Buchführungspflicht

Buchführungspflicht

Neben dem handelsgesetzlichen Bestimmungen kann ein Unternehmen auch nach dem Steuerrecht zur Buchführung verpflichtet sein.

Es besteht demnach keine steuerliche Buchführungspflicht für

  • Freiberufler gemäß § 18 EStG
  • Nicht-Kaufleute
  • Kaufleute, die die gesetzlichen Grenzen unterschreiten.

Insofern sich eine handelsrechtliche Pflicht zur Führung von Büchern ergibt, leitet sich eine steuerrechtliche Pflicht daraus ab. Bei entsprechenden Umsatzgrößen werden die CopyFriends somit buchführungspflichtig.

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