Gremien
Die Arbeit am Zentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung wird durch verschiedene Gremien begleitet und koordiniert. Die Gremienstruktur basiert auf der Ordnung des Zentrums für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (ZLB) von 2024.
Vorstandsmitglieder
- Prof. Dr. Meike Breuer (Direktorin)
- Prof. Dr. Leena Kristina Bröll (stellvertretende Direktorin)
- Prof. Dr. Birgit Brandt
Stimmberechtigte Mitglieder
Hochschullehrer:
- Prof. Dr. Meike Breuer
- Prof. Dr. Leena Kristina Bröll
- Prof. Dr. Birgit Brandt
- Prof. Dr. Henriette Dausend
- Prof. Dr. Matthas Schönbeck
Akademische Mitarbeiter:
Studierende:
- Katharina Walther
- Conrad Heiko Jahn
Beratende Mitglieder
Gleichstellungsbeauftragte/r, derzeit unbesetzt
Prof. Dr. Birgit Brandt (Studiengangsleiterin) ist in der Amtszeit ab 1.12.2019 Mitglieder des Erweiterten Vorstandes
Sitzungstermine des Erweiterten Vorstands
Wintersemester 2024/25
-
23.10.2024
-
04.12.2024 - entfällt
-
08.01.2025
-
05.02.2025
Sommersemester 2024
- 10.04.2024
- 15.05.2024
- 12.06.2024
- 10.07.2024
Leitbild der Studienkommission
Die Studienkommission begleitet und berät federführend bei der Überarbeitung und Anpassung der Studiendokumente des Zentrums für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (ZLB) und darüber hinaus bei der gesamten Gestaltung der Aus- und Weiterbildung im Lehramt am ZLB. Hierbei sind die Kriterien der Studierbarkeit, der Professionalisierung der Studierenden in der ersten Phase der Lehramtsausbildung sowie pädagogische, fachdidaktische und fachliche Standards maßgeblich.
Die Studienkommission bezieht dabei die Expertise der in die Aus- und Weiterbildungsgänge des ZLB involvierten Dozierenden sowohl des ZLB als auch anderer Fakultäten und externer Anbindung ein. Darüber hinaus sucht sie im Bedarfsfall Kontakt zu weiteren ExpertInnen aus Universität, Lehrerausbildung, Lehrerfortbildung und Schulpraxis, die pädagogische, fachdidaktische und/oder fachliche Beratung und Beiträge zur Arbeit der Studienkommission leisten können.
Die Studienkommission strebt zudem einen engen Austausch mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der verfassten Studierendenschaft sowie studentischen Interessengruppen des Studiengangs an.
In der Studienkommission sind Gäste und deren Anregungen willkommen. Sie berichtet den Gremien des ZLB regelmäßig über ihre Arbeit und macht ihre Protokolle öffentlich.
Studiengangsleitung Lehramt an Grundschulen ab 10.07.2024
Prof. Dr. Birgit Brandt (Professur Grundschuldidaktik Mathematik)
Die Amtszeit der Studiengangsleitung beträgt drei Jahre.
Studiengangsleitung Primarstufe Plus Mathematik ab 01.02.2024
Prof. Dr. Birgit Brandt (Professur Grundschuldidaktik Mathematik)
Die Amtszeit der Studiengangsleitung beträgt drei Jahre.
Mitglieder der Studienkommission Lehramt an Grundschulen ab 10.07.2024
Die Amtszeit der Mitglieder der Studienkommission beträgt in der Regel drei Jahre. Die Amtszeit für Studierende beträgt ein Jahr und endet am 09.07.2025.
Mitglieder der Studienkommission Primarstufe Plus Mathematik ab 01.02.2024
Die Amtszeit der Mitglieder der Studienkommission beträgt in der Regel drei Jahre. Die Amtszeit für Studierende beträgt ein Jahr und endet am 31.01.2025.
Prüfungsausschuss Lehramt an Grundschulen
Zuständigkeiten
- Studiengang "Lehramt an Grundschulen"
- Erweiterungsfach "Deutsch als Zweitsprache"
- Studiengang "Primarstufe Plus Mathematik"
- Berufsbegleitende wissenschaftliche Ausbildung von Lehrkräften
Der Prüfungsausschuss tagt jeden zweiten Monat.
Aufgaben
- Ankerkennung von Leistungen, welche in einer vorangegangenen Ausbildung, einem vorangegangenem Studium erbracht wurden
- Fachsemestereinstufungen
- Widersprüche
- Bestätigung der Leistungsnachweise BaföG
Mitglieder
Prof. Dr. Steffen Wachter (Vorsitz)
Dr. Jan Friedrich (stellvertretender Vorsitzender)
weitere Mitglieder:
Prof. Dr. Meike Breuer, Prof. Dr. Matthias Schönbeck, Vanessa Weber (Studierende LAGS, Mitglied seit November 2024)
Kontakt: lags_pa@…
Kontakt, Dokumente und Hinweise
Allgemeine Anliegen
Für Allgemeine Anliegen an den Prüfungsausschuss zu Beratung, Nachteilsausgleich und Widersprüche wenden Sie sich per Email an: lags_pa@…
Antrag auf Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen/Fachsemestereinstufung
Es besteht die Möglichkeit, bereits erbrachte Leistungen aus einem anderen Studiengang oder einer Ausbildung anrechnen zu lassen, wenn diese in Inhalt und Leistung mit den zu erbringenden Leistungen im Studiengang Lehramt an Grundschulen vergleichbar sind.
Im Antrag sind die bereits erbrachten Leistungen anzugeben und den im Studiengang Lehramt an Grundschulen zu erbringenden Leistungen gegenüberzustellen. Geben Sie immer konkrete Vorschläge, mit Bezeichnung und Modulnummer, an.
Fügen Sie dem Antrag alle relevanten Dokumente, welche den Inhalt, die Art und die Leistung/das Ergebnis der anzuerkennenden Leistung erkennen lassen:
- Modulbeschreibungen/Auszüge aus der Ausbildungsordnung o.ä. (keine kompletten Ordnungen) sowie
- eine beglaubigte Leistungsübersicht oder ein Zeugnis bei (in deutscher Sprache oder amtlicher Übersetzung)
Ordnen Sie die beigefügten Dokumente (Modulbeschreibungen u.ä.) entsprechend der Reihenfolge in ihrem Antrag.
Dokumente:
- Antrag auf Fachsemestereinstufung/Anerkennung bereits erbrachter Leistungen
- Studiendokumente im Studiengang Lehramt an Grundschulen
Bitte richten Sie die Unterlagen per Email an: anerkennung_pa@…
Bitte beachten! 1 Datei im pdf-Format – mit dem Dateinamen: Anerkennung_Nachname.pdfBAföG-Formblatt 5 - Leistungsnachweis
Bitte reichen Sie das Formblatt mit einer vom zentralen Prüfungsamt der TUC beglaubigte Leistungsübersicht ein, sonst kann keine Bearbeitung erfolgen. Füllen Sie ihre persönlichen Daten im Formblatt aus und speichern Sie das Dokument so, dass es auch weiterhin digital bearbeitbar ist.
Bitte richten Sie die Unterlagen per Email an: : formblatt5_pa@…
Bitte beachten! 1 Datei im pdf-Format – mit dem Dateinamen: formblatt5_Nachname.pdf
Nachteilsausgleich für Studierende mit Beeinträchtigungen
Der Antrag ist beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Antrag auf Nachteilsausgleich für Studierende im Mutterschutz
Der Antrag ist beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.