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Die ersten offiziellen Juniorprofessoren

Rektor Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes übergab die ersten Ernennungsurkunden an zwei Nachwuchswissenschaftler - Insgesamt gibt es an der TU Chemnitz derzeit elf besetzte Juniorprofessuren

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Nun ist es amtlich: Dr. Matthias Lehmann (l.) und Dr. Dirk Rübbelke halten ihre Ernennungsurkunden in den Händen und dürfen sich nun "Juniorprofessor" nennen. Foto: Mario Steinebach

Der Chemiker Dr. Matthias Lehmann und der Wirtschaftswissenschaftler Dr. Dirk Rübbelke sind die ersten offiziellen Juniorprofessoren der TU Chemnitz, denn sie erhielten heute aus den Händen des Rektors Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes ihre Ernennungsurkunden. Da Sachsen das letzte Bundesland ist, das die Juniorprofessur per 1. Januar 2007 mit einer Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes in Landesrecht umgesetzt hat, konnte diese Ernennung auch erst jetzt erfolgen. "Nun ist endlich auch in Sachsen der rechtliche Status der Juniorprofessur und damit die Basis für die wissenschaftliche Laufbahn der Juniorprofessoren abgesichert", sagt der Rektor. Laut Aussage von Prof. Matthes bereiten sich derzeit an der TU Chemnitz elf Nachwuchswissenschaftler im Rahmen einer Juniorprofessur auf eine wissenschaftliche Karriere vor. In Kürze werden weitere Nachwuchswissenschaftler an der TU ihre Ernennungsurkunden als Juniorprofessor erhalten.

"Ich bin der Personalverwaltung unserer Universität sehr dankbar, dass sie die nötigen Formalitäten sehr schnell erledigte", meint Dr. Rübbelke, der die Juniorprofessur für Europäische Wirtschaft innehat. Dr. Lehmann, Juniorprofessor für nichtklassische Synthesemethoden, ist lediglich enttäuscht darüber, dass der Freistaat Sachsen noch einmal zwei Jahre für die Umsetzung des novellierten Hochschulrahmengesetzes in Landesrecht benötigt hatte. "Dieses juristische Vakuum bedeutete für viele der Nachwuchswissenschaftler in den vergangenen Jahren bedauerliche finanzielle Einbußen, was nicht zuletzt dem Image des Wissenschaftslandes Sachsen schadete."

Stichwort: Juniorprofessur

Die Juniorprofessur wurde im Jahre 2002 mit einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) eingeführt. Zielstellung war insbesondere, jungen Nachwuchswissenschaftlern bereits mit Ende 20, Anfang 30 selbständiges Lehren und Forschen zu ermöglichen. Die Juniorprofessur soll einen wichtigen Beitrag leisten, die deutsche Wissenschaft im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe noch attraktiver zu machen. Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine herausragende Promotion nachgewiesen wird. Juniorprofessoren werden nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts in einem zweiphasigen Dienstverhältnis beschäftigt: Bei positiver Evaluation der ersten Phase (meistens drei Jahre) ist eine Verlängerung (meistens um weitere drei Jahre) möglich. Eine erfolgreiche Tätigkeit als Juniorprofessor wird in Deutschland zukünftig ein wesentliches Kriterium für eine Berufung auf eine Lebenszeit-Professur sein. Juniorprofessoren nehmen bereits Aufgaben in Forschung und Lehre und in Gremien wahr. Des Weiteren sind sie berechtigt, Prüfungen abzunehmen sowie Studienabschlussarbeiten und Promotionen zu betreuen.

Mario Steinebach
23.01.2007

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