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Verfahrensübersicht

Verfahrensübersicht zu allen internen Akkreditierungsverfahren

An der TU Chemnitz wurden verschiedene Akkreditierungsverfahren etabliert, je nach „Lebenszyklus“ des Studiengangs, da sich insbesondere die Datengrundlage deutlich unterscheidet (z. B. Erfahrungswerte von Studierenden und Lehrenden vs. reine Dokumentengrundlage). Aktuell sind vier Interne Akkreditierungsverfahren realisiert, wobei perspektivisch die Interne Akkreditierung von der Internen RE-Akkreditierung abgelöst wird.

Übersicht der Akkreditierungsverfahren. Beschreibung der Punkte befindet sich weiter auf der Seite.

Interne Akkreditierung (und Interne Re-Akkreditierung)

Mit der Internen Akkreditierung (bzw. Interne Re-Akkreditierung) wird das Verfahren der Programmakkreditierung nachgebildet. Es umfasst eine Begehung mit einer externen Gutachtergruppe. Adressiert sind bestehende Studiengänge an der TU Chemnitz (Interne Akkreditierung) bzw. bereits akkreditierte Studiengänge (Interne Re-Akkreditierung). Während sich die Internen Akkreditierung nach einem abgestimmten Akkreditierungsplan richten, starten die Internen Re-Akkreditierung entsprechend der Geltungsverfahren der vorausgegangenen Internen Akkreditierung oder Konzeptakkreditierung. Die Geltungsdauer bei Internen (Re-)Akkreditierung variiert zwischen 5 und 8 Jahren.

Konzeptakkreditierung

Die Konzeptakkreditierung bezieht sich auf neu einzurichtende Studiengänge. Das Verfahren ermöglicht, dass Studierende ihr Studium in einem akkreditierten Studiengang beginnen. Da noch keine konkrete Erfahrung mit dem neu einzurichtenden Studiengang vorliegt, kommt den externen Experten eine besondere Bedeutung zu. Sie stützen sich in ihrer Einschätzung zum Studiengang auf den Diskurs mit den Studiengangverantwortlichen und/oder die Dokumente (Studiengangkonzept, Studien- und Prüfungsordnung). Um möglichst flexibel sein zu können, werden verschiedene Verfahren angeboten: Konzeptakkreditierung durch Fachberatung oder Konzeptakkreditierung durch Begutachtung. Sie unterscheiden sich im Zeitpunkt der Einbeziehung und damit in der Form sowie im Status der Studiendokumente.

  • Fachberatung

    Die Konzeptakkreditierung durch Fachberatung eröffnet die Möglichkeit, die externe Expertise bereits bei der Erstellung des Studiengangkonzepts einzubinden, um Vorschläge und Anregungen bereits in der Entwicklung bzw. beim Erstellen der Dokumente integrieren zu können. Es sind mindestens drei externe Fachexperten einzubeziehen, sodass die Perspektiven Wissenschaft, Praxis und Studium einbezogen sind. Die Ausgestaltung der Fachberatung obliegt dem Studiengangverantwortlichen. Für die Konzeptakkreditierung auf Grundlage der Fachberatung gilt eine Geltungsdauer der Akkreditierung für Bachelorstudiengänge von vier Jahren und für Masterstudiengänge von drei Jahren. Diese gegenüber der regulären Internen Akkreditierung kürzere Laufzeit begründet sich im Verzicht auf ein vollständiges Gutachtergremium.

  • Begutachtung

    Wird sich für die Konzeptakkreditierung mittels Begutachtung entschieden, schließt sich die Begutachtung zeitlich an die Ausarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung an. Grundlage sind die vorhandenen Dokumente zum Studiengang (Studiengangkonzept, Studien- und Prüfungsordnung). Der Unterschied zur Fachberatung besteht darin, dass bei der Begutachtung ein vollständiges Gutachtergremium eingesetzt wird und die Dokumente bereits vorliegen. Die Begutachtung ist in zwei Varianten möglich: Zum einen kann die Begutachtung bereits vor der Verabschiedung der Studien- und Prüfungsordnung, zum anderen danach stattfinden. Erfolgt die Einbindung der externen Expertise vor der Verabschiedung der Studien- und Prüfungsordnung, sichert dies einen akkreditierungskonformen Studiengang bei der Aufnahme des Studienbetriebs. Werden Externe nach der amtlichen Bekanntmachung von Studien- und Prüfungsordnung eingebunden, birgt dies das Risiko, dass Änderungen der Studiengänge bereits kurz nach der Veröffentlichung der Studiendokumente nötig werden. Ferner bedeutet dies für die 1. Kohorte, dass sie einen nicht-akkreditierten Studiengang studiert. Bei dieser Form ist ein Gutachtergremium analog zur Programmakkreditierung einzubinden. Für die Konzeptakkreditierung durch Begutachtung gilt eine Geltungsdauer von fünf bis acht Jahren, da es hier eines vollständigen Gutachtergremiums bedarf. Die konkrete Dauer wird von der Siegelvergabekommission festgelegt und begründet.

Akkreditierungsbestätigung

Studiengänge sind nicht statisch, sondern unterliegen regelmäßig Veränderungen. Der Prozess zu den Änderungen variiert in Abhängigkeit von der Wesentlichkeit einer Änderung. Da es sich bei wesentlichen Änderungen zumeist um einen bestimmten Ausschnitt, nicht aber um den Studiengang in Gänze handelt, erfolgt entsprechend eine Prüfung der Änderung und deren Beeinflussung der Akkreditierung auf Dokumentenebene (Akkreditierungsbestätigung). Die Akkreditierungsbestätigung setzt jedoch voraus, dass der Studiengang bereits über eine Akkreditierung verfügt. Auch hier kann gewählt werden zwischen der Form der Fachberatung und der Begutachtung analog zur Konzeptakkreditierung im Rahmen der Einrichtung eines Studienganges (siehe oben).

Übergangsreglung

Für die Übergangszeit kann der Fall auftreten, dass ein Studiengang eine wesentliche Änderung anstrebt, aber noch nicht akkreditiert ist. In diesem Fall greift der Prozess der wesentlichen Änderung wie oben beschrieben, allerdings ohne Akkreditierung. Die Siegelvergabekommission wird entsprechend nicht eingebunden. Grundsätzlich wird den Studiendekanen jedoch empfohlen, die wesentliche Änderung mit dem Prozess der Internen Akkreditierung zu kombinieren, sodass die geplante Änderung zugleich Gegenstand des Akkreditierungsverfahrens wird.