Professur
Über die Professur
Das Öffentliche Recht beschäftigt sich in erster Linie mit den Beziehungen zwischen hoheitlichen Institutionen und privaten Personen bzw. Organisationen. Es gewährleistet ihnen Freiheit und Gleichheit gegenüber den Gesetzgebern sowie der Verwaltung und ermöglicht die gerichtliche Kontrolle hoheitlicher Eingriffe. Das Öffentliche Wirtschaftsrecht ist eine Teildisziplin des Öffentlichen Rechts. Als Wirtschaftsverwaltungsrecht bezieht es sich auf die Eingriffs- und Leistungsbeziehungen von Unternehmen zur Wirtschaftsverwaltung und ist in das Internationale bzw. Europäische Wirtschaftsrecht sowie das Wirtschaftsverfassungsrecht eingebettet.
Die Ziele der Lehrstuhlarbeit zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht sind vielfältig: In der Lehre soll den Studierenden Grundlagenwissen vermittelt werden, damit sie im späteren Berufsleben in der Lage sind, wirtschaftsrechtliche Probleme zu erkennen. In der Forschung liegen die Schwerpunkte im Öffentlichen Wettbewerbs-, Verbraucherschutz- und Medienrecht sowie im Europäischen Wirtschaftsrecht und im Wirtschaftsverwaltungsrecht, vor allem im Gewerberecht. Die Lehrstuhlarbeit fühlt sich insbesondere dem Gedanken verpflichtet, rechtliche und ökonomische Erkenntnisse durch fakultätsinterne und -externe Kooperationen auch mit den Behörden vor Ort zu verbinden.
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