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Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums
Aufgaben
Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums 

Aufgaben

Die Prüfungsausschüsse sind auf Grundlage der Prüfungsordnungen (PO) für die mit der Durchführung von Prüfungen im Zusammenhang stehenden Entscheidungen zuständig, u.a. für:

  • die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
  • die Anrechnung von Studienzeiten (Fachsemestereinstufung) sowie von Studien- und Prüfungsleistungen
    (bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Studiengangswechsel stets über das Studentensekretariat einzureichen ist),
  • Fristverlängerungen,
  • (nachträgliche) Rücktritte von Prüfungen sowie nachträgliche Anmeldungen für Prüfungen,
  • Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte Studierende und chronisch Kranke sowie für Studierende während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit.

Einige dieser Aufgaben haben die Prüfungsausschüsse zur Erledigung an die Vorsitzende (Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl) übertragen. Dies gilt insbesondere für den Rücktritt/Rückzug der Prüfungsanmeldung gemäß § 11 Abs. 1 PO, die Anrechnung von Studien-/Prüfungsleistungen gemäß § 15 Abs. 1 PO, die Ausgabe des Themas gemäß § 19 Abs. 5 PO sowie die Prüferbestellung bei Abschlussarbeiten gemäß § 19 Abs. 7 PO.