Studiengänge Psychologie
Psychologie kann in anderen Fächern als obligatorisches oder wahlobligatorisches Nebenfach studiert werden. Weiter Informationen finden Sie in den Dokumenten zu den Studiengängen an der TU Chemnitz.
Informationen zum Studium der Psychologie und zur Reform des neuen Psychotherapeutengesetz finden Sie auf unserer FAQ-Seite
Bewerbung
Auskunft zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung für das Psychologiestudium an der TU Chemnitz erhalten Sie im Studentensekretariat.
Fachstudienberatung
Mit Ihren fachlichen Fragen zum Studium wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung, Frau Dr. Alexandra Götze.
Fachsemestereinstufung
Auskunft zur Fachsemestereinstufung erhalten Sie ebenfalls von Frau Dr. Götze oder von den Professoren im Prüfungsausschuss
Beachten Sie bitte, dass Sie für die Einstufung in ein höheres Fachsemester das entsprechende Formular "Antrag auf Fachsemestereinstufung" benötigen. Sie finden es - neben den übrigen Bewerbungs-unterlagen - auf dieser Seite des Studentensekretariates.
FAQs zur Reform des Psychotherapeutengesetz
Im Herbst 2019 haben Bundestag und Bundesrat eine weitreichende Reform des Gesetzes zur Ausbildung von PsychotherapeutInnen (Psychotherapeutengesetz / PsychThG) beschlossen, die seit dem 1. September 2020 mit zwölfjähriger Übergangsfrist gültig ist. Mit der Reform wird die Ausbildung von PsychotherapeutIinnen gesetzlich grundlegend neu geregelt. Nach dem neuen Modell bildet ein Psychologologiestudium mit psychotherapeutischer Ausrichtung im Master die Grundlage, auf der am Studienende die Approbation gemäß Approbationsordnung (ApprO) als Psychologischer Psychotherapeut (für die gesamte Lebensspanne und das gesamte Störungsspektrum) erteilt werden kann. Danach kann eine postgraduale Weiterbildung mit Vertiefung in verschiedenen fachpsychologischen Gebieten (Erwachsene vs. Kinder-Jugend vs. evtl. Neuropsychologie) gewählt werden, nach deren erfolgreichem Abschluss die sozialrechtliche Möglichkeit zur Abrechnung mit der GKV für das jeweilige Gebiet erteilt wird.
Im Folgenden wurden diesbezüglich wichtige Fragen und Antworten (Stand: Oktober 2024) zusammengestellt.
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Durch die Reform des Psychotherapeutengesetzes wird seit dem 1. September 2020 die Ausbildung von PsychotherapeutIinnen grundlegend umgestellt. Wer eine selbständige Tätigkeit als Psychotherapeut/in im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung anstrebt, muss nach dem neuen Ausbildungsmodell zunächst ein psychotherapeutisch ausgerichtetes Studium absolvieren. Dieses besteht in der Regel aus einem sog. polyvalenten Bachelor-Studium Psychologie, welches im jeweiligen Bundesland vom Landesprüfungsamt berufsrechtlich anerkannt wurde, und aus einem anschließenden Master-Studium Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie. Dieser Master-Abschluss ist Voraussetzung für die Approbationsprüfung, die am Landesprüfungsamt abgelegt wird. Im Anschluss an die Approbationsprüfung wird eine verfahrensspezifische Weiterbildung durchlaufen. Die Approbation berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“, die die vorherige Berufsbezeichnungen „Psychologische/r Psychotherapeut/in“ und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in“ ersestzt.
Der polyvalente Bachelorstudiengang Psychologie lässt die Option für unterschiedliche Schwerpunktsetzungen offen. Ein solcher polyvalenter Bachelorstudiengang wird seit dem Wintersemester 2020/21 auch an der TU Chemnitz angeboten und ist vom sächsischen Landesprüfungsamt berufsrechtlich anerkannt. Studierende müssen sich jedoch auch im Rahmen dieses polyvalenten Studiengangs für einen klinischen Profilbereich entscheiden, wenn sie sich eine psychotherapeutische Ausbildung offen halten wollen.
Im Masterstudium muss dann eine Entscheidung für eine psychotherapeutische Ausrichtung oder eine andere psychologische Schwerpunktsetzung (z.B. Arbeitspsychologie, Human Factors…) getroffen werden. An der TU Chemnitz haben Studierende entsprechend ab dem Wintersemester 2022/23 die Wahl zwischen dem Masterstudiengang „Klinische Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie“, der auf die Approbationsprüfung vorbereitet, und dem bisherigen „Allgemeinen Master Psychologie“, der verschiedene Schwerpunktsetzungen ermöglicht und im Rahmen der Übergangsregelungen ebenfalls für die Approbationsausbildungen nach dem bisherigen System qualifiziert. Auch der Master-Studiengang „Human Factors“ wird weiterhin angeboten.
Wer als niedergelassene/r Psychotherapeut/in im Rahmen der gesetzlichen Krankenversorgung arbeiten will, muss im Anschluss an die Approbation eine weiterführende verfahrensspezifische Qualifizierung absolvieren. Für alle Studierenden, die ihr Psychologiestudium nach dem 1. September 2020 aufgenimmen haben, gilt eine zwölfjährige Übergangsphase, in der die Ausbildung zur Psychotherapeutin auch nach dem alten System beendet werden kann. Die so erworbenen Abschlüsse sind gleichwertig zu denen des neuen Ausbildungssystems.
Entsprechend den Vorgaben der reformierten Approbationsordnung müssen sich Studierende auf Grundlage der SO 2022 (Beginn ab WS 22/23) im ersten Schritt schon im Bachelorstudium entscheiden, ob Sie sich den Weg zur Ausbildung als Psychotherapeut/in offen halten wollen.
In diesem Fall erfüllt der Bachelorabschluss Psychologie an der TU Chemnitz die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), wenn Sie ihn wie folgt ausgestalten:
Sie absolvieren ein klinisches Orientierungspraktikum im Modul C.1
Sie absolvieren eine Berufsqualifizierende Tätigkeit I im Modul T.1
Sie belegen das Vertiefungsmodul Q.4 Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Mit diesem B.Sc.-Abschluss können Sie sich dann im zweiten Schritt für den ab dem WS 22/23 geplanten neuen Master-Studiengang „Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie“ bewerben, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfüllt.
Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium zum WS 2019/200 unter der 2019er-Studienordnung begonnen haben, so gilt die neue Bachelor-Studienordnung vom WS 2020/2021 auch für Sie, da es sich bei dieser Studienordnung um eine sogenannte Änderungssatzung handelt, die die alte Studienordnung ersetzt. Ihr Bachelorabschluss erfüllt die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), wenn Sie ihn wie folgt ausgestalten:
Sie absolvieren im Modul C ein Orientierungspraktikum mit inhaltlicher Orientierung (b), also in einem Bereich der „Patientenversorgung oder in anderen Kontexten mit Bezug zur psychologischen Praxis“, absolvieren
Sie absolvieren im Modul T ein Berufspraktikum im Bereich der psychotherapeutischen Patientenversorgung
Sie wählen als nichtpsychologisches Modul das Modul S6 und belegen darin die Vorlesungen „Anatomie/Physiologie I“ und „Anatomie/Physiologie II“ erfolgreich.
Mit diesem B.Sc.-Abschluss können Sie sich für den Master-Studiengang „Psychologie mit Schwerpunkt Psychotherapie“ bewerben, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfüllt.
Für Studierende, die sich vor dem Wintersemester 2019/20 schon im Bachelorstudium befunden haben, ist ein Wechsel in eine andere SO nicht vorgesehen, da es nach der Reform des PsychThG weiterhin möglich ist, im Rahmen der zwölfjährigen Übergangsfrist, sowohl das Masterstudium als auch die Therapieausbildung nach dem bestehenden aktuellen Modell zu absolvieren.
Studierende, die ihr Masterstudium schon begonnen haben und den Beruf des Psychotherapeuten anstreben, haben ab dem 1. September 2020 ebenfalls weitere zwölf Jahre Zeit, die Approbationsausbildung nach dem bisherigen Ausbildungssystem zu absolvieren.
Nein. Die Sorge mit einem Master-Abschluss Psychologie, der nicht dem neuen Psychotherapeutengesetz entspricht, keine Ausbildung zur Psychotherapeutin machen zu können, ist unbegründet: Der Gesetzgeber hat den 31.08.2032 (bzw. in Härtefällen den 31.08.2035) als Frist genannt, innerhalb derer die Ausbildung zur Psychotherapeut/in nach der zuvor geltenden Fassung des PsychThG absolviert werden kann. Voraussetzung ist, dass das Studium vor dem 01.09.2020 aufgenommen worden sein muss.
Nach aktueller Rechtsauffassung der Landesbehörden (nachzulesen in diesem Erlass) bezieht sich die Aufnahme des Psychologie-Studiums auf das Bachelor-Studium Psychologie. Sie haben also die Möglichkeit, bis zum 31.08.2032 Ihre Ausbildung zum Psychotherapeuten unter den Bedingungen abzuschließen, die bei der Aufnahme Ihres Bachelor-Studiengangs vor dem 1.9.2020 gegolten haben.
Diese Regelung schließt folgende beiden Szenarien ein:
1.) Sie nehmen bis einschließlich WS 21/22 einen Masterstudiengang Psychologie nach aktueller Studienordnung des Master-Studiengangs Psychologie auf
2.) Sie nehmen ab WS 22/23 einen Masterstudiengang Psychologie auf, der *nicht* den Vorgaben des PsychThG von 2020 entspricht, aber klinische Elemente gemäß der alten Rechtsordnung enthält (also einen „alternativen“ Master). Sie haben dann ebenfalls das Recht, innerhalb der Frist bis zum 31.08.2032 eine Ausbildung zum Psychotherapeuten gemäß alter Rechtsordnung zu absolvieren.
Beides gilt unter der Voraussetzung, dass die bekannten Träger weiterhin außeruniversitäre postgraduale Ausbildungswege zur Therapeutin nach PsychThG i.d.V. vor 2019 anbieten. Dies wurde wiederholt von diesen bestätigt.
Option 2.) gilt zusätzlich nur unter der Voraussetzung, dass im Master Psychologie, der kein Direktstudium ist, ein Modul belegt und mit Prüfung abgeschlossen wird, das "Klinische Psychologie" im Titel hat. Der Umfang der Klinischen Ausbildung insgesamt (BSc und MSc zusammen) sollte nicht weniger als 12 LP betragen ("Übersetzung" der früheren Diplomstudienordnung, die beim alten PsychthG noch "Pate" stand). Im geplanten allgemeinen Master Psychologie, den unser Institut parallel zum Direktstudium ab WS22/23 anbietet, wird ein solches Modul enthalten sein.
Studierende, die eine berufliche Tätigkeit in einem der anderen Anwendungsfelder der Psychologie, wie z.B. Arbeits- und Organisationspsychologie, pädagogische Psychologie etc., anstreben, haben weiterhin die Möglichkeit, mit der Wahl des polyvalenten Bachelors Psychologie und des weiterbestehenden Allgemeinen Masters Psychologie ihre entsprechenden Ziele zu verfolgen.
Das Orientierungspraktikum muss in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen stattfinden, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden.
Ja, es werden nur Praktika von Einrichtungen anerkannt, in denen approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutinnen und -psychotherapeuten tätig sind.
Erfolgreicher Abschluss eines Bachelor-Studiengangs Psychologie, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) erfüllt und entsprechend vom zuständigen Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe akkreditiert wurde. Das bedeutet für den Bachelor-Abschluss-Psychologie an der TU Chemnitz: erfolgreicher Abschluss eines polyvalenten Bachelors Psychologie mit folgender Ausgestaltung
Sie absolvieren ein klinisches Orientierungspraktikum im Modul C.1
Sie absolvieren eine Berufsqualifizierende Tätigkeit I im Modul T.1
Sie belegen das Vertiefungsmodul Q.4 Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.