Prozess der Internen Akkreditierung
Der Prozess der Internen Akkreditierung beginnt auf Initiative der Fakultät. Im Auftaktgespräch besprechen Dekan, Studiendekan, Studienerfolgsmanager/-innen, Prorektor für Lehre und Internationales sowie die Geschäftsführung der Siegelvergabekommission den konkreten Zeitplan und die Schritte der Internen Akkreditierung. Die Fakultät kann bereits hier Gutachtervorschläge unterbreiten, die der Prorektor für Lehre und Internationales an die Siegelvergabekommission zur Bestätigung weiterreicht (Antrag Interne Akkreditierung).
Während die Fakultät die nötigen Unterlagen zusammenstellt, entscheidet die Siegelvergabekommission über die Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Gutachter/-innen. Ist die Unabhängigkeit bestätigt, werden die potenziellen Gutachter/-innen durch die Referentin für Systemakkreditierung angefragt und nach der Zusage die Unterlagen bereitgestellt sowie der Termin der Begehung koordiniert.
Zu den Unterlagen zählen u.a. das Kriterienraster (Bachlor, Master, weiterbildender Master) sowie der Selbstbericht.
Die Begehung selbst wird durch die Studienerfolgsmanager/-innen mit Unterstützung durch die Referentin für Systemakkreditierung vorbereitet (z.B. Studierende und Lehrende des Studiengangs für die Gespräche mit den Gutachter/-innen gewinnen, Räumlichkeiten organisieren…).
Die Begehung wird durch Vertreter der TU Chemnitz eröffnet. Nach einer ersten Gesprächsrunde mit der Studienkommission folgen Gespräche mit Studierenden sowie Lehrenden des Studiengangs. Den Abschluss bilden eine zweite Gesprächsrunde mit der Studienkommission und einer ersten Würdigung des Studiengangs durch die Gutachter/-innen.
Während der Begehung wird ein Ergebnisprotokoll durch die Studienerfolgsmanager/-innen verfasst, welches den Gutachter/innen als Unterstützung für das Gutachten zur Verfügung gestellt wird.
Das Gutachten wird der Studienkommission für eine mögliche Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Und beides wird mit den Unterlagen zum Studiengang schließlich an die Geschäftsführung der Siegelvergabekommission übergeben.
Nach positiver Entscheidung der Siegelvergabekommission erfolgt eine Mitteilung an den Akkreditierungsrat.
- Prozess zur Studiengangbewertung (Senatsbeschluss 2022)
- Zeitplanung_Interne Akkreditierung
- Sächsische Studienakkreditierungsverordnung (Sachsen 2019)