Master Advanced Functional Materials
Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Studierenden des Wintersemesters 2023/2024. Hilfreiche Informationen für Einsteiger in den Studiengang "Advanced Functional Materials" finden sich in dieser Präsentation.
Zögern Sie nicht, den wissenschaftlichen Berater, Dr. Andreas Seifert: andreas.seifert@… um Hilfe zu bitten.
Eine neue FAQ-Seite ist online
AFM Mentoring- und Führungsplattform (OPAL): Eine neue Plattform, die Studierende des Masterstudiengangs Advanced Functional Materials der TUC miteinander verbindet. Diese Plattform bietet ein Forum, um miteinander zu kommunizieren, ein Wiki mit wichtigen Informationen (in Entwicklung) und ein Ankündigungsbrett für dringende Benachrichtigungen.
Aufbau
Inhalt des Studiums
Insgesamt müssen während dem Masterstudium 120 LP erworben werden. Dabei sind 40 LP durch die Basismodule abgedeckt, 20 LP werden von dem Research Project beigetragen und 30 LP werden aus den Vertiefungsmodulen gewählt. Die Masterarbeit wird mit 30 LP gewertet.
Um das Wahlspektrum der Vertiefungsmodule auszuweiten, können auch bis zu 32 LP gewählt werden. Diese zusätzlichen Leistungspunkte werden nicht auf den Studiengang angerechnet. Auf Antrag und Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Wahl anderer geeigneter Module genehmigen.
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen beachten, dass ein Modul „Deutsch als Fremdsprache“ belegt werden muss, da AFM-Studierende zum Zeitpunkt des Abschlusses mindestens das A2-Niveau in Deutsch nachweisen müssen. Welches Modul genau belegt wird, hängt von dem individuellen Sprachniveau ab.
Studiendokumente
Stundenpläne
Studienbeginn und Orientierung
Aufbau
Inhalt des Studiums
Insgesamt müssen während dem Masterstudium 120 LP erworben werden. Dabei sind 40 LP durch die Basismodule abgedeckt, 15 LP werden von dem Research Project beigetragen und 35 LP werden aus den Vertiefungsmodulen gewählt. Die Masterarbeit wird mit 30 LP gewertet.
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen beachten, dass ein Modul „Deutsch als Fremdsprache“ belegt werden muss, da AFM-Studierende zum Zeitpunkt des Abschlusses mindestens das A2-Niveau in Deutsch nachweisen müssen. Welches Modul genau belegt wird, hängt von dem individuellen Sprachniveau ab.
Studiendokumente
Stundenpläne
Studienbeginn und Orientierung
Berufsperspektiven
Aktuelle Trends auf dem Arbeitsmarkt deuten auf eine steigende Nachfrage nach Personen, die ihr Masterstudium erfolgreich absolviert haben hin, die die naturwissenschaftlichen Prozesse in ihrem transdisziplinären Ursprung verstehen. Arbeitsfelder sind daher zum Beispiel:
- Automobilherstellung
- Luft- und Raumfahrtindustrie
- Halbleiterindustrie
- Chemische Industrie
- Energiesektor
- Forschungsinstitute (z.B. Max-Planck-Institut, Fraunhofer Gesellschaft, Leibniz-Institut)
Promotion
Der Master-Abschluss qualifiziert ebenfalls für die Promotion. Dabei kann die Hochschule beibehalten, aber auch gewechselt werden.
Die erfolgreiche Promotion ermöglicht es z.B. eine Postdoc-Stelle an der Universität anzuschließen und damit weiterhin im Bereich der Forschung der Hochschule zu arbeiten. Nach der Promotion ist ebenso der Einstieg ins Berufsleben möglich; dabei kann der Promotionsabschluss eine Qualifizierungsvoraussetzung sein und/oder zu höheren Einstiegsgehältern führen.
Module
1. Basismodule (Pflichtmodule) Ʃ 40 LP
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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2. Vertiefungsmodule Ʃ 50 to 52 LP
Aus den folgenden Modulen ist das Research Project plus weitere Module im Gesamtumfang von 30 LP auszuwählen. Um das Wahlspektrum zu erweitern, können auch bis zu 32 LP gewählt werden. |
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Pflichtmodul „Research Project“ Ʃ 20 LP
Das Research Project ist eine wissenschaftliche, materialwissenschaftlich orientierte Arbeit in einer Arbeitsgruppe einer Professur / Juniorprofessur der Fakultät für Naturwissenschaften, einer Professur / Juniorprofessur der TU Chemnitz oder einer anderen Hochschule, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer Forschungs- und Entwicklungsabteilung eines Industriebetriebes im In- oder Ausland. Das Modul kann im Wintersemester und im Sommersemester belegt werden.
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Pflichtmodule (Sprachen)
Nur für Studierende deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Niveau A1) nicht nachweisen, haben das folgende Modul verpflichtend zu belegen:
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Niveau A2) nicht nachweisen, haben das folgende Modul verpflichtend zu belegen:
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Wahlpflichtmodule
Lehre auf Englisch
Grau hinterlegte Module besitzen einen Praxisanteil.
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Wahlpflichtmodule
Lehre auf Deutsch
Grau hinterlegte Module besitzen einen Praxisanteil.
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Wahlpflichtmodule (Sprachen)
Wahlmöglichkeit nur für Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist, und durch welche nicht bereits eines der Module „Deutsch als Fremdsprache I (Niveau A1)“ oder „Deutsch als Fremdsprache II (Niveau A2)“ belegt wurde: Es kann eines der folgenden Module gewählt werden:
Wahlmöglichkeit nur für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und durch welche nicht bereits „Deutsch als Fremdsprache I (Niveau A1)“ oder „Deutsch als Fremdsprache II (Niveau A2)“ belegt wurde: Es kann eines der folgenden Module gewählt werden:
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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4. Modul "Master-Arbeit" (Pflichtmodul) Ʃ 30 LP
Inhalt:
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Nach der Studien-/ Prüfungsordnung vom 10.07.2015.
Module
1. Basismodule (Pflichtmodule) Ʃ 40 LP
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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2. Vertiefungsmodule Ʃ 50 LP
Aus den folgenden Modulen ist das Research Project plus weitere Module im Gesamtumfang von 35 LP auszuwählen. |
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Pflichtmodul „Research Project“ Ʃ 15 LP
Das Research Project ist eine wissenschaftliche, materialwissenschaftlich orientierte Arbeit in einer Arbeitsgruppe einer Professur / Juniorprofessur der Fakultät für Naturwissenschaften, einer Professur / Juniorprofessur der TU Chemnitz oder einer anderen Hochschule, einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer Forschungs- und Entwicklungsabteilung eines Industriebetriebes im In- oder Ausland. Das Modul kann im Wintersemester und im Sommersemester belegt werden.
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Pflichtmodule (Sprachen)
Nur für Studierende deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Sprachniveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Niveau A1) nicht nachweisen, haben das folgende Modul verpflichtend zu belegen:
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Niveau A2) nicht nachweisen, haben das folgende Modul verpflichtend zu belegen:
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Wahlpflichtmodule
Lehre auf Englisch
Grau hinterlegte Module besitzen einen Praxisanteil.
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Wahlpflichtmodule
Lehre auf Deutsch
Grau hinterlegte Module besitzen einen Praxisanteil.
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Wahlpflichtmodule (Sprachen)
Wahlmöglichkeit nur für Studierende, deren Muttersprache nicht Englisch ist, und durch welche nicht bereits eines der Module „Deutsch als Fremdsprache I (Niveau A1)“ oder „Deutsch als Fremdsprache II (Niveau A2)“ belegt wurde: Es kann eines der folgenden Module gewählt werden:
Wahlmöglichkeit nur für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und durch welche nicht bereits „Deutsch als Fremdsprache I (Niveau A1)“ oder „Deutsch als Fremdsprache II (Niveau A2)“ belegt wurde: Es kann eines der folgenden Module gewählt werden:
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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4. Modul "Master-Arbeit" (Pflichtmodul) Ʃ 30 LP
Inhalt:
Mehr Informationen dazu sind in der Studienordnung zu finden.
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Nach der Studien-/ Prüfungsordnung vom 17.06.2024.
FAQ
Allgemein
Obwohl es oft AFM genannt wird, lautet die offiziell verwendete Abkürzung AM. Diese wird zum Beispiel im Stundenplan und vom Prüfungsamt verwendet.
Den Stundenplan findet ihr im Vorlesungsverzeichnis. Für weitere Informationen klickt bitte auf die einzelnen Vorlesungen. Für die meisten Vorlesungen ist eine Anmeldung über OPAL erforderlich.
Alle Studierenden müssen jedes Jahr an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen. Der Ablauf der Sicherheitsunterweisung kann sich jedes Jahr ändern. Bitte informiert euch z.B. auf der Seite AFM AKTUELLES.
Nutzt um euch bei OPAL einzuloggen eure Zugangsdaten des Universitätsrechenzentrums (URZ), die ihr bei der Immatrikulation zum Studiengang erhalten habt. Wählt dazu zunächst die TU Chemnitz als entsprechende Hochschule aus.
AFM-Studierende müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses mindestens A2-Niveau in Deutsch nachweisen. Dies soll ein Anreiz sein, Sprachkenntnisse zu entwickeln, die über das für einen Master-Abschluss erforderliche Mindestniveau hinausgehen, wobei jedoch zu bedenken ist, dass der eigentliche Inhalt des AFM-Studiengangs wissenschaftlich ist. Um dies zu erreichen, wird in den aktuellen Studienunterlagen die Möglichkeit eingeräumt, Sprachkurse im Rahmen der Wahlpflichtmodule zu belegen.
Können Studierende Deutsch A1 und A2 nicht nachweisen, können beide Kurse beim Fremdsprachenzentrum belegt werden und müssen erfolgreich abgeschlossen werden. Für das Abschlusszeugnis kann entweder nur A2, oder sowohl A1 als auch A2 nachgewiesen werden. Dies kann mit dem Zentralen Prüfungsamt (ZPA) abgesprochen werden. (Bei Sprachkursen ab B1 kann nur ein Sprachmodul für die Wahlpflichtmodule auf dem Zeugnis verwendet werden). Bitte beachtet:
- Nur Kurse aus dem Fremdsprachenzentrum können für das AFM-Studienabschlusszeugnis angerechnet werden.
- Die Anrechnung von Sprachmodulen des Fremdsprachenzentrums ist nicht so engmaschig ist wie bei den anderen AFM-Modulen. Bitte zusammen mit dem ZPA darauf achten, dass der Bereich von 30-32 Leistungspunkten für alle Wahlmodule nicht überschritten wird. Wenn ihr ein externes Zertifikat für Deutsch auf mindestens A2-Niveau habt, kann dieser Kurs zwar nicht für das Abschlusszeugnis anerkannt werden und bringt euch keine Leistungspunkte ein, aber es ist möglich, ihn als Nachweis zu akzeptieren, dass ihr zum Zeitpunkt des Abschlusses mindestens A2-Niveau in Deutsch habt. Der Nachweis des A2-Niveaus ist für alle AFM-Studierenden für die Abschlussprüfung obligatorisch.
Die Fakultät für Naturwissenschaften und die TU Chemnitz bieten mehrere Kontaktpunkte an, wenn ihr Hilfe zu den Themen Gleichstellung, Chancengleichheit, Diskriminierung, Frauenförderung, Diversität und Integration benötigt. Die Kontakte findet ihr auf der Seite für Informationen und Kontaktpersonen der Fakultät für Naturwissenschaften.
Darüber hinaus hat die Fakultät für Naturwissenschaften eine Webseite eingerichtet, auf der man bei Problemen oder speziellen Anliegen die besten Kontaktpersonen oder Institution finden kann.
Internationale Studierende werden zusätzlich durch das Internationale Universitätszentrum (URZ) unterstützt.
Die meisten Professuren bieten diese Art von Informationen auf ihren Webseiten an. Alle Professuren sind auf der Seite der Fakultät für Naturwissenschaften zu finden, einschließlich Links zu ihren Webseiten.
Sucht zunächst nach einem Forschungsgebiet, das euch interessiert. Sucht dann die E-Mail-Adresse des/r ProfessorIn und schickt eine E-Mail, in der ihr euer Interesse erklärt und Angaben zu eurer Motivation, in der Forschungsgruppe des/r ProfessorIn zu arbeiten, sowie zu eurem akademischen Hintergrund und euren Qualifikationen macht. Eine höfliche Anfrage wird sicherlich beantwortet werden.
In einer der Tutoriensitzungen für neue Studierende gibt die Tutoriumsleitung einige Ratschläge, wie man eine formelle E-Mail zu diesen Themen verfasst.
Dies ist eine sehr persönliche und einzigartige Frage, jeder hat seine eigene Taktik. Oft unterscheiden sich die Prüfungen an der TUC von denen in eurem Heimatland. Versucht also, mit Studierenden zu sprechen, die schon weiter fortgeschritten sind, und findet heraus was für euch am besten funktioniert.
Vergesst nicht, dass es wichtig ist, die Vorlesungen zu besuchen und auf der Grundlage dieser Vorlesungen zu lernen.
Das Universitätsrechenzentrum hat eine Liste mit Softwarelizenzen zusammengestellt, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Die Liste ist nur auf Deutsch, aber mit dem Google Übersetzer kommt ihr gut zurecht.
Eine der wichtigsten Software, die ihr im Kurs benötigen werdet, ist OriginPro und MATLAB/Simulink.
Das Universitäts-VPN ist ein Werkzeug, mit dem ihr auf Webseiten und Werkzeuge zugreifen können, auf die ihr nur innerhalb des Universitätsnetzes zugreifen könnt (Zugang zu einigen Zeitschriften, einiger Software usw.). Wenn ihr euch nicht in der Nähe der Universität befindet, lässt das VPN eure Verbindung so aussehen, als ob ihr mit der Universität verbunden wärt. Auf diese Weise könnt ihr auf Webseiten, Tools usw. zugreifen, dieeuch über die Universitätsverbindung zur Verfügung stehen würden.
Hiwi steht für das Wort „HilfswissenschaftlerIn”. Es hängt von der Professur ab, die die Hiwi-Stelle anbietet, jede Professur hat ihre eigenen Kriterien für die Auswahl der Studierenden, der beste Weg, dies herauszufinden, ist zu fragen und Interesse zu zeigen. Die maximale Stundenzahl, die man als Hiwi arbeiten darf, beträgt 20 Stunden pro Woche.
Ja, man kann eine Hiwi-/Masterarbeit außerhalb der Universität schreiben, aber man braucht eine Betreuungsperson an der Universität und im Unternehmen/Forschungszentrum. Das Thema sollte im Zusammenhang mit dem AFM-Studienbereich stehen. Um sich darüber zu informieren, wenden Sie sich an die Leitung des Prüfungsausschusses.
Die Universitätsbibliothek verfügt über eine ausführliche Website zur Ausleihe von Büchern aus der Bibliothek.
Studiengang Organisation
Ihr solltet alle verpflichtenden Kurse besuchen, die angeboten werden. Alle Lehrveranstaltungen sind in der Studienordnung zusammengefasst und detailliert beschrieben. Dort ist auch angegeben, ob es sich um eine Pflicht- oder eine Wahlveranstaltung handelt und welche Unterrichtssprache (Englisch oder Deutsch) verwendet wird. In der Regel könnt ihr alle Vorlesungen eurer Wahl besuchen. Ihr müsst Prüfungen ablegen, damit die Leistungspunkte vergeben werden können. (Ihr könnt, müsst aber nicht die Prüfung durch den Besuch von Vorlesungen ablegen!) Insgesamt müssen für den Masterstudiengang 120 Leistungspunkte erworben werden. In diesem Sinne solltet ihr 30 LP pro Semester anstreben.
Das allgemeine Verfahren zur Anmeldung ist auf den Internetseiten des Zentralen Prüfungsamtes beschrieben.
Für eine Masterarbeit in AFM ist zu beachten, dass die Prüfungsordnung in §19 (2) besagt, dass das Thema der Masterarbeit einen Bezug zu den Inhalten des AFM-Studiengangs haben muss. Diese Voraussetzung wird vom Prüfungsausschuss überprüft. Bitte gebt daher entweder bei der Anmeldung im Zentralen Prüfungsamt oder vorher die folgenden Informationen an die Leitung des Prüfungsausschusses (z.B. per E-Mail):
- Gliederung des Themas der Masterarbeit (1/2 bis 1 Seite); das Thema muss in einem wissenschaftlichen Zusammenhang mit dem AFM-Studiengang stehen und die Gliederung sollte Informationen über die wichtigsten Methoden und die zu verwendende Analytik enthalten. Es muss von den beiden Betreuenden genehmigt werden.
- Kontakte zu zwei Betreuenden, die sich bereit erklärt haben, eure Masterarbeit zu betreuen und als Prüfende zu fungieren; mindestens eine Person von ihnen muss ein/e ProfessorIn der TU Chemnitz mit Bezug zum Studiengang AFM sein; die andere prüfende Person muss über nachweisbare, substanzielle und qualifizierte Erfahrungen auf dem Forschungsthema der Masterarbeit verfügen, was in der Regel durch eine Promotion im Fachgebiet bescheinigt wird.
- Der Prüfungsausschuss prüft diese Unterlagen im Hinblick auf die oben beschriebenen Bedingungen, und die Leitung des Prüfungsausschusses antwortet (in der Regel innerhalb weniger Tage), ob das Thema der Masterarbeit genehmigt oder abgelehnt wurde. Im Falle der Genehmigung ist die Anmeldung in Schritt 2 weiterhin erforderlich. Bitte beachtet, dass dieser Schritt durchgeführt werden muss, bevor ihr mit der Masterarbeit beginnt!
Schritt 2: Das allgemeine Verfahren zur Anmeldung ist auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamtes beschrieben.
Das allgemeine Verfahren zur Anmeldung ist auf den Internetseiten des Zentralen Prüfungsamtes beschrieben.
Für das „Research Project“ in AFM ist zu beachten, dass die Prüfungsordnung in §19 (2) besagt, dass das Thema des Research Projects einen Bezug zu den Inhalten des AFM-Studiengangs haben muss. Diese Voraussetzung wird vom Prüfungsausschuss überprüft. Bitte gebt daher entweder bei der Anmeldung im Zentralen Prüfungsamt oder vorher die folgenden Informationen an die Leitung des Prüfungsausschusses (z.B. per E-Mail):
- Gliederung des Themas des Research Projects (1/2 bis 1 Seite); das Thema muss in einem wissenschaftlichen Zusammenhang mit dem AFM-Studiengang stehen und die Gliederung sollte Informationen über die wichtigsten Methoden und die zu verwendende Analytik enthalten. Es muss von den beiden Betreuenden genehmigt werden.
- Kontakte zu zwei Betreuenden, die sich bereit erklärt haben, eurer Research Project zu betreuen und als Prüfende zu fungieren; mindestens eine Person von ihnen muss ein/e ProfessorIn der TU Chemnitz mit Bezug zum Studiengang AFM sein; die andere prüfende Person muss über nachweisbare, substanzielle und qualifizierte Erfahrungen auf dem Forschungsthema des Research Projects verfügen, was in der Regel durch eine Promotion im Fachgebiet bescheinigt wird.
- Der Prüfungsausschuss prüft diese Unterlagen im Hinblick auf die oben beschriebenen Bedingungen, und die Leitung des Prüfungsausschusses antwortet (in der Regel innerhalb weniger Tage), ob das Thema des Research Projects genehmigt oder abgelehnt wurde. Im Falle der Genehmigung ist die Anmeldung in Schritt 2 weiterhin erforderlich. Bitte beachtet, dass dieser Schritt durchgeführt werden muss, bevor ihr mit dem Research Project beginnt!
Schritt 2: Das allgemeine Verfahren zur Anmeldung ist auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamtes beschrieben.
Wenn A1 (A2) akzeptiert wird, können sich die Studierenden direkt für A2 (B1) anmelden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an der Leitung des Prüfungsausschusses.
Die Noten sind auf dem SBService unter dem Thema Prüfungsdienst - Erreichte Noten abrufbar.
KW ist die Abkürzung für Kalenderwoche. Ihr könnt damit die aktuelle Kalenderwoche in einem Kalender finden. Außerdem könnt ihr die TU Chemnitz App nutzen, die genau anzeigt, welche Vorlesung ihr im Kalender habt.
Dieser Kurs wird nicht nur, aber hauptsächlich für die neuen AFM-Studierenden angeboten. Hier erfahren die Studierenden mehr über den Studiengang, die Universität selbst, über angebotene Workshops, wie man bestimmte Software benutzt, wie man einen Lebenslauf schreibt, an wen man sich wenden kann, wie man Informationen erhält, und vieles mehr.
Den akademischen Kalender findet ihr auf der Seite des Studentenservice.
Theoretisch könnt ihr euch jederzeit für das Research Project anmelden, es gibt keine Voraussetzungen, aber es wird dringend empfohlen, das Studienprogramm zu absolvieren. Für die Masterarbeit müsst ihr mindestens 80 LP abgeschlossen haben, um euch anmelden zu können. Bitte lest in den FAQ's nach, wie ihr euch anmelden könnt.
Prüfungen
Wenn ihr eine Prüfung ablegen wollt, ist eine vorherige Anmeldung beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) erforderlich. Dies könnt ihr direkt im SBService erledigen. Die Universität wird Zeitfenster für die Anmeldung bekannt geben.
In der Regel finden die Prüfungen im Wintersemester von Februar bis März und im Sommersemester von Juli bis August in einem 4-wöchigen Prüfungszeitraum nach der Vorlesungszeit statt. In einigen Fällen werden Prüfungen auch außerhalb dieses Zeitraums angeboten, aber der/die DozentIn muss die Studierenden rechtzeitig informieren. Die meisten schriftlichen Prüfungen sind im Prüfungsplan zu finden, sofern sie nicht von der/m DozentIn angekündigt werden. Mündliche Prüfungen werden meist nur von der/m DozentIn angekündigt.
Der Prüfungsplan wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.
Ihr müsst die Prüfung innerhalb eines Jahres erneut ablegen. Wenn ihr sie erneut nicht besteht, könnt ihr eine dritte Prüfung beantragen, die zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden muss.
In diesem Fall muss dem Zentralen Prüfungsamt (ZPA) ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden. Das ärztliche Attest muss innerhalb von drei Tagen beim ZPA eintreffen und die Krankheit zum Zeitpunkt der Prüfung nachweisen. Dann wird der Versuch ausgeschlossen. Bitte beachtet, dass das ZPA nur ärztliche Attests des Typs "Ärtzliches Attest" akzeptiert! Siehe dazu die Studienordnung und die Informationen des ZPA.
Bitte beachtet, dass die für den Rücktritt oder das Fernbleiben von der Prüfung geltend gemachten Gründe dem ZPA unverzüglich und glaubhaft schriftlich mitgeteilt werden müssen. Im Krankheitsfall ist das ärztliche Attest beizufügen. Hinsichtlich der Einhaltung der Fristen für die erstmalige Anmeldung zu einer Prüfung, der Wiederholung von Prüfungen, der Gründe für das Fernbleiben von Prüfungen und der Einhaltung der Fristen für die Erledigung von Prüfungsaufgaben steht die Krankheit eines Prüflings der Krankheit eines Kindes gleich, für das der Prüfling die überwiegend alleinige Sorge trägt.
Ja, bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen. Wird diese Frist versäumt, müsst ihr einen triftigen Grund für die Nichtteilnahme an der Prüfung angeben. Bitte beachtet, dass "nicht gut vorbereitet zu sein" oder "sich nicht wohl zu fühlen" kein triftiger Grund ist! Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Bitte beachtet, dass die Anmeldung eine Woche vor (!) der Prüfung beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) eingegangen sein muss, daher ist es ratsam, sie rechtzeitig, am besten zwei Wochen vor dem Prüfungstermin, abzuschicken. Auch wenn ihr einen individuellen Prüfungstermin mit einer/m ProfessorIn vereinbart habt, muss diese/r von euch gesondert informiert werden.
Eine Wiederholung ist nicht möglich.
In den meisten Fächern gibt es keine Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung, aber in einigen Modulen gibt es Voraussetzungen wie ein Referat oder eine Übung. Diese werden in der Studienordnung und von den DozentInnen bekannt gegeben.
Informationen zu Modulen und Kursen
Das Modul „Complex Materials for Manufacturing“ ersetzt das Modul „Innovative Material Engineering“.
Im Wintersemester (1. Semester) wird das Tutorium CPPC angeboten, im Sommersemester (2. Semester) folgt eine Vorlesung und im darauf folgenden Wintersemester (3. Semester) wird ein Seminar angeboten, wobei ihr zwischen den Veranstaltungen „Wissenschaftliche Diskussionen aktueller Forschungsgebiete“ des Instituts für Chemie und „Oberseminar“ des Instituts für Physik wählen könnt. Die Prüfungen bestehen aus einer Klausur im zweiten Semester und einem Referat im Seminar. Weitere Informationen findet ihr in der Studienordnung.
Die Veranstaltungsformen des Moduls sind Vorlesung und Seminar:
- S: Tutorial Chemistry meets Physics - Physics meets Chemistry (CPPC) (2 LVS)
- L: Facets of Materials Science (2 LVS)
- S: Facets of Materials Science (1 LVS)
Einer der folgenden Kurse muss gewählt werden:
- S: Wissenschaftliche Diskussionen aktueller Forschungsgebiete (2 LVS)
- S: Oberseminar (2 LVS)
Das Modul ist in drei Teile gegliedert (S1, S2, S3), und ihr müsst alle Teile besuchen. Alle Themen sind Teil der Prüfung über Synthetische Methoden.