Den Hochschulpakt fest im Blick
Rektoratskollegium schloss auch mit der Philosophischen Fakultät eine Zielvereinbarung zur Absicherung der Lehre
Rektor Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes und der Dekan Prof. Dr. Bernhard Nauck (v.l.) unterzeichneten die Zielvereinbarung. Foto: Mario Steinebach |
Das Rektoratskollegium und die Philosophische Fakultät der TU Chemnitz schlossen am 3. Mai 2007 eine Zielvereinbarung über die qualitative und quantitative Absicherung des Studienangebotes sozial-, geistes- und sportwissenschaftlicher Studiengänge. "Darin erklärt die Fakultät, im Wintersemester 2007/08 für sämtliche der von ihr angebotenen Studiengänge, außer in den Bachelor-Studiengängen European Studies, Medienkommunikation, Psychologie sowie Präventions-, Rehabilitations- und Fitnesssport, auf die Einrichtung einer örtlichen Zulassungsbeschränkung zu verzichten", berichtet der Dekan der Fakultät Prof. Dr. Bernhard Nauck. Im nächsten Semester erwartet werden 810 Studienanfänger in den elf Bachelor-Studiengängen sowie 85 Studienanfänger in den drei Masterstudiengängen der Fakultät. "Der sich ergebende höhere Personalbedarf soll durch temporäre universitätsinterne bzw. fakultätsinterne Umverteilung der personellen Ressourcen gesichert werden. Basis für die Höhe der Stellenbereitstellung sind die tatsächlichen Einschreibungszahlen", so Nauck. Über eine Fortsetzung der Zielvereinbarung werde spätestens im Januar 2009 erneut verhandelt.
"Dies ist die zweite Vereinbarung dieser Art an unserer Universität. Die Philosophische Fakultät unterstützt damit neben den Wirtschaftswissenschaften wesentlich das im Hochschulpakt 2020 fixierte Ziel, die Studienanfängerzahlen Sachsens des Jahres 2005 beizubehalten", erklärt TU-Rektor Prof. Dr. Klaus-Jürgen Matthes.
Mario Steinebach
03.05.2007