Antrag auf Zulassung zur Promotion
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Antrag auf Zulassung zur Promotion
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion (Formular Zulassungsantrag) ist so früh wie möglich schriftlich in schriftlicher Form zu stellen.
Als Anlage sind dem Zulassungsantrag beizufügen:
- ein Nachweis über die abgelegte Hochschulabschlussprüfung,
- die Bereitschaft einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers zur wissenschaftlichen Betreuung der Dissertation (formlos),
- das Formular zur Erfassung der Promovierendendaten zum Zweck der Zulassung zur Promotion und der Durchführung des Promotionsverfahrens (Formular Erstmeldung)
Den Antrag auf Zulassung zur Promotion richten Sie bitte an die Vorsitzende des Promotionsausschusses, Prof. Dr. Leena Bröll, und reichen ihn vollständig mit allen Unterlagen im Sekretariat der GSD Sachunterricht ein. Nicht fristgerecht bzw. unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet!
Hinweis für zur Promotion zugelassene Bewerberinnen und Bewerber
Zur jährlichen Aktualisierung der Promovierendendaten (gemäß § 3 Abs. 8 der Promotionsordnung) verpflichtet sich die Bewerberin bzw. der Bewerber, erstmals zur Zulassung zur Promotion (Formular Erstmeldung) sowie jährlich zum 01.11. der Vorsitzenden des Promotionsausschusses mittels des Formulars zur Erfassung der Promovierendendaten zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht nach dem Hochschulstatistikgesetz die im Formular Folgemeldung abgefragten Daten schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung durch die Bewerberin bzw. den Bewerber, kann die Zulassung zur Promotion vom Promotionsausschuss nach Anhörung der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers widerrufen werden.