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Interkulturelle Kommunikation
Studierende
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FAQ Studierende

Wichtiger Hinweis:

Alle unten aufgeführten Antworten gelten unter Vorbehalt. Verbindlich sind letztlich die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Informationen auf den Internetseiten der zuständigen Einrichtungen (Studentensekretariat, Prüfungsamt etc.).

Allgemeine Informationen:

Wir stehen Ihnen für Ihre Anliegen gerne zur Verfügung. Bitte überlegen Sie, wer die geeignete Ansprechpartner*in sein könnte. Um Anfragen effektiv während der üblichen Arbeitszeiten beantworten zu können, muss Ihre E-Mail folgendes enthalten:

  • E-Mail-Adresse der TUC
  • Angemessene Anrede
  • Knappe, höfliche und verständliche Darstellung des Anliegens
  • Grußformel
  • Vorname, Name, Studiengang, Semesterzahl

Bitte haben Sie Verständnis, aber E-Mails, die diese Elemente nicht enthalten, können wir nicht beantworten.

Bitte schauen Sie unter Fachstudienberatung, an wen Sie sich mit welchem Anliegen wenden können. Die Prüfungsgebiete aller Dozent*innen der IKK finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Mitarbeiter*innen.
Wir haben hier einige hilfreiche Tipps für Sie zusammengetragen.
Bild der IKK
In den Studiengängen BA Interkulturelle Kommunikation und MA Interkulturelle Kommunikation - Interkulturelle Kompetenz sind Chatbots, z. B. Chat GPT oder Google LLC, keine zugelassenen Hilfsmittel.
 

Prüfungsleistungen:

Für das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten im Rahmen des BA und des MA IKK gelten Gestaltungsrichtlinien. Sie finden sie auf unserer Homepage unter Materialien.
Jeder schriftlichen Arbeit müssen Sie außerdem eine ausgefüllte und unterschriebene Selbstständigkeitserklärung und das Prüfprotokoll, das Sie vom Prüfungsamt erhalten, beilegen.
Grundsätzlich gilt der von der jeweiligen Dozent*in festgelegte Abgabetermin. Sollten Sie diesen aus gravierenden Gründen nicht einhalten können, nehmen Sie bitte rechtzeitig (!) Kontakt zu der Dozent*in auf und klären Sie, ob ein späterer Abgabetermin genehmigt werden kann. Sollten Sie wegen einer Erkrankung die Abgabefrist nicht einhalten können, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Wenn die Arbeit ohne Zustimmung der Dozent*in nicht zum vorgegebenen Termin abgegeben wird, wird diese mit ‚nicht ausreichend‘ bewertet.
Welche Prüfungsvorleistungen (PVL) bzw. Prüfungsleistungen (PL) Sie in einer Veranstaltung erbringen müssen, ist in den Modulbeschreibungen in der Studienordnung Ihres Studiengangs geregelt. Hier finden Sie auch die Information, wer für welches Modul verantwortlich ist. Informieren Sie sich bitte selbstständig zu Semesterbeginn darüber und achten Sie darauf, dass Sie in Veranstaltungen, die nicht von der Professur Interkulturelle Kommunikation oder der Juniorprofessur Interkulturelle Kompetenz angeboten werden, auch wirklich die vorgeschriebenen Leistungen erbringen können.
 
Sie müssen sich für alle Prüfungsleistungen, die Sie ablegen möchten, beim Prüfungsamt in dem dafür vorgesehenen Anmeldezeitraum anmelden.
Es gibt nur eine Ausnahme, nämlich, wenn es sich um eine Prüfungsvorleistung (PVL) handelt. Diese können nicht beim Prüfungsamt angemeldet werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie sich für die jeweilige Veranstaltung eingetragen haben (z. B. über OPAL, falls dies von den Dozent*innen eingerichtet wurde), so dass die Dozent*in weiß, dass Sie die Prüfungsvorleistung ablegen.
Nach Ablauf des Anmeldezeitraumes veröffentlicht das Zentrale Prüfungsamt auf seiner Internetseite Zulassungslisten für jede einzelne Prüfung. Auf diesen sind die Studierenden, die sich zur Prüfung angemeldet haben, mit ihrem aktuellen Zulassungsstatus aufgeführt. Fehlen Ihnen eine oder mehrere Prüfungsvorleistungen, so sind Sie nur unter Vorbehalt zugelassen. Sollten bis fünf Arbeitstage vor der Prüfung Ihre Anmeldung zur Prüfung auf den veröffentlichten Zulassungslisten noch unter Vorbehalt ausgewiesen sein, so sind Sie ausdrücklich aufgefordert, sich um die Beseitigung des Vorbehaltes im Zentralen Prüfungsamt zu kümmern, da andernfalls keine Zulassung zur Prüfung erfolgt. Besprechen Sie bitte rechtzeitig vor dem Prüfungstermin mit der Dozent*in, aus welchen Gründen Sie nur unter Vorbehalt zugelassen sind und informieren Sie sie über diesen Status! 
Wenn Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben, diese jedoch wider Erwarten nicht antreten können, müssen Sie sich von dieser Prüfung wieder abmelden. Ausführliche Informationen zur Nichtteilnahme an Prüfungen sowie das auszufüllende Rücktrittsformular finden Sie auf der Internetseite des Zentralen Prüfungsamts. Die Regelungen gelten auch für Hausarbeiten. Sprechen Sie mit der jeweiligen Dozent*in ab, wann Sie die Prüfung bzw. Hausarbeit nachholen können und melden Sie diese dann innerhalb des Anmeldezeitraums erneut beim Prüfungsamt an.
Erkundigen Sie sich in diesem Fall bitte im Prüfungsamt nach dem benötigten Prüfungsprotokoll.
Sobald die Prüfungsergebnisse von der jeweiligen Prüfer*in eingereicht wurden, können Sie diese in Ihrer Leistungsübersicht einsehen. Melden Sie sich hierzu im SBservice für Student*innen an.
Nachdem die Prüfungsergebnisse veröffentlicht wurden, haben Sie die Möglichkeit Ihre korrigierte Prüfung einzusehen. Setzen Sie sich für die Absprache eines Termins bitte mit der Dozent*in der Veranstaltung in Verbindung.
Prüfungsleistungen werden innerhalb eines Moduls unter Berücksichtigung der in der Studienordnung angegebenen Gewichtung miteinander verrechnet. Wenn eine Prüfung nicht bestanden wurde, die mit ‚Bestehen erforderlich‘ gekennzeichnet ist, muss diese innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Wenn Prüfungen nicht bestanden wurden, die nicht mit ‚Bestehen erforderlich‘ gekennzeichnet sind, können diese nur insoweit wiederholt werden, wie dies zum Bestehen der Modulprüfung erforderlich ist. Beachten Sie bezüglich des Nichtbestehens sowie der Wiederholung von Prüfungen bitte auch § 13 und § 14 Ihrer Prüfungsordnung sowie die Informationen zu Wiederholungsprüfungen auf der Internetseite des Zentralen Prüfungsamts. Wichtig ist zudem, dass das Bestehen bestimmter Module Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten in darauf aufbauenden Modulen ist (siehe jeweilige Studienordnung).

Die Prüfungsausschussvorsitzenden der einzelnen Studiengänge finden Sie hier.

Die Mitglieder der Studienkommission finden Sie hier.

Ein formloser Antrag ist ein Schreiben an den Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungsausschussvorsitzende. Der formlose Antrag muss – neben dem eigentlichen Sachverhalt – folgende Informationen enthalten: Name, Matrikelnummer, Studiengang und Studienordnung, Modulbeschreibung sowie Kursbeschreibung und Prüfungsleistung des ggf. anzuerkennenden Kurses.

Hinweise zur Darlegung des Sachverhalts:

  1. Legen Sie kurz Ihr Anliegen oder das Ausgangsproblem dar.
  2. Formulieren Sie einen eindeutigen Vorschlag, wie Ihrem Anliegen stattgegeben werden könnte bzw. wie das Problem zu lösen wäre.
  3. Begründen Sie, warum Ihr Vorschlag mit der Studienordnung kompatibel ist.
  4. Legen Sie dem formlosen Antrag den ausgefüllten Antrag auf "Anrechnung von Prüfungsleistungen" bei.

Der formlose Antrag stellt also die Informationsbasis für die Begutachtung Ihres Antrags dar. Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen dient der formalen Abwicklung im Falle der Bewilligung Ihres Anliegens.

Beispiel I:
Ich habe bei der Veranstaltungswahl im Modul XX leider versäumt, die Labelzuordnung zu beachten und habe infolgedessen zwei Seminare (XY, XZ) belegt, die dem Label XA (Prüfungsnummer X1) zugeordnet sind. Dieser Fehler hat zur Folge, dass …
Ich möchte Sie daher bitten, die Prüfungsleistung im Seminar XY als Prüfungsleistung für das Seminar XXY mit der Labelzuordnung XXZ (Prüfungsnummer X2) ablegen zu dürfen. Die Prüfungsleistung ist in beiden Seminaren identisch (wissenschaftliche Hausarbeit im Umfang von 15 Seiten).

Beispiel II:
Ich habe im Vorlesungsverzeichnis das Seminar XX gefunden, das inhaltlich zum Modul XC passt. Leider ist das Seminar nicht als IKK-Veranstaltung aufgeführt. Die Dozent*in des Seminars hat mir zugesichert, dass ich das Seminar trotzdem besuchen und auch eine Prüfungsleistung ablegen darf.
Ich möchte Sie daher bitten, dass ich das Seminar XX im Rahmen meines IKK-Studiums belegen und die Prüfungsleistung des Seminars XX als Ersatzleistung für das IKK-Seminar XXQ mit der Labelzuordnung XXT (Prüfungsnummer X4) ablegen kann. Die Prüfungsleistung im Seminar XX ist analog zum Seminar XXQ ein 20minütiges Referat mit Posterpräsentation.

 

Lehrveranstaltungen:

Nähere Informationen zu den Lehrveranstaltungen der Professur Interkulturelle Kommunikation und der Juniorprofessur Interkulturelle Kompetenz finden Sie auf der jeweiligen Internetseite unter ‚Lehre‘. Dort finden Sie auch Informationen zu den Lehrveranstaltungen, die nicht von den Dozent*innen der Professur oder Juniorprofessur durchgeführt werden. Details zu diesen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Professuren, die die Veranstaltungen anbieten.
Außerdem können Sie sich im zentralen Vorlesungsverzeichnis über Lehrveranstaltungen informieren und einen Stundenplan zusammenstellen.
Über angebotene Sprachkurse können Sie sich auf den Seiten des Zentrums für Fremdsprachen informieren.
Für Seminare und Vorlesungen, die von der Professur Interkulturelle Kommunikation angeboten werden, melden Sie sich bitte über den jeweiligen Link zu OPAL an. Den OPAL-Link für die Lehrveranstaltungen finden Sie entweder auf der Homepage unter Lehre oder Ihnen wird in der ersten Seminarsitzung das Passwort für den OPAL-Kurs mitgeteilt. Diese Eintragung in OPAL erleichtert die Planung der Veranstaltungen (u.a. wie viele von Ihnen z.B. an Klausuren teilnehmen werden) und die Kommunikation mit Ihnen. 
Wichtig: Eine Anmeldung für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung über OPAL ersetzt nicht die Anmeldung für die Prüfungsleistung, die in dieser Lehrveranstaltung abgelegt werden soll. Die Anmeldung für die Prüfungsleistung müssen Sie über das Zentrale Prüfungsamt vornehmen. Über die Anmeldemodalitäten für Veranstaltungen, die von anderen Professuren durchgeführt werden, informieren Sie sich bitte auf deren jeweiligen Internetseiten.

Überprüfen Sie zunächst anhand der Modulbeschreibungen in der Studienordnung, ob die Lehrveranstaltung, die Sie belegen möchten, in eines der Module des Studiengangs passt. Wenn dies Ihrer Ansicht nach der Fall ist, können Sie bei der zuständigen Fachstudienberater*in anfragen, ob die Lehrveranstaltung in diesem Modul belegt und die dazugehörige Prüfungsleistung für dieses Modul angerechnet werden kann. Sie sollten dies idealerweise vor Beginn des Semesters tun, definitiv aber, bevor Sie die Prüfungsleistung erbringen. Anschließend können Sie einen formlosen Antrag an die Prüfungsausschussvorsitzende stellen. Ein formloser Antrag muss ‐ neben dem eigentlichen Sachverhalt ‐ folgende Informationen enthalten: Name, Matrikelnummer, Studiengang und Studienordnung, Modulbeschreibung sowie Kursbeschreibung und Prüfungsleistung des ggf. anzuerkennenden Kurses (siehe FAQ „Was ist ein formloser Antrag?“).

Beachten Sie bitte, dass die Prüfungsanmeldung beim ZPA dann persönlich oder schriftlich (nicht über den SB-Service) erfolgen muss, um zu gewährleisten, dass die korrekte Prüfer*in die Anmeldung bekommt. Auf der Anmeldung muss immer das eigentliche Label und die alternative Leistung vermerkt sein.
Vor der Erstteilnahme an dem gewünschten Fremdsprachenkurs wird in manchen Sprachen der sogenannte Placement-Test durchgeführt. Dieser dient der individuellen Einstufung der jeweiligen Fremdsprachenkenntnisse und ist für alle diejenigen Studierenden verpflichtend, die bereits Vorkenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache besitzen. Studierende, welche keine Vorkenntnisse haben, besuchen den entsprechenden Anfängerkurs. Detaillierte Informationen zum Placement-Test finden Sie auf der Internetseite des Zentrums für Fremdsprachen sowie in den FAQs des Zentrums für Fremdsprachen.
Grundsätzlich ist die Einstufung des Placement-Tests einzuhalten. Sollten Sie jedoch bemerken, dass der Kurs doch nicht ihrem Sprachniveau entspricht, klären Sie bitte mit Ihrer Dozent*in, ob ein Wechsel des Kurses möglich ist.
Ja, andere Einstufungsmethoden sind möglich. Bitte wenden Sie sich an den entsprechenden Fachgruppenleiter der jeweiligen Sprache. Die Ansprechpartner*innen finden Sie im Personalverzeichnis des Zentrums für Fremdsprachen.
Gehen Sie dennoch zur ersten Stunde des Kurses. Häufig werden noch Plätze frei, da Teilnehmer*innen kurzfristig abspringen. Ansonsten sprechen Sie mit der jeweiligen Dozent*in darüber, dass das Belegen von Fremdsprachenkursen im Rahmen Ihres Studiums obligatorisch ist (ggf. Nachweis durch die Studienordnung), und klären Sie, welche Möglichkeiten bestehen, noch einen Kursplatz zu bekommen. Letztendlich liegt jedoch die Entscheidung über die Verteilung der Kursplätze beim Zentrum für Fremdsprachen.

Auslandssemester

Allgemein:

Ansprechpartnerin für Auslandssemester-Angelegenheiten ist die Jun.-Prof. Dr. Yolanda López García. Sie ist Modulverantwortliche für die VM 4.1, 4.2 und 4.3., Erasmus+ Koordinatorin für den Fachbereich IKK und Prüferin für die drei Lehrformen des VM.
Für weitere Fragen zu Erasmus+, die nicht den Themenbereichen des IKK-Studiums zuzuordnen sind, wenden Sie sich bitte an Herrn Oliver Sachs, Koordinator und Berater für Auslandsstudium und Auslandspraktika im Internationalen Universitätszentrum (oliver.sachs@iuz.tu-chemnitz.de).

Im 3. Semester (BA) sind für alle Studierenden der IKK Auslandserfahrungen vorgesehen. Sie haben die Wahl zwischen dem VM 4.1 (Auslandssemester) und dem VM 4.2 (Auslandspraktikum). In Ausnahmefällen kann das VM 4.3 (Auslandsorientiertes Semester) gewählt werden. Mehr dazu finden Sie auf der IKK-Homepage (Link) sowie in der Studienordnung (SO) 2019 ab S. 1158.

VM 4.1 Auslandssemester:

Mit der IKK kooperierende Programme finden Sie unter diesem Link
Bei der individuellen Organisation eines Auslandssemesters gibt es wichtige Aspekte zu beachten: Informieren Sie sich über Lebensbedingungen, Einreisebestimmungen, Lebenshaltungskosten, Studiengebühren, Versicherungen, Krankenkassenbestimmungen, das Hochschulsystem sowie den Studienablauf im akademischen Kalender der Gastuniversität. Die Voraussetzungen für das Auslandssemester erfahren Sie beim International Office. Auf der DAAD-Website finden Sie nützliche Informationen und eine Checkliste für die unabhängige Organisation Ihres Auslandssemesters. Da die Organisation mehr Zeit beanspruchen kann, empfiehlt es sich, sich gleich zu Studienbeginn damit zu beschäftigen.
Nein, das Auslandssemester ist als Teil Ihres Studiums gemäß der Studienordnung festgelegt, daher ist während dieser Zeit kein Urlaubssemester möglich. 
Neben der Bewerbung für einen Platz an einer Hochschule sollten Sie sich rechtzeitig um eine  Unterkunft (Wohnheimplatz beantragen, WG suchen etc.) und eine Krankenversicherung kümmern sowie zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen (für Länder außerhalb der EU) und eventuell notwendigen Impfungen informieren. 
Schritt 1: Sie bewerben sich bis zum 10.01. bei der IKK Fachkoordinatorin Jun.-Prof. Dr. López García für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partneruniversität der IKK. 
Schritt 2: Sie erhalten eine Rückmeldung (Januar/Februar), ob Sie für ein Auslandsstudium intern ausgewählt worden sind und melden zeitnah zurück, ob Sie den Austauschplatz annehmen möchten.
Schritt 3: Die Fachkoordinatorin nominiert die Kandidat*innen bei den Partneruniversitäten. 
Schritt 4: Sie bewerben sich bis zum 31.03. über das IUZ online (Link).
Schritt 5: Sie bewerben sich an der Partneruniversität und informieren sich selbstständig über die an der Partneruniversität einzureichenden Unterlagen bei Ihrem Fachkoordinator*in an der jeweiligen Partneruniversität und beim dortigen IUZ. 
Informieren Sie sich bitte auch auf den Webseiten der Partnerunis über die aktuellen Fristen und Ansprechpartner.
Sie müssen Ihre Bewerbung bis zum 10.01. per E-Mail als PDF-Datei einreichen. Die erforderlichen Dokumente sind ein Motivationsschreiben und ein tabellarischer Lebenslauf mit korrektem Layout und Namen gemäß Ihrem Personalausweis sowie Angaben zu Ihren Sprachkenntnissen.
Gemäß der Studienordnung des BA IKK müssen Sie Lehrveranstaltungen der Gastuniversität zu sprach-, kultur-, gesellschafts-, medien- oder erziehungswissenschaftlichen Themen besuchen. Dabei haben Sie Spielraum bei der Themenwahl, solange diese den genannten Fächern zugeordnet werden können und Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse und Zulassungsbedingungen erfüllen. Recherchieren Sie, welche Lehrveranstaltungen Sie an der Gastuniversität besuchen möchten und besprechen Sie diese mit der IKK-Fachkoordinatorin Jun.-Prof. Dr. López García.
Die Studienordnung gibt an, dass Sie 8 LVS (Lehrveranstaltungsstunden) bzw. 24 LP (Leistungspunkte) im Auslandssemester absolvieren sollten, was etwa 720 Arbeitsstunden entspricht. Orientieren Sie sich bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen an der erforderlichen Anzahl von Leistungspunkten bzw. Arbeitsstunden.
Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link. Als Hilfestellung finden Sie hier eine Check-Liste.
Ja, in den ersten 4 Wochen nach Beginn des Studienaufenthalts im Ausland, aber nur unter Absprache mit Ihrer Koordinationsverantwortlichen Jun.-Prof. Dr. López García.
Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie die Unterlagen zur Dokumentation Ihres Aufenthalts an der Gasthochschule sowohl bei der Fachkoordinatorin Ihres Fachbereichs als auch beim IUZ einreichen. Dazu gehören das Transcript of Records der Gasthochschule und der Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.  
Alle Studierenden, die das Auslandssemester absolviert haben, müssen als weitere Prüfungsleistungen einen schriftlichen Reflexionsbericht (ca. 15 Seiten) als Teil der Modulprüfung bis zum 30.04. zusammen mit dem Prüfungsprotokoll bei der Juniorprofessorin einreichen. Hier finden Sie Hinweise zur Erstellung des Berichts.

VM 4.2 Auslandspraktikum:

Zunächst schließen Sie bis zum 31.03. mit Jun. Prof. Dr. López García eine schriftliche Vereinbarung über das VM 4.2 für das kommende akademische Jahr. Das Formular für die schriftliche Vereinbarung finden Sie hier: Learning Agreement_VM 4.2. Das Modul beinhaltet den Besuch von zwei Lehrveranstaltungen an der TU Chemnitz zu sprach-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Themen gemäß der Studienordnung 2019 (S. 1160 und 1161), ein 8-wöchiges Praktikum im Ausland sowie einen Praktikumsbericht (ca. 15 Seiten), der bis 30.04. in PDF-Format zusammen mit dem Prüfungsprotokoll bei der Juniorprofessorin einzureichen ist. Hier finden Sie Hinweise zur Erstellung des Berichts.
Informationen über potenzielle Praktikumsplätze erhalten Sie im Leonardo-Büro Sachsen. Gelegentlich werden auch Praktikumsstellen über die E-Mail-Verteiler u.a. des Career Service, der IKK-Fachgruppe sowie über die IKK-Mailingliste publik gemacht.

VM 4.3 Auslandsorientiertes Semester:

Es ist speziell für internationale Studierende geeignet, um ihr Verständnis für gesellschaftliche und kulturelle Zusammenhänge in Deutschland zu vertiefen.
In Ausnahmefällen können Sie auch mit deutscher Staatsbürgerschaft bzw. deutschem Abitur das VM 4.3 belegen. Es ist notwendig, einen Antrag einzureichen, in dem Sie begründen, warum Sie nicht in der Lage sind, ein Studiensemester im Ausland oder ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Dieser Antrag muss bis spätestens 31.03. für das kommende Studienjahr an die Jun.Prof. Dr. López García gesendet werden.
Das Modul umfasst zwei Vorlesungen und zwei Seminare an der TU Chemnitz zu sprach-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Themen (siehe Studienordnung 2019 S. 1162 und 1163) und ein ethnographisches Projekt, das in Form eines Forschungsberichts im Umfang von ca. 25 Seiten bis zum 30.04. eingereicht werden muss.
Ansprechpartnerin für das ethnographische Projekt ist Jun.-Prof. Dr. López García. Um Ihr Projekt zu besprechen, machen Sie bitte einen Termin zur Sprechstunde per E-Mail aus. Erläutern Sie schon Ihre Projektidee in Form eines Exposés. 

Auslandssemester im Masterstudium:

Der IKK-Masterstudiengang sieht keinen obligatorischen Auslandsaufenthalt vor. Wenn Sie jedoch im Ausland studieren möchten, können Sie dies über das Programm Erasmus+ oder an Universitäten außerhalb Europas tun. (Informationen über die Zusammenarbeit des IUZ im Rahmen des Programms Erasmus+ und außerhalb Europas finden Sie über die Website des IUZ; Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter diesem Link.)
Bei der Wahl der Universität sollten Sie darauf achten, dass passende Lehrveranstaltungen speziell für Masterstudierende angeboten werden. Zudem sollten Sie sich überlegen, wann ein Austausch in Ihr Studienprogramm passt und dass sich Ihr Studium dadurch verlängern kann und somit die Regelstudienzeit überschritten wird.
Hier ein Vorschlag: Sie können Ihren Auslandsaufenthalt im vierten Semester (SoSe) realisieren und ihn mit der Masterarbeit verbinden, sofern der/die Betreuer*in einverstanden ist und Sie die Arbeit an der TU Chemnitz einreichen.Ein Aufenthalt in anderen Semestern ist nicht zu empfehlen, da es aufeinander aufbauende Lehrveranstaltungen gibt, die für Ihr Studium wichtig sind. Zum Beispiel: das Projektseminar IKK I & II,  das "Herzstück" des IKK Studiums im Master, geht über zwei Semester (zweites und drittes Semester).
Auf Antrag beim Prüfungsausschuss können Leistungen von einer anderen Universität anerkannt werden, wenn die Kursinhalte und Prüfungsleistungen vergleichbar sind. Hierzu sollten Sie vorab ein Beratungsgespräch suchen, sobald Sie das Kursangebot der Universität für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes kennen. Wenn Sie wissen, welche Seminare Sie belegen möchten, sollten Sie diesbezüglich mit Jun.-Prof. Dr. López García (Erasmus-Koordinatorin und Prüfungsausschussvorsitzende) in Verbindung setzen.
 

Abschlussarbeiten:

SCHRITT 1:

Überlegen Sie sich ein Thema im Bereich Interkulturelle Kommunikation, das Sie interessiert. Zur thematischen Schwerpunktsetzung können Sie sich an den Modulen Ihrer Studienordnung orientieren.
Entwickeln Sie eine Fragestellung, die möglichst präzise ist, um sie auch bearbeiten zu können. Zu viele Aspekte lassen sich häufig nicht in einer Arbeit beantworten.
Sie können sowohl theoretische als auch empirische Fragestellungen stellen.

 
SCHRITT 2:

Verfassen Sie ein Exposé zu Ihrer geplanten Abschlussarbeit. Es sollte Ihre Fragestellung, die Relevanz des Themas, das Untersuchungsdesign und die Literatur enthalten. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob sich das Thema und die Fragestellung zur Bearbeitung eignen.

 
SCHRITT 3:

Vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin bei Ihrer gewünschten Betreuer*in (in der Regel Erstgutachter*in) und Zweitgutachter*in. Hierfür stehen Ihnen alle Dozent*innen der IKK Professur zur Verfügung, deren Prüfungsgebiete Sie auf der Seite der Mitarbeiter*innen einsehen können. Mindestens eine der Gutachter*innen sollte der Professur IKK angehören. Je nach thematischem Schwerpunkt können Sie die zweite Gutachter*in aus den Wahlbereichen Ihres Studiums anfragen.
Übermitteln Sie Ihrer Betreuung rechtzeitig das Exposé, sodass in der Sprechstunde eine Rückmeldung gegeben werden kann.

 
SCHRITT 4:

Wenn die Betreuer*in mit Ihrem Thema einverstanden ist und Sie eine ausführliche Gliederung erarbeitet haben, können Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden. Dazu füllen Sie einen Antrag aus, den Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes finden, lassen Sie ihn von der Betreuung unterschreiben und übermitteln Sie ihn anschließend an die Prüfungsausschussvorsitzende der IKK. Sie leitet den Antrag an das Zentrale Prüfungsamt weiter. Das ZPA schickt Ihnen anschließend die Aufgabenstellung und den Abgabetermin zu.

Für die Bearbeitung haben Sie maximal 18 Wochen im Bachelor, im Master maximal 23 Wochen Zeit. Lesen Sie die dazu die genaue Bearbeitungszeit in Ihrer Studienordnung nach. In begründeten Einzelfällen kann die Abgabe um maximal 3 Wochen im Bachelor, im Master um maximal 6 Wochen verlängert werden, diese Verlängerung muss beim Prüfungsausschuss des Bachelor bzw. Master IKK beantragt werden. Sie werden sich also lange Zeit mit Ihrer Arbeit befassen, wählen Sie daher ein Thema, dass Ihnen am Herzen liegt.

Ihre Abschlussarbeit sollte deutlich machen, dass sie engagiert und selbstständig eine Fragestellung und einen Argumentationsgang entwickeln können. Der übliche Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit besteht aus: Einleitung – kritische Betrachtung des Forschungsstands – Begründung der angewandten Methode – Beantwortung der Forschungsfrage – Zusammenfassung/ Ausblick.
Jede Fragestellung verlangt jedoch eine angemessene und spezifische Gliederung. Fragen Sie sich bei jedem Gliederungspunkt, ob er das Argument auch tatsächlich voranbringt. Zusätzliche Informationen können Sie in den Fußnoten darstellen.
Der Umfang Ihrer Bachelorarbeit sollte circa 40-50 Seiten, Ihrer Masterarbeit 80-100 Seiten betragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Betreuung, welche Richtlinien für die Formatierung gelten.

Eine einheitliche Zitationsweise und Bibliographie ist unerlässlich.

 
SCHRITT 5:

Reichen Sie zwei gebundene Exemplare Ihrer Abschlussarbeit ein. Jedes Exemplar enthält zusätzlich eine elektronische Version Ihrer kompletten Arbeit (also sowohl Word- als PDF-Dokument) auf CD-ROM/USB-Stick. Sollte Ihre Arbeit einen sehr umfangreichen Anhang haben, drucken Sie diesen bitte nicht mit aus. Hier reicht ein vollständiger Anhang in elektronischer Version auf der CD-Rom/dem USB-Stick. Geben Sie Ihre Arbeit im Prüfungsamt bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in ab.

Die Prüfer*innen bemühen sich, schnellstmöglich zu bewerten und die Note an das Prüfungsamt zu übermitteln. Ihre Note erhalten Sie vom Prüfungsamt.

Zur Anmeldung füllen Sie bitte einen Antrag aus, den Sie auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes finden, lassen ihn von der Betreuung unterschreiben und übermitteln ihn anschließend an die Prüfungsausschussvorsitzende der IKK. Sie leitet den Antrag an das Zentrale Prüfungsamt weiter. Das ZPA schickt Ihnen anschließend die Aufgabenstellung und den Abgabetermin zu.

Wenn Sie das Thema der Abschlussarbeit anmelden, versuchen Sie, einen möglichst konkreten, aber doch weiter gefassten Titel anzugeben. Später können Sie ‐ ohne Antrag oder Anmeldung ‐ einen Untertitel hinzufügen, der das Thema weiter konkretisiert und sich an der Forschungsfrage orientiert.

Möchten Sie allerdings ein neues Thema bearbeiten,kann das Thema einmal zurückgegeben werden, jedoch nur innerhalb von vier Wochen nach der Ausgabe des Themas. Eine erneute Rückgabe des Themas ist ausgeschlossen.

Der Umfang der Abschlussarbeiten variiert je nach Studienordnung. Bachelorarbeiten sollten einen Umfang von 40-50 Seiten und Masterarbeiten von 80-100 Seiten haben.

Die Kriterien, die der Bewertung Ihrer Abschlussarbeit zugrunde liegen, können Sie dem Begutachtungsbogen für Abschlussarbeiten entnehmen, den die Prüfer*innen der Professur IKK verwenden. Bei der Benotung Ihrer Abschlussarbeit orientieren wir uns an der untenstehenden Notenskala. Die Zusammensetzung der Noten im Modul Bachelor- bzw. Masterarbeit entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Studienordnung

Bewertungskriterien

1 sehr gut
Eine hervorragende Leistung
  • Selbstständigkeit in hohem Maße (eigenständige Präzisierung des thematischen Schwerpunktes; nachvollziehbare, begründete Urteile; innovative Ausblicke)
  • Hervorragender sachlicher Gehalt (Darlegung der wichtigsten Literatur zum Forschungsstand, differenzierte Präsentation der Theorien und Forschungsergebnisse)
  • Logisch stringenter Aufbau und klarer Argumentationsgang (durchgängig roter Faden, plausible und begründete Schlussfolgerung)
  • Souveräne Verwendung der Methoden (Reflexion des Einsatzes, methodologische Begründung von empirischen Verfahren der Datengewinnung/Interpretation)
  • Souveräne Verwendung der Fachsprache
2 gut
Eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
  • erkennbar selbständige Bearbeitung des Themas
  • Recherche und korrekte Präsentation der wichtigsten, auch spezieller Literatur
  • kritische Reflexion von theoretischen Modellen und Forschungsergebnissen, durchgängige Differenzierung von Präsentation und eigenem Urteil
  • fundierte Methodenbeurteilung
  • differenzierte Fachsprache
3 befriedigend
Eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht
  • die Eigenständigkeit beschränkt sich auf die Auswahl der präsentierten Sachverhalte sowie eine Zusammenfassung
  • im Wesentlichen korrekte Präsentation wichtiger, meist Standardliteratur
  • keine durchgängig distanzierte Reflexion der referierten Theorien und empirischen Forschungsergebnisse
  • allgemeine Kenntnisse fachspezifischer Methoden
  • im Wesentlichen korrekte fachsprachliche Darstellung
  • nur unbedeutende orthographische und grammatische Mängel
4 ausreichend
Eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
  • erkennbare Mängel in der Präsentation der wichtigsten Literatur
  • einzelne Mängel in der Methodenkompetenz
  • argumentativ schwach fundierte oder fehlende Urteilsfähigkeit
  • im Wesentlichen korrekte fachsprachliche Darstellung
  • einige orthographische und grammatische Mängel
  • formal nicht immer fehlerfreie Verwendung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens
5 nicht ausreichend
Eine Leistung, die den Anforderungen nicht mehr genügt
weist erhebliche Mängel hinsichtlich:
  • des Grads der Selbständigkeit der Bearbeitung des Themas
  • der Recherche, Präsentation und Beurteilung der theoretischen Modelle und Forschungsbeiträge sowie ihrer methodischen Grundlagen
  • argumentativ schwach fundierte oder fehlende Urteilsfähigkeit
  • dem Aufbau und der Gliederung der Arbeit
  • ihrer formalen und sprachlichen Präsentation auf
 

Sonstige Informationen:

Die Dozent*innen der Professur können Ihnen Gutachten oder Empfehlungsschreiben für ein Auslandsstudium, ein Stipendium etc. ausstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Dozent*in Sie gut kennt und Ihre Leistungen einschätzen kann. Wenn Sie die Sprechstunde einer Dozent*in bzgl. eines Gutachtens oder Empfehlungsschreibens aufsuchen, bringen Sie bitte alle für das Gutachten oder Empfehlungsschreiben notwendigen Unterlagen mit, z. B. Zeugnisse, Transcript of Records, Sprachnachweise, Nachweise über ehrenamtliches Engagement. Bitte bedenken Sie zudem, dass die Dozenten*innen Zeit zum Verfassen des Gutachtens benötigen. Wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig an die jeweilige Gutachter*in.

Wenn Sie Interesse haben, als Studentische Hilfskraft oder Tutor*in an der Professur für Interkulturelle Kommunikation zu arbeiten, sprechen Sie entweder Dozent*innen direkt an oder informieren Sie sich über offene Stellenangebote über unsere Facebook-Seite bzw.Mailingliste.

Sie können in der vorlesungsfreien Zeit Praktika absolvieren. Informationen über Stellen im Bereich der Interkulturellen Kommunikation erhalten Sie u.a. hier: Interkulturelles Portal, Career Service, eine Liste der IKK-Fachgruppe oder über unsere Mailingliste.