Jobrad
Ansprechpartnerin:
Bei einem Jobrad least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin zur Nutzung. Die Leasingraten werden dabei aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin bedient (Entgeltumwandlung). Dadurch wird das steuerpflichtige Gehalt reduziert. Eine Bezuschussung des Jobrads durch den Arbeitgeber ist aktuell nicht vorgesehen.
Mit der letzten Anpassung des TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) wurde grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades zu verwenden.
Diese Möglichkeit muss jedoch sowohl den Tarifbeschäftigten als auch den Beamten/innen im Freistaat Sachsen eingeräumt werden. Für die Beamten/innen des Freistaates Sachsen wurden jedoch noch keine entsprechenden Regelungen getroffen. Weiterhin bedarf es des Abschlusses eines Rahmenvertrages seitens des Freistaates Sachsen mit einem Jobradanbieter, welcher aktuell noch nicht erfolgte.
Sofern die Voraussetzungen für die Einführung eines Fahrrad-Leasings über den Arbeitgeber (TU Chemnitz bzw.
Freistaat Sachsen) vorliegen, werden alle Beschäftigten entsprechend informiert.