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Freiheit von Forschung und Lehre ist ein Grundrecht
Alle Forschungsergebnisse haben sich dem Diskurs in der Wissenschaft und in der Öffentlichkeit zu stellen
Die Studie der Professur Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre "Die Höhe der sozialen Mindestsicherung - Eine Neuberechnung "bottom up"", die in der Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Stuttgart, Jg.57 (2008) Heft 2, erschienen ist, wird derzeit in der Öffentlichkeit stark diskutiert. Viele Zuschriften und Anrufe erreichen dazu auch das Rektoratskollegium der Technischen Universität Chemnitz.
Dazu erklärt Prof. Dr. Albrecht Hummel, Prorektor für Lehre, Studium und Weiterbildung und derzeit amtierender Rektor der TU Chemnitz: "Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen erfolgt deutschlandweit generell im Rahmen der freien Meinungsäußerung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Freiheit von Forschung und Lehre zählt in der Bundesrepublik zu den grundgesetzlich geschützten Bereichen und ist ein wesentlicher Grundsatz der Hochschulpolitik." Personell komme das in Artikel 5 des Grundgesetzes enthaltene Freiheitsrecht jedem zu, der wissenschaftlich tätig ist oder tätig werden will. "Forschungsthemen werden an der TU Chemnitz - wie an jeder anderen Hochschule auch - eigenverantwortlich von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bearbeitet und im Anschluss publiziert. Ohne gegen das Grundgesetz und die Rechte der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zu verstoßen, ist die selbständige Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben und Rechte in der Lehre und Forschung einer jeden Hochschullehrerin und eines jeden Hochschullehrers zu respektieren und im Rahmen der Aufgaben der Hochschulen auch zu gewährleisten, solange dadurch nicht andere Verfassungsgüter widerrechtlich beschränkt werden", sagt Hummel.
"In diesem Kontext ist eine Zensur von Forschung und Lehre der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer unzulässig. Die vorliegende Studie aber auch jedes andere Forschungsergebnis wird sich nach der Veröffentlichung neben dem Diskurs in der Öffentlichkeit insbesondere auch der wissenschaftlichen Auseinandersetzung und methodenkritischen Fragen stellen müssen", ergänzt der amtierende Rektor.
Mario Steinebach
04.09.2008