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Internationales Universitätszentrum
Bi-nationale Promotion
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Promotion mit einem Cotutelle-Verfahren

Bei einem Cotutelle-Verfahren handelt es sich um ein binationales, integriertes Promotionsverfahren, das an der TU Chemnitz und einer ausländischen Partneruniversität durchgeführt wird. Die Doktorandin/der Doktorand wird von Hochschullehrenden beider Universitäten während der Promotion betreut. Während der Arbeit an der Dissertation verbringt die Doktorandin/der Doktorand Aufenthalte an beiden Universitäten. Nach Abschluss des Cotutelle-Verfahrens erhält die Doktorandin/der Doktorand entweder eine gemeinsam verliehene Promotionsurkunde der beiden Universitäten oder jeweils eine nationale Promotionsurkunde der beteiligten Universitäten, die auf das gemeinsam betreute Verfahren verweisen.

 

Als erster Schritt sollte immer die Abstimmung mit Ihren potentiellen Betreuenden stehen, ob und wie eine binationale Promotion durchgeführt werden kann.

Um eine Cotutelle-Promotion durchzuführen, wird für jede Doktorandin/jeden Doktoranden eine individuelle Vereinbarung zu Beginn des Cotutelle-Verfahrens abgeschlossen.

Die Vorbereitung und der Abschluss Ihrer individuellen Cotutelle-Vereinbarung werden zentral durch das Internationale Universitätszentrum (IUZ) koordiniert. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen an das IUZ zu wenden, wir unterstützen Sie gern!

Sie sollten ein Cotutelle-Verfahren in Betracht ziehen, wenn

  • Ihr Forschungsschwerpunkt stark auf beide beteiligte Länder ausgerichtet ist,
  • Ihr Thema im Forschungsinteresse zweier Betreuungspersonen in unterschiedlichen Ländern liegt,
  • die enge Einbindung einer Partneruniversität im Ausland einen thematischen Mehrwert bedeutet,
  • Sie eine Karriere im Partnerland oder mit einem insgesamt stark internationalen Fokus anstreben.

Mit einem Cotutelle-Verfahren

  • verbessern Sie Ihre sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen,
  • erlangen Sie intensive Kenntnis eines anderen Hochschul- und Wissenschaftssystems,
  • tauchen Sie in eine weitere Wissenschaftssystematik ein.

Ein Cotutelle-Verfahren ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Sie sollten von einem Cotutelle-Verfahren Abstand nehmen, wenn

  • eine Aufenthaltszeit von insgesamt mindestens 12 Monaten im Ausland für Sie nicht zu realisieren ist,
  • es nicht sichergestellt ist, dass sich die Betreuenden in beiden Ländern eng und vertrauensvoll abstimmen,
  • der Zeitraum, innerhalb welchem Sie Ihre Promotion absolviert haben möchten, für Sie im Vordergrund steht,
  • Sie die Mehrkosten für die Auslandsphasen nicht finanzieren können.

Außerdem sollten Sie bedenken, dass in den meisten Fällen mindestens eine Zusammenfassung der Dissertation auch in der Landessprache der Partneruniversität zu verfassen ist. In die Entscheidung für oder gegen ein Cotutelle-Verfahren sollte auch Ihr Sprachniveau in dieser Fremdsprache einfließen.

Um ein Cotutelle-Verfahren durchzuführen, dürfen die an der ausländischen Partneruniversität für Promotionen geltenden Rechtsgrundlagen einer Durchführung binationaler Promotionsverfahren nicht entgegenstehen. Weiterhin müssen die für Promotionen geltenden rechtlichen Bestimmungen (z.B. Hochschulgesetz, Promotionsordnung, ministerielle Erlasse und Verordnungen) an der TU Chemnitz und an der ausländischen Partneruniversität bezüglich der Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion, der für die Promotion zu erbringenden Prüfungsleistungen sowie der einzelnen Schritte im Promotionsverfahren und der hierfür zuständigen Gremien im Wesentlichen übereinstimmen bzw. ausreichend kompatibel sein, um die gemeinsame Durchführung einer binationalen Promotion zu ermöglichen. Idealerweise enthalten die Promotionsordnungen der beiden beteiligten Fakultäten Sonderregelungen für binationale Promotionen. Daher sollten Sie zuerst überprüfen, ob an Ihrer Fakultät an der TU Chemnitz und der Partneruniversität ein Cotutelle-Verfahren möglich ist

Anschließend prüfen Sie bitte, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion an beiden Universitäten erfüllen! Dazu ist ggf. die Einbindung des Fakultätsrats erforderlich. Die Anforderungen, um zur Promotion zugelassen zu werden, finden Sie in den Promotionsordnungen der beteiligten Fakultäten.

Von zentraler Bedeutung für Ihr Vorhaben ist, dass Sie an jeder der beiden Universitäten eine Professorin/einen Professor finden, die/der die Betreuung Ihrer Promotion übernimmt. Die beiden Betreuenden sollten auch für die zentralen Stellen beider Universitäten ansprechbar sein, wenn es um formale Fragen rund um Ihr Cotutelle-Verfahren geht.

Gemeinsam mit Ihren Betreuenden an beiden Universitäten stimmen Sie alle organisatorischen und formalen Anforderungen ab, die für die Durchführung des Cotutelle-Verfahrens relevant sind. Dazu hat die TU Chemnitz einen Fragenkatalog entwickelt und Hinweise zusammengestellt, die der Vorbereitung der Cotutelle-Vereinbarung dienen. Der Zugriff darauf erfolgt über einen geschützten Zugang für Mitarbeitende der TU Chemnitz.

Nachdem Sie alle Informationen für den Fragenkatalog zusammengetragen haben, holt Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer an der TU Chemnitz die Bestätigung des Promotionsausschusses sowie der Dekanin/des Dekans ein, damit die individuelle Vereinbarung für Ihre binationale Promotion erstellt werden kann.

Anhand der von Ihnen bereitgestellten Informationen bereitet das IUZ einen Vertragsentwurf vor, der im Dezernat Akademische und studentische Angelegenheiten juristisch geprüft wird. Der Vertragsentwurf ist zwingend auch von der Partneruniversität juristisch zu prüfen und zu bestätigen. Nachdem diese Bestätigung vorliegt, erfolgt der Abschluss der Vereinbarung.

Im Prinzip läuft auf Seiten der TU Chemnitz das Cotutelle-Verfahren sehr ähnlich zum rein nationalen Promotionsprozess ab. Abweichungen können sich durch die Anforderungen an eine Promotion an der ausländischen Partneruniversität ergeben. In einigen Ländern ist es zum Beispiel erforderlich, bestimmte Lehrveranstaltungen in der Promotionsphase zu besuchen. Zum Teil gibt es auch straffe zeitliche Beschränkungen, so dass die Promotion innerhalb einer bestimmten Dauer abgeschlossen werden muss. Sie sollten vor der Entscheidung für eine binationale Promotion mit Ihren Betreuenden genau klären, wie der Ablauf der Cotutelle-Promotion gestaltet ist.

Verglichen mit einer rein nationalen Promotion gibt es folgende Unterschiede:

Im Vorfeld des Cotutelle-Verfahrens müssen Sie eine umfangreiche Abstimmung mit Ihren Betreuungspersonen vornehmen. Diese Vorarbeiten sind wichtig, damit das Verfahren reibungslos durchgeführt werden kann und es am Ende keine unnötigen Herausforderungen gibt. Um ein Cotutelle-Verfahren zu durchlaufen, muss zwingend eine Vereinbarung dafür geschlossen werden. Diese verschafft Ihnen, den Betreuenden und den beteiligten Universitäten Sicherheit über das Verfahren.

Da bei einer binationalen Promotion neben der Promotionsordnung der TU Chemnitz auch die Vorgaben der Promotionsregularien der Partneruniversität einzuhalten sind, kann es andere Regelungen geben zu:

  • Anzahl der Betreuenden,
  • Zusammensetzung der Promotions-/Prüfungskommission,
  • Arten der Prüfungen,
  • Anzahl der Pflichtexemplare,
  • Benotungsschema "bestanden/nicht bestanden" an der Partneruniversität, ohne Notenabstufung.

Ein ganz wesentlicher Unterschied betrifft die Sprache: In welcher Sprache Sie die Dissertation verfassen, die öffentliche Verteidigung und ggf. mündliche Prüfungen ablegen können bzw. müssen, ist in den Promotionsordnungen geregelt. In der Regel müssen Sie zusätzlich eine Zusammenfassung der Dissertation in der jeweils anderen Sprache bereitstellen. Schreiben Sie die Dissertation auf Englisch, sind meist Zusammenfassungen auf Deutsch und in der Landessprache der Partneruniversität erforderlich.

Cotutelle-Verfahren sind eine gute Möglichkeit, bestehende internationale Partnerschaften zu pflegen und auszubauen. Durch eine binationale Promotion steigern Sie die Sichtbarkeit Ihrer Promovenden und Ihrer Professur. Durch die enge Zusammenarbeit mit einem internationalen Partner lassen sich regelmäßig internationale Publikationen realisieren. Ein Cotutelle-Verfahren bietet sich generell vor allem dann an, wenn die hierfür vorgesehenen Betreuenden bereits wissenschaftlich kooperieren oder kooperiert haben und somit bereits über eine gemeinsame Vertrauensbasis verfügen. 

Gleichwohl bedeutet ein Cotutelle-Verfahren auch einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand im Vergleich zu einer rein nationalen Promotion. Insbesondere den Abstimmungsbedarf für die Vorbereitung der Cotutelle-Vereinbarung für die Doktorandin/den Doktoranden sollten Sie weder organisatorisch noch zeitlich unterschätzen.

Um Sie bei der Koordination des Abstimmungsprozesses zu unterstützen, hat das IUZ weitere Informationen für Betreuende zusammengestellt sowie einen Fragenkatalog formuliert. Diese sind zugangsgeschützt abrufbar. Der Fragenkatalog dient dazu, von Beginn des Cotutelle-Verfahrens an die Anforderungen beider Universitäten an das Promotionsverfahren für alle Beteiligten transparent zu machen.

Für die Promotionsurkunde nach einem Cotutelle-Verfahren gibt es zwei Varianten: 

  • Verleihung einer gemeinsamen Urkunde durch die beteiligten Universitäten,
  • Verleihung von jeweils nationalen Promotionsurkunden der beteiligten Universitäten, die zwingend einen Hinweis auf die gemeinsame Betreuung der Promotion enthalten müssen.

Bitte beachten Sie, dass die Verleihung von zwei nationalen Promotionsurkunden nicht zum Führen eines doppelten Doktorgrads berechtigt! Vielmehr müssen Sie sich entscheiden, welchen der beiden Titel Sie führen wollen. Diese Entscheidung können Sie jederzeit ändern.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet ein Förderprogramm speziell für Cotutelle-Promotionen an. Für binationale Promotionen mit französischen Partneruniversitäten gibt es von der Deutsch-Französischen Hochschule ebenfalls ein Förderprogramm.

Um eine internationale Komponente in Ihr Promotionsverfahren zu integrieren, ist es auch möglich,

  • einen kürzeren Auslandsaufenthalt durchzuführen,
  • eine Zweitbetreuung über eine Professorin/einen Professor einer ausländischen Universität abzusichern.
Diese Möglichkeiten sollten Sie insbesondere in Betracht ziehen, wenn sich für Ihre weitere wissenschaftliche bzw. berufliche Laufbahn nicht zwingend Vorteile durch eine gemeinsame Promotionsurkunde bzw. die Verleihung auch eines ausländischen Doktortitels ergeben.