Qualitätssicherung, Forschung und Lehre
Neben der eigentlichen Beratungstätigkeit soll die universitäre Beratungsstelle einer permanenten Qualitätssicherung unterzogen sowie in begrenztem Umfang auch für Lehr- und Forschungszwecke genutzt werden.
Dazu gehören:
- kontinuierliche Datenerhebung (Eingangs-, und Abschlussdiagnostik) und -auswertung sowiew Dokumentation (regelmäßige Statistiken)
- jährliche Status-/Leistungsberichte (Daten zu Inanspruchnahmerate, Beratungsanlässen, Leistungsangeboten und –ergebnissen)
- Untersuchung spezifischer Forschungsfragestellungen (z.B. Leistungs-/Prüfungsängste, Internetsucht, virtuelle Kommunikation)
- Rückbezug von Erfahrungen der Beratungspraxis in universitäre Lehre (z.B. Gesprächsführungsseminar) und Möglichkeiten zur Teilhabe von Studierenden der Psychologie (durch Hospitationen, Forschungspraktika oder Abschlussarbeiten)