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Fakultät für Informatik
Fakultät für Informatik
Fakultät für Informatik 

Prüfungsausschuss der Fakultät für Informatik

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für folgende Studiengänge:

Studiengänge Abschluss Abschluss
Angewandte Informatik Bachelor Master
Automobilinformatik Bachelor Master
Automotive Software Engineering   Master
Informatik Bachelor Master
Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler   Master
Informatik und Kommunikationswissenschaften Bachelor  
Neurorobotik   Master
Web Engineering   Master

Anschrift/Kontakt

TU Chemnitz
Fakultät für Informatik
Prüfungsausschuss
09107 Chemnitz

Mitglieder

Bachelor: Angewandte Informatik, Informatik, Automobilinformatik;
Master: Automotive Software Engineering, Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler, Web Engineering, Automobilinformatik, Neurorobotik
Prof. Dr. Guido Brunnett (Vorsitz), Prof. Dr. Fred Hamker (stellvertr. Vorsitz), Prof. Dr. Florian Röhrbein, Dr. Frank Seifert, Jonas Henschel

Master Informatik, Angewandte Informatik
Prof. Dr. Guido Brunnett (Vorsitz), Prof. Dr. Fred Hamker (stellvertr. Vorsitz),  Prof. Dr. Florian Röhrbein, Prof. Dr. Matthias Werner, Dr. Frank Seifert, Jonas Henschel

Bachelor MINT: Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften mit Anwendungen in der Technik
Jonas Henschel

Bachelor Informatik und Kommunikationswissenschaften
Prof. Dr. Guido Brunnett (Vorsitz), Prof. Dr. Fred Hamker (stellvertr. Vorsitz), Dr. Frank Seifert, Jonas Henschel

Bachelor/Master Biomedizinische Technik
Jun.-Prof. Dr. Danny Kowerko, Prof. Dr. Guido Brunnett, Dr. Mario Lorenz

Anträge

Antragsformulare des Studentensekretariats

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Antrag auf Fachsemestereinstufung/ Anrechnung von Prüfungsleistungen (PDF)

(Zur Verwendung der Dokumente benötigen Sie einen PDF-Betrachter. Freie Software unter: http://www.pdfreaders.org, Acrobat Reader unter: http://get.adobe.com/de/reader Die Formulare können vor dem Ausdrucken per Computer ausgefüllt werden)

Formlose Anträge sind an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten, sie müssen Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse sowie Studiengang und Fachsemester enthalten. Anträge können auch im Dekanat Informatik im Raum 1/226C bzw. über den davor befindlichen Briefkasten "Dekanat" eingereicht werden. 

 

Hinweise (Es gelten die offiziellen Prüfungsordnungen.)

Wiederholung von nicht bestanden Prüfungen

Bei Nichtbestehen einer Modulprüfung muss der Prüfling die mit "nicht ausreichend" bewerte Prüfung innerhalb eines Jahres wiederholen. Bei Terminversäumnis gilt die Wiederholungsprüfung, auch ohne Antritt zur Prüfung, als nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt werden, d.h. es muss vor dem nächstmöglichen Termin eine Anmeldung zur Prüfung erfolgen. Bei Nichtbestehen oder erneutem Terminversäumnis ist keine weitere Prüfung in dem zuvor mit "nicht ausreichend" bewerteten Modul mehr möglich und das Modul gilt als endgültig nicht bestanden. (siehe jeweilige Prüfungsordnung Abschnitt "Wiederholung von Modulprüfungen")

Abmeldung von Prüfungen

Kommen mündliche Prüfungen in dem Semester, in dem Sie sich dafür angemeldet haben, nicht zustande oder werden in das folgende Semester verschoben, müssen Sie sich von der Prüfung wieder abmelden. Bei Nichtbeachtung gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Regelstudienzeit und Abschlussprüfungen

SächsHSFG, §35 Abs. 4: (Höchststudienzeit)
Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.

Anmerkung: Hierbei ist zu beachten, dass das Wort Abschlussprüfung alle bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelegten Module umfasst und sich nicht nur auf die Bachelor-/Masterarbeit bezieht.

Studiengebühren

SächsHSFG, §12 Abs. 2: (Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit)
Sofern die in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder zu einem ersten Hochschulabschluss mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung führt oder ein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, um mehr als 4 Semester überschritten wird, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500 EUR bei der Rückmeldung erhoben. Die Gebühr entsteht mit der Rückmeldung. Die §§ 11, 17, 18 und 21 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), das zuletzt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) geändert wurde, in der jeweils geltenden Fassung, finden entsprechende Anwendung. Die Einnahmen kommen der jeweiligen Hochschule zugute und sind für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre zu verwenden.

Urlaubssemester

SächsHSFG, §20 Abs. 2: (Urlaubssemester)
Auf Antrag können Studenten aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Eine Beurlaubung soll die Zeit von insgesamt 2 Semestern nicht überschreiten; dies gilt nicht für die Beurlaubung zum Zwecke eines Studienaufenthalts im Ausland. Für eine Beurlaubung wegen Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub und Elternzeit gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854, 2924), in der jeweils geltenden Fassung, und des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. November 2011 (BGBl. I S. 2298, 2301), in der jeweils geltenden Fassung, entsprechend. Die Zeiten der Beurlaubung werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Ein Student kann zur Betreuung eigener Kinder bis zu 4 Semester beurlaubt werden, wenn er nicht bereits nach Satz 3 beurlaubt ist. Das Nähere können die Hochschulen durch Ordnung regeln.

Festlegungen

Festlegungen im Jahr 2024

Derzeit noch keine Festlegungen.

 

Festlegungen im Jahr 2023

Anerkennung von 555190 Hardware Development with VHDL

Wegen der Umstrukturierung von Modulen fasst der Prüfungsausschuss folgenden Beschluss für Studierende des Masterstudiengangs Automotive Software Engineering:

(1) Falls keines der Module „Network Security“ (2 LP), „Self-Organizing Networks“ (2 LP) und „Mobile Networks*“ (3 LP) bereits bestanden wurde, kann „Hardware Development with VHDL“ (5 LP) für eine der Kombinationen

  • „Network Security“ und „Mobile Networks*“ oder
  • „Self-Organizing Networks” und “Mobile Networks*“

anerkannt werden.

(2) Wurde das Modul „Mobile Networks*“ bereits bestanden, ist die Anrechnung von „Hardware Development with VHDL“ möglich auf eines der Module „Self-Organizing Networks“ oder „Network Security“. Es ist eines dieser Fächer wählbar.

(3) Wurde eines der Fächer „Self-Organizing Networks“ oder „Network Security“ bereits bestanden, so kann eine Anrechnung von VHDL auf „Mobile Networks*“ erfolgen.

In jedem Fall beginnt die Versuchszählung wieder bei 0.

(*teilweise belegt als „Advanced Mobile Networks")

Vorgehen zur Prüfungsanmeldung („Hardware Development with VHDL“ für den Bereich „3. Echtzeit- und Kommunikationssysteme“): Sollte die Anmeldung über den SBservice nicht möglich sein, nutzen Sie bitte das Formular des Zentralen Prüfungsamtes (PDF).

Vorgehen zur Anerkennung (wenn Sie „Hardware Development with VHDL“ bereits für den Bereich „4. Informatik“ belegt haben): Nutzen Sie bitte das vorausgefüllte Formular (PDF) und kreuzen Sie dort Variante (1), (2) oder (3) an und wofür es anerkannt werden soll. Ergänzen Sie außerdem Ihre Daten und senden Sie das Formular und eine Leistungsübersicht an das Zentrale Prüfungsamt.

Beachten Sie bitte, dass sie nach der Anerkennung von „Hardware Development with VHDL“ im Bereich „3. Echtzeit- und Kommunikationssysteme“ ein anderes Modul im Bereich „4. Informatik“ belegen müssen. „Hardware Development with VHDL“ kann nur im Bereich 3 ODER 4 eingebracht werden.

 

Festlegungen im Jahr 2021

Wechsel der Studien- und Prüfungsordnungsversion / Anrechnung von Prüfungsleistungen für den Master-Studiengang Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler


Der Prüfungsausschuss für den Master Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler hat die Möglichkeit zum Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung im Studiengang Master Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler von der Version 2011 zur Version 2021 auf Basis festgelegter Regelungen beschlossen. Als Fristende zur Beantragung des Wechsels mit dem dafür erstellten Antragsformular wurde der 28.01.2022 festgelegt.

Antragsformular (PDF)
 

Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, auf Antrag links genannte Prüfungsleistungen als äquivalent zu den rechts benannten Leistungen anzuerkennen. Über mögliche weitere Anerkennungen, insbesondere von Modulen aus der Fakultät ET/IT, wird im Einzelfall entschieden.

Verwenden Sie dafür bitte das vorausgefüllte Formular (PDF) (Bitte entsprechende Lehrveranstaltung/en ankreuzen, Note und weitere Daten eintragen und an das Zentrale Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss senden):

Erbrachte Prüfungsleistungen Anrechnung für
573160 Neurorobotik
573090 Robotik

Festlegungen im Jahr 2020

Entfall von Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
im Studiengang Bachelor Informatik und Kommunikationswissenschaften

 

Der Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Informatik und Kommunikationswissenschaften hat beschlossen, folgende Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten aufzuheben: „Algorithmen und Datenstrukturen (500010)“ in den Modulen Softwareengineering (577070), Theoretische Informatik I (500210), Medientools (578190), Datenbanken Grundlagen (563030), Computergraphik I (571050), Mensch-Computer-Interaktion II (578070), sowie „Modul Höhere Mathematik (200010)“ in den Modulen Theoretische Informatik I (500210), Medientools (578190), Datenbanken Grundlagen (563030), Computergraphik I (571050). Dieser Beschluss ist wirksam ab Sommersemester 2020. Zu beachten ist, dass in den jeweils benannten Modulen Grundkenntnisse in Algorithmen und Datenstrukturen (500010) und Höhere Mathematik (200010) benötigt werden und beides weiterhin Pflichtmodule sind.

Festlegungen im Jahr 2019

Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, auf Antrag links genannte Prüfungsleistungen als äquivalent zu den rechts benannten Leistungen anzuerkennen. Verwenden Sie dafür bitte das vorausgefüllte Formular (PDF) (Bitte entsprechende Lehrveranstaltung/en ankreuzen, Note und weitere Daten eintragen und an das Zentrale Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss senden):

Erbrachte Prüfungsleistungen
Anrechnung für
573180 Neurocomputing
573050 Maschinelles Lernen
Empirical Software Engineering 577020 Model Driven Software Development
573140 Deep Reinforcement Learning KI_04 Multiagentensysteme (Master Informatik)
573140 Deep Reinforcement Learning 500310/500330 Themenschwerpunkte Informatik I/II
Algorithmen und Programmierung - Prüfungsleistung

In den Studiengängen BA Informatik und Kommunikationswissenschaften und Master Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler kann ab dem Wintersemester 2019/2020 als PVL für ,,Algorithmen und Programmierung" gewählt werden zwischen zwei alternativen PVLs: PVL Belegaufgaben oder PVL Klausur.
Die ursprüngliche Befristung dieser Regelung wurde aufgehoben. Sie gilt bis auf weiteres für Studierende nach den Ordnungen 2014 (BA Informatik und Kommunikationswissenschaften) und 2011 (Master Informatik für Geistes- und Sozialwissenschaftler).

Studierende im BA Informatik und Kommunikationswissenschaften, die im WS 2018/2019 erfolgreich die Belegaufgaben gelöst haben, erhalten dies als bestandene PVL für ,,Algorithmen und Programmierung" anerkannt.

Festlegungen im Jahr 2018

Auf Antrag werden folgende Äquivalenzveranstaltungen anerkannt. Verwenden Sie dafür bitte das vorausgefüllte Formular (PDF)
(Bitte entsprechende Lehrveranstaltung/en ankreuzen, Note und weitere Daten eintragen und an das Zentrale Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss senden):

Erbrachte Prüfungsleistungen
Anrechnung für
500090 Forschungsseminar
500410 Web Engineering (Seminar)

Festlegungen im Jahr 2017

Auf Antrag werden folgende Äquivalenzveranstaltungen anerkannt. Verwenden Sie dafür bitte das vorausgefüllte Formular (PDF)
(Lehrveranstaltung/en ankreuzen, Note und weitere Daten eintragen und an den Prüfungsausschuss senden):

Erbrachte Prüfungsleistungen
Anrechnung für
High Performance Computing
551010 Hochleistungsrechner  
Interactive Media
 
500310 Themenschwerpunkte Informatik oder
578130 Medienmanagement
565040 Labor Eingebettete Software 551190 Systemnahe Programmierung
578170 Medienretrieval 578010 Medienapplikationen

Festlegungen im Jahr 2016

Festlegung Titel
2016/01 Master Automotive Software Engineering
2016/02 Anerkennung von Äquivalenzveranstaltungen

Festlegung 2016/01:
Master Automotive Software Engineering
Modul 613002: Businessplanung und Management von Gründungen
In der Modulbeschreibung ist die Klausur fälschlicherweise mit "Gründungsmanagement" bezeichnet. Richtig ist "Businessplanung und Management von Gründungen".

Festlegung 2016/02:
Anerkennung von Äquivalenzveranstaltungen

Auf Antrag werden folgende Äquivalenzveranstaltungen anerkannt. Verwenden Sie dafür bitte das vorausgefüllte Formular (PDF)
(Lehrveranstaltung/en ankreuzen, Note und weitere Daten eintragen und an den Prüfungsausschuss senden):

Erbrachte Prüfungsleistungen Anrechnung für
Computer Architecture
551130 Rechnerarchitektur
Advanced Management of Data
563090 Datenbanken und Objektorientierung
Bildungstechnologien
578130 Medienmanagement
Interactive Multimedia
578050 Mediencodierung

Festlegungen im Jahr 2015

Festlegung Titel
2015/01 Zweite Wiederholung von Prüfungen auf Antrag mündlich möglich
2015/02 Aberkennung überzähliger Modulpunkte
2015/03 Anerkennung von Äquivalenzveranstaltungen

Festlegung 2015/01:
Zweite Wiederholung von Prüfungen auf Antrag mündlich möglich

Der Prüfungsausschuss informiert, dass die Möglichkeit besteht, den dritten Prüfungsversuch (zweite Wiederholung) mündlich abzulegen, sofern der zuständige Prüfer diesem zustimmt. Es ist rechtzeitig die Zustimmung des Prüfers einzuholen und ein entsprechender Antrag beim Prüfungsausschuss einzureichen.


Festlegung 2015/02:
Aberkennung überzähliger Modulpunkte

Auf Antrag beim Prüfungsausschuss können überzählige Modulpunkte aberkannt werden, um die maximale Anzahl an Leistungspunkten des entsprechenden Studiengangs nicht zu überschreiten.

Bitte schreiben Sie zunächst die Prüfung mit und stellen anschließend den Antrag auf Herabstufung, wenn Sie die Prüfung(en) bestanden haben. Sie können den Antrag gern formlos per E-Mail an pruefungsausschuss@informatik.tu-chemnitz.de senden. Bitte hängen Sie einen Leistungsnachweis an, auf dem die überzähligen Punkte ersichtlich sind.

Entsprechender Antrag ist beim Prüfungsausschuss einzureichen.


Festlegung 2015/03:
Anerkennung von Äquivalenzveranstaltungen

Derzeit werden folgende Äquivalenzveranstaltungen vom Zentralen Prüfungsamt anerkannt, ohne dass Sie einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen müssen:

Erbrachte Prüfungsleistungen
Anrechnung für
500310 Quantitative Analyse von Softwaredesigns
577010 Information Retrieval I
577130 Daten- und webbasierte Informationssystem
 
500310 Quantitative Analyse von Softwaredesigns
577020 Model-Driven Software Development
577110 Semantic Web
 
Echtzeitscheduling
 
BS_03 / 565110 Analyse und Modellierung
von Betriebssystemaspekten