Pressemitteilung vom 21.03.2014
Raucherentwöhnung als eine der kosteneffektivsten Maßnahmen in der Medizin
Medizinvortragsreihe der TU und des Klinikums Chemnitz geht weiter - Prof. Dr. Stephan Mühlig spricht am 26. März 2014 über die Raucherentwöhnung
Die Vortragsreihe "Medizin im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Gesellschaft" wird am 26. März 2014 um 17.30 Uhr im Hörsaal 305, Universitätsteil Straße der Nationen 62 in Chemnitz, fortgesetzt. Der Eintritt ist frei. Das Thema dieser Veranstaltung lautet "Raucherentwöhnung". Es referiert Prof. Dr. Stephan Mühlig, der die Professur Klinische Psychologie an der TU Chemnitz innehat und die Raucherambulanz Chemnitz leitet.Nach wie vor rauchen in Deutschland 33 Prozent der Männer und 25 Prozent der Frauen. "Tabakrauchen stellt unbestritten den mit Abstand wichtigsten Einzelrisikofaktor für zahlreiche schwerwiegende somatische Erkrankungen und psychische Störungen dar", sagt Prof. Mühlig und verweist darauf, dass durch Zigarettenrauchen in den Industrieländern mehr Menschen sterben als durch Verkehrsunfälle, AIDS, Alkohol, illegale Drogen, Morde und Selbstmorde zusammen. "Ein konsequenter Rauchstopp kann wie keine andere Maßnahme den Ausbruch beziehungsweise den Verlauf von Erkrankungen positiv beeinflussen", so Mühlig weiter. Dies gelte zum Beispiel für die Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und koronare Herzerkrankung.
"Da die Mehrheit der Raucher eine ausgeprägte psychische Gewöhnung entwickelt und etwa jeder zweite regelmäßige Raucher eine klinische Tabakabhängigkeit - also eine Suchterkrankung - ausbildet, gelingt nur einer Minderheit der eigenständige Ausstieg aus dem Tabakkonsum. Dies gilt sogar für schwer symptomatische Patienten mit tabakassoziierten Erkrankungen", berichtet Mühlig und ergänzt: "Professionelle Tabakentwöhnungstherapien steigern den Abstinenzerfolg durch den Einsatz evidenzbasierter Interventionen um ein Vielfaches." Die Wirksamkeit der Tabakentwöhnung sei mittlerweile durch hunderte Studien und Analysen bewiesen und durch Leitlinien zur Behandlung der Tabakabhängigkeit sowie durch Beschlüsse und Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und des Gemeinsamen Bundesausschusses bestätigt. "Paradoxerweise wird aber ausgerechnet die Entwöhnungstherapie der Tabakabhängigkeit im fünften Buch des Sozialgesetzbuches nach wie vor als LifestyleWellness behandelt und nicht als Kassenleistung anerkannt, sondern lediglich als Präventionsleistung in geringfügigem Umfang von der gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst. Dies ist umso unverständlicher als die Behandlung der Tabakabhängigkeit zu den mit Abstand kosteneffektivsten Maßnahmen in der gesamten Medizin gehört", sagt Prof. Mühlig, der in seinem Vortrag dieses Dilemma im Gesundheitswesen erläutert.