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"Wir müssen den nächsten Schritt gehen"

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange stand in Chemnitz Rede und Antwort zum Entwurf des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes - Anhörungsfrist läuft noch bis zum 10. März 2008

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Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange Foto: Christine Kornack

Warum haben Dekane im Senat kein Stimmrecht mehr? Was kann sich hinter Gebühren für "Sonderleistungen" verbergen? Werden nach der TU Dresden auch andere Hochschulen zu Arbeitgebern? Der Entwurf des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes wird derzeit auch an der TU Chemnitz diskutiert. Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange folgte am 13. Februar 2008 der Einladung der Chemnitzer Universität und stellte sich den Fragen von Hochschulmitarbeitern und Studierenden. Der Referentenentwurf des Gesetzes befindet sich momentan in der Anhörungsphase.

"Das aktuelle Gesetz von 1999 war ein gutes Hochschulgesetz, aber es ist nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen den nächsten Schritt gehen und die Hochschulen stärker in die Eigenverantwortung entlassen", begründete Dr. Stange die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes, das zum Wintersemester 2008/2009 in Kraft treten soll. Die gesteigerte Eigenverantwortung zeige sich vor allem in drei Punkten, so die Wissenschaftsministerin: Die Auswahl der Hochschullehrer, die Gestaltung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Ressourcensteuerung liegen künftig in der Verantwortung der Hochschulen. "Viele Dinge werden Sie im neuen Gesetz nicht mehr vorfinden, da diese nun durch die Grundordnungen der einzelnen Hochschulen geregelt werden können", erklärte Dr. Stange. Außerdem sei versucht worden, das Gesetz zu verschlanken und nicht mehr alle Details explizit zu verankern.

Nicht nur die anwesenden Dekane der TU Chemnitz wunderten sich, dass sie auch zukünftig Entscheidungen des Senates tragen und umsetzen müssen, aber kein Stimmrecht in diesem Gremium mehr haben. Ministerin Stange verwies auf die reduzierte Größe des Senats, der künftig nur noch 17 stimmberechtigte Mitglieder haben soll. Die Dekane seien dabei nicht außen vor, da sie noch eine beratende Stimme hätten. Jedoch sei die Diskussion zur Stimmberechtigung noch nicht abgeschlossen und die Ministerin nahm die kritischen Anmerkungen der Chemnitzer mit nach Dresden.

"Studiengebühren sind ein Armutszeugnis des Staates", sagte die Wissenschaftsministerin. Deshalb sei sie sehr froh, dass das neue Hochschulgesetz die Gebührenfreiheit in Sachsen festschreibe - auch wenn damit gleichzeitig Gebühren für "Sonderleistungen" im Gesetzestext auftauchen würden. "Wir machen zum ersten Mal in einem Gesetz transparent, dass es eine Gebührenverordnung gibt", erklärte Dr. Stange. Denn wenn die Studiengebührenfreiheit hier verankert sei, müssten sich auch die anderen Punkte der bereits bestehenden Gebührenverordnung wiederfinden - neue Kosten würden auf die Studierenden damit nicht zukommen. Die Wissenschaftsministerin unterstrich, dass die soziale Zugänglichkeit zum Studium das höchste Gut sei. Sie versprach zudem, sich auch künftig im Rahmen der Haushaltsverhandlungen innerhalb der Staatsregierung für eine bessere finanzielle Ausstattung der Hochschulen - auch im Zusammenhang mit dem Hochschulpakt 2020 - einzusetzen.

Als Kompromiss bezeichnete sie hingegen den "Paragraphen 104", auf den sich mehrere Fragen aus dem Publikum bezogen. Hier wird ein Modellversuch für die TU Dresden festgelegt, die künftig zum Arbeitgeber wird, und - unter verschiedenen Auflagen - einen eigenen Tarif festlegen kann. Eine Übertragung dieser Regelung auf andere sächsische Hochschulen sei erst nach der Evaluierung des Modellprojektes und auch dann nur durch ein neues Gesetz möglich, erklärte Stange. Sie hoffe deshalb immer noch, dass eines Tages in der Bundesrepublik ein Wissenschaftstarifvertrag zu Stande kommt.

Mehrfach hinterfragt wurde bei der Veranstaltung an der TU Chemnitz auch die Qualitätssicherung der Lehre, die im Gesetzentwurf festgeschrieben ist - zu diesem und mehreren anderen Punkten wie der künftigen Stellung von Junior- und Honorarprofessoren sowie zur Rolle und Zusammensetzung des Hochschulrates nahm Dr. Stange bereitwillig Anregungen auf. Sie betonte, dass der Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen sei und noch Gespräche mit mehreren Gruppen der sächsischen Hochschulen geplant seien, auf deren Ergebnisse sie gespannt sei. Bis zum Ende der Anhörungsfrist am 10. März 2008 können seitens der Hochschulen und Interessenvertretungen weiterhin Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Referentenentwurf des Sächsischen Hochschulgesetzes ist im Internet unter http://www.smwk.de/smwk/download/entwurf-neues_saechsHG.pdf einzusehen.

(Autoren: Katharina Thehos und Mario Steinebach)

Katharina Thehos
14.02.2008

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