Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

 

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Buchführung ist ordnungsmäßig, wenn sie den gesetzlich vorgegebenen Zweck erfüllt, nämlich:

  • einem sachkundigen Dritten
  • in angemessener Zeit
  • eine Übersicht über
  • den Stand und
  • die Geschäfte des Unternehmens vermittelt

und wenn sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Diese verbindlichen Richtlinien zur Erstellung von Jahresabschluss & Buchführung sind sowohl aus der Praxis des ordentlichen Kaufmanns abgeleitet als auch gesetzlich kodifiziert.

Lizenz
Lizenzinhaber
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  • Sachgerechte & überschaubare Organisation
  • Übersichtliche Gliederung des Jahresabschluss
  • Keine Verrechnung zwischen Vermögenswerten & Schulden
  • Klare Darstellung von Aufwendungen & Erträgen
  • Buchungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden
  • Gewährleistung durch Nutzung eines Standardkontenrahmens (SKR03/SKR04)
  • Sicherstellung durch Journal mit Verweis auf Belege und Hauptbuch
  • Überprüfbarkeit jeder Buchung durch chronologische Nummerierung und sortierte Aufbewahrung der Belege
  • Schaffung von internen Kontrollmöglichkeiten der Finanzbuchführung

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