Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
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Buchführung ist ordnungsmäßig, wenn sie den gesetzlich vorgegebenen Zweck erfüllt, nämlich:
- einem sachkundigen Dritten
- in angemessener Zeit
- eine Übersicht über
- den Stand und
- die Geschäfte des Unternehmens vermittelt
und wenn sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Diese verbindlichen Richtlinien zur Erstellung von Jahresabschluss & Buchführung sind sowohl aus der Praxis des ordentlichen Kaufmanns abgeleitet als auch gesetzlich kodifiziert.
- Sachgerechte & überschaubare Organisation
- Übersichtliche Gliederung des Jahresabschluss
- Keine Verrechnung zwischen Vermögenswerten & Schulden
- Klare Darstellung von Aufwendungen & Erträgen
- Buchungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden