hochschule zu begründen. Die TU Chemnitz bekennt sich zu einer aufgabengerechten Personalstruktur, planungssicheren Karrierewegen und stabilen Beschäftigungsbedingungen. An der TU Chemnitz bestehen für den wissenschaftlichen Nachwuchs folgende Entfristungskonzepte:
1. Entfristungskonzept für wissenschaftliches Personal
Im Falle herausragender Leistungen von Nachwuchswissenschaftlerinnen oder Nachwuchswissenschaftlern ist die Beantragung der Entfristung möglich. Hierdurch soll der sich als exzellent erwiesene wissenschaftliche Nachwuchs gefördert und dauerhaft an der TU Chemnitz verankert werden. Die Entscheidung über die Bewilligung der Entfristung trifft das Rektorat. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung bestimmter Kriterien.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
2. Oberassistenzstellen
Um zum einen Professuren mit sowohl hoher Forschungsaktivität als auch hoher Lehrbelastung eine noch größere Effizienz und Planungssicherheit zu ermöglichen sowie deren Handlungsfähigkeit abzusichern und zum anderen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern planbare Karrierewege in der Wissenschaft aufzuzeigen, hat das Rektorat die Einrichtung von Oberassistenzstellen ermöglicht. Entsprechende Kriterien für die Einrichtung von Oberassistenzstellen wurden bekannt gegeben. Die Inhaberinnen und Inhaber von Oberassistenzstellen sollen durch die langfristige Zugehörigkeit zur Professur insbesondere in der Lage sein, die Professurinhaberin oder den Professurinhaber gezielt zu entlasten und ggf. in spezifischen Verantwortungsbereichen zu vertreten. Außerdem soll ihnen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Weitergabe der an der Professur vorhandenen und sich beständig weiter entwickelnden Expertise zukommen. Auf diese Weise sollen mittel- und langfristig die Möglichkeiten für exzellente Forschung und Lehre an der TU Chemnitz weiter gesteigert und die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs weiter verbessert und abgesichert werden. Die Kriterien für Oberassistenzstellen wurden modifiziert und im Juli 2022 veröffentlicht.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
3. Forschungsmultiplikatorstellen
Durch Forschungsmultiplikatorstellen, d. h. die 50-prozentige Entfristung von bereits bestehenden Haushaltsstellen und damit die unbefristete Teilzeitbeschäftigung wissenschaftlichen Personals, wird das Ziel verfolgt, an leistungsstarken Professuren Kapazität zur Schaffung neuer, drittmittelfinanzierter Promotionsstellen zu generieren. Die entsprechenden Kriterien sowie das Antragsverfahren für Forschungsmultiplikatorstellen wurden zuletzt im Juli 2022 modifiziert und veröffentlicht.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
4. Funktionsstellen
Bei Funktionsstellen handelt es sich um Stellen, die auf Grundlage einer zwischen Fakultät und Rektorat abgestimmten Konzeption nicht vorrangig zu Qualifikationszwecken, sondern aufgrund dauerhaft wahrzunehmender Aufgaben insbesondere in Lehre und Forschung unbefristet besetzt werden sollen. Die Kriterien für die Entfristung von wissenschaftlichem Personal auf Funktionsstellen wurden zuletzt im Jahr 2024 durch das Rektorat modifiziert.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:
Rundschreiben 66/2022
Rundschreiben 22/2024
5. Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LbA) können in Tätigkeitsbereichen, in denen die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse im Vordergrund steht, eingerichtet werden. Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden in der Regel unbefristet beschäftigt.
6. Lehrstellen
Einrichtung eines Lehrstellenkonzepts, um zum einen ein höheres Lehrdeputat in Bereichen mit hoher Lehrlast zu generieren und zum anderen Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine langfristige Perspektive im Bereich der Lehre anzubieten.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link:
7. Tenure-Track-(Junior-)Professuren
An der TU Chemnitz wurden Tenure-Track-(Junior-)Professuren mit der Zusage der Überführung in eine Dauerprofessur bei positiver Tenure-Evaluation (ohne Stellenvorbehalt) eingeführt. Dadurch soll dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein frühzeitiger Eintritt in die universitäre Struktur, verbunden mit wissenschaftlicher Unabhängigkeit auch bereits in der Qualifikationsphase auf Post-Doc-Niveau, ermöglicht werden. Die TU Chemnitz hat sich zudem erfolgreich an der zweiten Bewilligungsrunde des Bund-Länder-Programms zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (WISNA-Programm) beteiligt. In den nächsten Jahren können dadurch fünf sogenannte Tenure-Track-Professuren besetzt werden. Für jede der Tenure-Track-Professur erhält die TU Chemnitz für bis zu maximal zehn Jahre eine Zuwendung von etwa 118.000 Euro pro Jahr aus dem Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:
Rundschreiben 08/2019
Uni aktuell: TU Chemnitz ist erfolgreich im Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses