Förderung für mehr Zukunftschancen
Bewerbungsphase für das Deutschlandstipendium 2018/19 hat am 11. Juni begonnen und endet am 29. Juni 2018
Die Technische Universität Chemnitz vergibt zum Wintersemester 2018/19 bereits zum siebenten Mal Deutschlandstipendien an Studierende, die sich durch hervorragende Leistungen im Studium sowie durch besonderes Engagement oder durch das Meistern von biografischen Herausforderungen auszeichnen. Die Bewerbungsfrist beginnt am 11. Juni (00:00 Uhr). Bis zum 29. Juni 2018 (24:00 Uhr) müssen die Bewerbungen online eingegangen sein.
Vom Deutschlandstipendium profitieren Studierende und Wirtschaftspartner der TU Chemnitz gleichermaßen: Junge Talente können mit der Förderung ihr Potential voll ausschöpfen. Und die Förderer lernen zukünftige Fach- und Führungskräfte mit exzellenter Ausbildung früh kennen. Der Geschäftsführer der SITEC Industrietechnologie GmbH, Dr. Jörg Lässig, bekräftigt die große Bedeutung des Förderinstrumentes für die Fachkräftegewinnung: "Die Unterstützung von Studierenden im Rahmen des Deutschlandstipendiums ist ein wichtiger Baustein im Gesamtsystem der nachhaltigen Sicherung des akademischen Nachwuchses."
Die Anzahl der an der TU Chemnitz vergebenen Stipendien ist seit dem Beginn des vom Bund initiierten Programms stetig gestiegen. So werden im aktuellen Studienjahr 95 Studierende von 36 Unternehmen unterstützt.
Weitere Informationen zur Bewerbung: www.tu-chemnitz.de/tu/deutschlandstipendium
Stichwort: Deutschlandstipendium
Junge talentierte Menschen fördern, damit sie den Kopf frei haben für ihr Studium – das ist der Grundgedanke des von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Deutschlandstipendiums. Mit dem Deutschlandstipendium ist eine neue Stipendienkultur in Deutschland entstanden, in der Staat und Gesellschaft erstmals gemeinsam Verantwortung für die Nachwuchsgeneration übernehmen und die Leistungen und das gesellschaftliche Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten sichtbar anerkennen.
Das monatliche Stipendium in Höhe von 300 Euro wird für die Dauer von zwei Semestern gewährt und kann darüber hinaus verlängert werden. 150 Euro werden dabei vom Bund und 150 Euro von privaten Förderern, wie Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni oder anderen Privatpersonen, finanziert. Die Hochschule fungiert dabei als Organisator sowie als Vermittler zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, Fördernden und Geförderten. Zudem ist sie für die Mittelakquise verantwortlich.
(Autorin: Heidrun Fischer)
Mario Steinebach
11.06.2018