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Betreuungsvereinbarung

Betreuungsvereinbarung

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Betreuungsvereinbarung für befristet Beschäftigte

Für befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Technischen Universität Chemnitz mit dem Qualifikationsziel einer Promotion ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zwingend erforderlich.

Musterbetreuungsvereinbarung (docx)

Musterbetreuungsvereinbarung (pdf)

Freiwillige Betreuungsvereinbarung

  • Ziel einer freiwilligen Betreuungsvereinbarung ist es, den Ablauf der Promotion zu strukturieren und der bzw. dem Promovierenden eine Hilfe zur Strukturierung der Promotionsphase zu bieten.
  • Diese Vereinbarung kann als Grundlage für gemeinsame Besprechungen zur Promotion zwischen der bzw. dem Provierenden und der betreuenden Hochschullehrerin bzw. dem betreuenden Hochschullehrer dienen.
  • Sie besitzt Empfehlungscharakter, d.h. eine Vereinbarung abzuschließen ist freiwillig.
  • Betreuungsvereinbarung und Expose sind nicht das gleiche. Das Expose betrifft eher das Inhaltliche der Arbeit, die Betreuungsvereinbarung  eher das Organisatorische bzw. den Prozess.
  • Alle in der Vereinbarung aufgeführten Bestandteile sind wichtig (Arbeitsplan, Zeitplan, regelmäßige Treffen, Veröffentlichungsplanung, Form der Promotion, ...).
  • Es wird der Promovendin bzw. dem Promovenden empfohlen, einmal im Jahr die Betreuungsvereinbarung zu besprechen, Fortschritte und Entwicklungen festzuhalten und die Betreuungsvereinbarung diesen anzupassen.

Freiwillige Promotionsvereinbarung (docx)