Pressemitteilung vom 05.02.2001
Bundesverdienstkreuz für Ex-Kanzler der TU Chemnitz
Bundesverdienstkreuz für Ex-Kanzler der TU ChemnitzDr. Peter Rehling für besondere Verdienste auf dem Bildungssektor geehrt
Der langjährige Kanzler der TU Chemnitz, Dr. Peter Rehling, der seit 1999 Verwaltungschef der TU Bergakademie Freiberg ist, nahm heute aus den Händen des Sächsischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland entgegen. Die hohe Auszeichnung, die im Auftrag des Bundespräsidenten überreicht wurde, ist eine Würdigung der Verdienste von Dr. Rehling auf dem Bildungssektor an der Chemnitzer Universität. Seine besonderen Verdienste, so der sächsische Wissenschaftsminister, lägen im Aufbau einer nutzerorientierten Verwaltung bei gleichzeitiger personeller und fachlicher Neustrukturierung der Lehr- und Forschungsgebiete an der TU Chemnitz.
Stichwort: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ("Bundesverdienstkreuz") wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden. Seit seiner Stiftung wurde der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland etwa 200.000-mal verliehen.
Den Verdienstorden gibt es in acht Stufen: 1. Verdienstmedaille, 2. Verdienstkreuz am Bande, 3. Verdienstkreuz 1.Klasse, 4. Großes Verdienstkreuz, 5. Großes Verdienstkreuz mit Stern, 6. Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, 7. Großkreuz und 8. Sonderstufe des Großkreuzes
Die meisten Auszeichnungen werden von Ministerpräsidenten, von einem Landes- oder Bundesminister, von Regierungspräsidenten oder einem Bürgermeister ausgehändigt. Der Bundespräsident überreicht das Bundesverdienstkreuz in wenigen Fällen persönlich, zum Beispiel aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit.