Pressemitteilung vom 10.07.2000
Erklärung der LHK zum Sparpaket der Staatsregierung
Sehr geehrte Damen und Herren,nachfolgend finden Sie die "Erklärung der Rektoren und Kanzler sächsischer Hochschulen zum Sparkonzept der Staatsregierung" vom 7. Juli 2000.
Landeshochschulkonferenz Sachsen
Erklärung
der Rektoren und Kanzler sächsischer Hochschulen
zum Sparkonzept der Staatsregierung
Sie stellen der Klarheit halber nochmals fest, dass bei Umsetzung der Sparpläne an den sächsischen Hochschulen bis 2008 folgende Stellen betroffen wären:
415 | Stellen zugunsten des Staatshaushaltes bis 2003 |
600 | Stellen zugunsten des Staatshaushaltes von 2003 - 2008 |
400 | Stellen zugunsten des Staatshaushaltes, die zukünftig durch
gebührenpflichtige Weiterbildungsangebote finanziert werden sollen |
300 | Stellen zur Schaffung eines Innovationspools. |
Müssten die 415 Stellen bis 2003 abgebaut werden, bedeutet dies, dass keine aus Altersgründen freiwerdende Stelle wiederbesetzt werden könnte. Damit könnten die laufenden Aufgaben der Hochschulen nicht mehr erfüllt werden.
Allein mit den 1015 Stellen (415 plus 600; das sind mehr als zehn Prozent des gesamten Hochschulpersonals) soll Sachsen in zehn Jahren soviel Stellen einsparen wie Baden-Württemberg, das über mehr als doppelt soviel Hochschulpersonal verfügt.
Wo ist da die Chance, aus dem Bestand weitere 300 Innovationsstellen und für Weiterbildungsangebote ein Äquivalent von weiteren 400 Stellen zu gewinnen?
Dabei kann die Landeshochschulkonferenz den Zwang zu Sparmaßnahmen nachvollziehen. Der Umfang und die ungünstige Proportionierung des Sparpaketes sowie die Sorge über seine Umsetzbarkeit und die daraus resultierenden existenziellen Befürchtungen für die von ihnen zu verantwortenden Institutionen haben in der letzten Woche zu einer öffentlichen Auseinandersetzung zwischen Rektoren und der Staatsregierung geführt.
Im Interesse der gemeinsamen Verantwortung für den Bestand und die Entwicklung der sächsischen Hochschulen bieten die Rektoren an, Gespräche mit der Staatsregierung zu führen und geeignete Vorschläge zur Realisierung von Sparmaßnahmen zu unterbreiten. Damit soll angestrebt werden, dass das gemeinsame Ziel von Staatsregierung und Hochschulen - nämlich Bildung und Wissenschaft als den Innovationsfaktor zu erhalten - zum Nutzen des gesamten Freistaates Sachsen auch tatsächlich erreicht werden kann.
Der Vorsitzende der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission sollte an diesen Gesprächen beteiligt werden.
Durch diese Überzeugung geleitet, haben die Mitglieder der Landeshochschulkonferenz Sachsen einen Brief an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Herrn Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, geschrieben, der nicht Bestandteil dieser Erklärung ist.
Wichtige Aspekte des Gesprächsangebotes sind:
1. Die Respektierung eines für die sächsischen Hochschulen tragbaren Einsparvolumens bis 2008 unter einem Korrekturvorbehalt nach Abschluss der Verhandlungen über den Solidarpakt II.
2. Berücksichtigung der Empfehlungen der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission
3. Angemessene Proportionierung der drei Komponenten in einer Vereinbarung der Staatsregierung mit den Hochschulen
a) Stellenabbau zugunsten des Landeshaushaltes,
b) Stellenumwidmung für innovative Zwecke,
c) Investitionsäquivalent für eingezogene Stellen nach eigener
Entscheidung der Hochschulen.
4. Realisierbarkeit des Stellenabbaus auf der Grundlage des öffentlichen Dienstrechts.
Dresden, 7. Juli 2000
Die Rektoren und Kanzler der Sächsischen Landeshochschulkonferenz