Pressemitteilung vom 16.05.2011
Ein patenter Oberbürgermeister wurde weltberühmt
TU Chemnitz lädt ein zum Kolloquium "Dr. Wilhelm André und das erste deutsche Patentgesetz" am 19. Mai 2011
Die Wiege des deutschen Patentgesetzes steht in Chemnitz. In den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts gründete sich auf Anregung des Industriellen Werner von Siemens und des Chemnitzer Oberbürgermeisters Dr. Wilhelm André der Patentschutzverein. Beide hatten vom Verein die Aufgabe übernommen, ein Patentgesetz zu entwerfen. Und am 25. Mai 1877 war es soweit: Das erste deutsche Reichspatentgesetz trat in Kraft. Die Grundzüge des damaligen Patentgesetzes gelten trotz einiger Änderungen - sie betreffen im Wesentlichen die Dauer des Patentschutzes und die Arbeitnehmererfindungen - übrigens noch immer: Eine Erfindung ist dann patentfähig, wenn sie neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Zudem muss ein nennenswerter Unterschied gegenüber dem Stand der Technik gegeben sein.Die Beteiligung von André - erster Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz von 1874 bis 1896 - war kein Zufall: Chemnitz war damals eine Industriestadt von Weltrang, zahlreiche Erfindungen wurden hier gemacht. Wie bedeutend das Patentgesetz gerade für seine Stadt war, erkennt man daran, dass schon 1891, also nur 14 Jahre nach dem Inkrafttreten, die meisten deutschen Patentanmeldungen aus Chemnitz kamen - sechsmal mehr als im Reichsdurchschnitt.
Anlässlich der Jubiläen "175 Jahre Technische Universität Chemnitz" und "100 Jahre Neues Rathaus" findet am 19. Mai 2011 an der TU Chemnitz das Kolloquium "Dr. Wilhelm André und das erste deutsche Patentgesetz" statt. Es beginnt um 13 Uhr im "Alten Heizhaus", Straße der Nationen 62. Die Teilnahme am Kolloquium ist kostenfrei. Interessenten werden gebeten, sich bis 18. Mai im Patentinformationszentrum der TU Chemnitz, Telefon 0371 531-13160, anzumelden.