Erklärung zweier vom Senat benannter Mitglieder des Hochschulrats der TU Chemnitz
Prof. i.R. Dr. Ludwig Gramlich (extern) und Prof. Dr. Bernadette Malinowski (intern), zur Presseerklärung der zurückgetretenen Mitglieder des Hochschulrats, zur Berichterstattung der Freien Presse und zum Offenen Brief des Rektorats
Wir unterstützen den Offenen Brief des Rektorats zur Berichterstattung der Freien Presse in allen Punkten. Als weiterhin amtierende Mitglieder des Hochschulrats nehmen wir die Verschwiegenheitspflicht nach dem SächsHSG ernst und sehen deshalb davon ab, einzelne inhaltliche Fragen anzusprechen, die in den Aufgabenbereich dieses Zentralen Organs fallen.
Wir beschränken uns daher auf folgende bestätigende und hoffentlich weiterführende Bemerkungen:
Die vier zurückgetretenen Mitglieder des Hochschulrats haben zumindest uns beide vor ihrer Presseerklärung vom 14.07.2023 zu keinem Zeitpunkt über ihre Intention, den Hochschulrat vorzeitig zu verlassen, informiert, weder dienstlich noch in anderer Weise. Entgegen der Pressemitteilung sind auch nicht alle externen Mitglieder des Hochschulrats und damit alle „Wirtschaftsexperten“ zurückgetreten. Der Mitunterzeichner Prof. i.R. Dr. Ludwig Gramlich, ehemals Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TU Chemnitz, wird im Hochschulrat verbleiben und hat diese Bereitschaft auch in einem persönlichen Schreiben an den zuständigen Staatsminister klargestellt.
Alle, auch die zurückgetretenen Mitglieder des Hochschulrats stehen in der Verantwortung für Form, Inhalt und Stil der Kommunikation mit den anderen (Zentralen) Organen und weiteren Gremien der Universität. Wir halten es für höchst schädlich für die gesamte TU Chemnitz, dass der Termin des gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Meinungsaustauschs mit dem Rektorat kurzfristig ohne rechtliche Notwendigkeit verschoben und damit in Kauf genommen wurde, dass das Rektorat (und auch ein Hochschulratsmitglied) wegen einer für einen Sonderforschungsbereich durchgeführten Ortsbegehung an der Teilnahme verhindert war.
Anders als in der Freien Presse dargestellt, gibt es keine vom Hochschulrat beschlossenen nur partiellen Entlastungen des Rektorats, die mit der wissenschaftlichen Leitung der TU Chemnitz oder mit der von der Universitätsleitung verantworteten Hochschulentwicklungsplanung oder der Wirtschaftsführung in Zusammenhang stehen.
Wir hoffen, dass nach der Neubesetzung der vakanten Positionen im Hochschulrat künftig wieder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Organen und Ebenen der Universität und nicht zuletzt den je verantwortlichen Personen eintreten wird, und werden von unserer Seite weiterhin alles Erforderliche dafür tun.
Prof. i.R. Dr. Ludwig Gramlich Prof. Dr. Bernadette Malinowski
Matthias Fejes
28.07.2023