Barrierefreie Hochschuldidaktik und inklusive Lehre
Nach der 2016 stattgefundenen 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (2017) ist von einem Anteil von etwa 11 Prozent an Studierenden mit gesundheitlichen studienerschwerenden Beeinträchtigungen auszugehen. Die zahlenmäßig größte Gruppe bilden die psychischen und chronisch-somatischen Erkrankungen (zum Beispiel Asthma, Diabetes, Rheuma oder Multiple Sklerose). Nur in den seltensten Fällen ist die Beeinträchtigung damit auf den ersten Blick bzw. bei der ersten Begegnung sofort erkennbar. Daraus folgt, dass unabhängig von der Fachrichtung alle Lehrenden der TU Chemnitz mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einmal Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unterrichten werden.
Diese haben gemäß Art. 24 Abs. 5 der 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf einen diskriminierungsfreien „Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung“. Auch das Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen legt im § 5 Abs. 2 Nr. 12 als Aufgabe der Hochschulen fest, sicherzustellen, „dass Studenten mit Behinderung oder chronischer Krankheit in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können“. Davon ausgehend ist die Berücksichtigung der besonderen Belange der Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten eine wesentliche Teilaufgabe aller Lehrenden an der TU Chemnitz.
Studierenden mit Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigt und chancengleich an Lehre teilhaben können. Inklusion und Barrierefreiheit an Hochschulen darf demnach nicht nur aus einer baulichen Perspektive betrachtet werden, auch die Hochschullehre kann Zugangsbarrieren aufweisen oder zu Benachteiligungen für Studierende mit Beeinträchtigungen führen.
Im Rahmen der Erhebung zum Studium mit Beeinträchtigung an der TU Chemnitz wurden die didaktisch-methodische Gestaltung der Lehrveranstaltungen im Hinblick auf Präsentationstechniken und fehlende Pausen zur Regeneration oder Medikamenteneinnahme sowie die mangelnde Bereitstellung von Skripten und aufbereiteten Lehrmaterialien als Hauptschwierigkeiten im Studium benannt.
Voraussetzung dafür, auf die Bedürfnisse einzelfallbezogen eingehen zu können, ist es, den Studierenden zu Semesterbeginn eindeutig Unterstützungsbereitschaft zu signalisieren. Hier kann Studierenden mit Beeinträchtigungen angeboten werden, nach der Veranstaltung oder in der Sprechzeit vorbeizukommen, damit unter Wahrung der Privatsphäre eine Abstimmung zu individuellen Bedarfen und Hilfestellungen zur Verbesserung der Lernsituation erfolgen kann (Vorlage siehe unten). Bei speziellen Problemen ist die Ansprechpartnerin für Studierende mit Beeinträchtigungen auch Lehrenden behilflich.
Barrierefreie Webkonferenzen
Informationen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum Thema Barrierefreie Webkonferenzen
Vergleichende Analyse der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zur Barrierefreiheit von Videokonferenz-Programmen
Vorlagen
Die nachfolgende Powerpoint-Vorlage kann in Lehrveranstaltungen (insbesondere zu Semesterbeginn) genutzt werden, um behinderte oder chronisch kranke Studierende über Unterstützungsbereitschaft und Beratungsangebote zu informieren. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Lehrende auf deren Bedürfnisse einzelfallbezogen eingehen können, zumal die meisten Beeinträchtigungen nicht unmittelbar sichtbar sind. Hierdurch kann Studierenden mit Beeinträchtigungen angeboten werden, nach der Veranstaltung oder in der Sprechzeit vorbeizukommen, damit unter Wahrung der Privatsphäre eine Abstimmung zu individuellen Bedarfen und Hilfestellungen zur Verbesserung der Lernsituation erfolgen kann.
Die Vorlagen beruhen auf dem allgemeinen Folienlayout (Handbuch Version 6). Fakultätsspezifische Präsentationsvorlagen (Fakulätsfarben) können bei der Koordinatorin für Inklusion angefordert werden oder die Inhalte aus der allgemeinen Vorlage für individuelle Präsentationen genutzt werden.
Präsentation Allgemein Powerpoint 16:9
Leitfaden „Barrierefrei lehren – barrierefrei studieren”
Ein Handlungsleitfaden für Lehrende mit praktischen Empfehlungen zu barrierefreier Lehre wurde im Wintersemester 2019/2020 erarbeitet und Print-Exemplare erstellt. Diese Maßnahme wurde mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
Anfang März 2020 wurde der Leitfaden an alle Professuren der TU Chemnitz, d.h. an alle Fakultäten sowie das Zentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung versandt. Weitere Exemplare können bei der Koordinatorin für Inklusion angefordert werden.
Leitfaden als PDF-Fassung (nicht barrierefrei)
Aktuell wird die Veröffentlichung als barrierefreies PDF-Dokument vorbereitet.
Hochschuldidaktische Weiterbildungsangebote
Am 09. Dezember 2019 fand an der TU Chemnitz in Kooperation mit dem Projekt "Lehrpraxis im Transfer" ein Workshop „Barrierefrei lehren – barrierefrei studieren” statt (Dozentin: Dr. Daniela Menzel).
Entsprechende Angebote sind wieder angedacht, sobald Präsenzveranstaltungen wieder planbar sind. Der Workshop hatte einige interaktive Bestandteile und dieses Erleben und Reflektieren über Beeinträchtigungen im Studium ist in Online-Formaten nicht umsetzbar.
Interessantes
Im LiT-Newsletter, Ausgabe 2/2018 gab es einen Beitrag „Barrierefreie Hochschuldidaktik und inklusive Lehre - Unterstützung für Studierende mit Beeinträchtigungen”.
Informationen des Deutschen Bildungsservers zu inklusiver Hochschuldidaktik und Weiterbildung für Hochschullehrende
Informationen und didaktische Hinweise für Lehrende zum Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten des Deutschen Studentenwerkes und der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung