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Wahlzeit an der Universität

Wahlvorschläge für Organe und Ämter an der TU Chemnitz können bis zum 2. November 2015 eingereicht werden – Briefwahlanträge sind bis 6. November 2015 zu stellen

  • Foto: Steve Conrad

Vom 23. bis zum 26. November 2015 ist Wahlzeit an der Technischen Universität Chemnitz. Aufgerufen sind mehr als 13.500 Universitätsangehörige, darunter 165 Hochschullehrer, 1.550 wissenschaftliche Mitarbeiter, 800 sonstige Mitarbeiter sowie etwa 11.000 Studierende, die ihre Stimmen abgeben können. An diesen Tagen finden die Wahlen der direkt zu wählenden Vertreter aus der Gruppe der Studenten in den Senat, in den Erweiterten Senat, die Wahlen der direkt zu wählenden Vertreter in die Fakultätsräte sowie die Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und Zentralen Einrichtungen und deren Stellvertreter an der Technischen Universität Chemnitz statt. Zudem wird zeitgleich die Wahl der direkt zu wählenden Vertreter aus der Gruppe der Studenten in den Erweiterten Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung an der Technischen Universität Chemnitz durchgeführt.

Alle Wahlberechtigten der Technischen Universität Chemnitz sind aufgerufen, sich an den Wahlen zu beteiligen und Wahlvorschläge in Schriftform bis zum 2. November 2015, 16 Uhr, im Wahlamt, Straße der Nationen 62, Zimmer 111, einzureichen. Die amtlichen Wahlvorschlagsformulare sind zu finden unter: http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/wahlamt/formulare.php. Wer an den Wahltagen verhindert ist, seine Stimme abzugeben, kann bis zum 6. November 2015 die Briefwahl beantragen.

An der Wahlurne kann am 23. November 2015 in der Straße der Nationen 62, Raum 367, am 24. November 2015 in der Wilhelm-Raabe-Straße 43, Raum 104, sowie am 25. und 26. November 2015 im Zentralen Hörsaalgebäude, Reichenhainer Straße 90, Raum N001, abgestimmt werden.

Alle notwendigen Informationen, Formulare und Anträge zu den Wahlen sind zu finden auf der Seite des Wahlamtes unter http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/wahlamt/.

Katharina Thehos
29.10.2015

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