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Unterstützungsangebote für Studierende in finanzieller Notlage

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau informiert über Hilfsangebote für Studierende, die u. a. durch gestiegene Preise in der Energiekrise besonders hart betroffen sind

Im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau können Studierende, die unverschuldet in finanziellen Notlagen geraten sind, auf Antrag Härtefalldarlehen bzw. -zuschüsse erhalten. Da aktuell gerade Studierende von den gestiegenen Preisen besonders hart betroffen sind, hat der sächsische Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow Ende Februar 2023 angekündigt, die Nothilfefonds der sächsischen Studentenwerke bei Bedarf aufzustocken.

Die Nothilfefonds sind ein langjähriger fester Bestandteil der Unterstützungsangebote der Studentenwerke für Studierende in finanzieller Notlage. Die Mittel aus den Darlehens- und Härtefonds werden meist als unverzinsliche rückzahlbare Darlehen vergeben, so dass sie wieder zurückfließen und für die Vergabe immer wieder neu zur Verfügung stehen. Im Härtefall können diese Finanzhilfen auch als Zuschuss vergeben werden. Die Gewährung dieser Mittel ist mit einem persönlichen Antrag verbunden, in dem die Studierenden nachweisen, dass sie unverschuldet in die Notlage geraten sind, keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten haben und die Fortführung des Studiums bzw. der Studienabschluss gefährdet ist. Das sächsische Wissenschaftsministerium beabsichtigt, die Nothilfefonds bei Bedarf aufzustocken, damit niemand sein Studium wegen steigender Lebenshaltungskosten aufgeben muss.

Die Sozialdarlehen sind zinslos und auf maximal 500 Euro monatlich begrenzt. Für kurzfristige Darlehen (Laufzeit bis 3 Monate) gilt ein Höchstbetrag von insgesamt 1.500 Euro. Mittelfristige Darlehen (Laufzeit bis 6 Monate) werden bis zu einer Gesamtsumme von 3.000 Euro gewährt. Darüber hinaus gibt es auch noch das Semesterbeitrags-Darlehen, welches speziell zur Finanzierung des Semesterbeitrags im Zusammenhang mit der Immatrikulation in Anspruch genommen werden kann. Die Darlehen müssen in der Regel vom Antragsteller bzw. von der Antragstellerin durch Sicherheiten gedeckt werden, d. h. entweder muss er bzw. sie einen Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) haben oder einen Bürgen für die Rückzahlung des Darlehens beibringen. Die Höhe und die Rückzahlungsmodalitäten werden bei Abschluss des Darlehensvertrages entsprechend der individuellen Situation der Studierenden vereinbart.

Besonders niedrigschwellige Unterstützung erhalten Studierende über die Freitischmarken des Studentenwerkes: die kostenlose warme Mahlzeit pro Tag hilft zur Überbrückung von Situationen, in denen das Geld selbst für das Essen zu knapp ist. In den Sozialberatungsstellen des Studentenwerkes werden die Freitischmarken auf einen formlosen Antrag hin ausgegeben. Sie können in allen Mensen und Cafeterien des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau eingelöst werden.

Weitere Informationen und Details enthält die Sozialleistungsordnung (PDF 499 kB) des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau. Diese sowie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für eine persönliche Beratung finden Interessierte hier

Da die genannten Unterstützungsangebote für besondere Härtefälle gelten und nicht die breite Masse der Studierenden entlasten, engagiert sich das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau auch weiterhin gemeinsam mit den anderen Studentenwerken und der Konferenz Sächsischer Studirendenschaften bei den zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene für zusätzliche Entlastungen und niedrigschwellige Finanzhilfen für Studierende, wie beispielsweise ein deutschlandweit gültiges 29-Euro-Bildungsticket und weitere Maßnahmen zum Inflationsausgleich.

(Quelle: Studentenwerk Chemnitz-Zwickau)

Mario Steinebach
14.03.2023

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