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Barrierefreies Webdesign und barrierefreier Zugang zu Webseiten und Webseiten-Inhalten

Hinweise und Angebote des Universitätsrechenzentrums

Netzwerk „Barrierefreiheit an der TU Chemnitz“ im Lernmanagement-System OPAL seit Januar 2021 eingerichtet (gemeinsame Austauschplattform zum Thema barrierefreie Webseiten und Dokumente) Link zum Netzwerk

  • Zielgruppe: alle Beschäftigten und Studierenden, welche sich mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigen (Fragen und Austausch zur Barrierefreiheit von Webseiten, PDF-Dokumenten, zur Qualitätsprüfung bzw. Nachbereitung)
  • konkrete Fragen rund um barrierefreie Webseiten und PDF-Dokumente stellen, Antworten können für andere von Interesse sein
  • es können eigene Beispieldateien hochgeladen werden, Lösungsansätze können dann direkt am Beispiel geklärt werden und wiederum von anderen nachvollzogen werden
  • PAC3-Fehler können ebenfalls direkt gepostet werden, Schritte zur Fehlerbeseitigung werden rückgemeldet

Regelmäßige Sprechstunde „Web und barrierefreie Dokumente“ immer donnerstags von 11.00 bis 12.00 Uhr seit 24. Juni 2021 (Fragen klären und gemeinsame Bearbeitung von PDF-Dokumenten möglich) Link zur Online-Sprechstunde

Weitere Hinweise für barrierefreies Webdesign erhalten Sie auf der Webseite des Universitätsrechenzentrums

Regelmäßige Inhouse-Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit durch Dr. Dombeck, die nächsten Termine finden ab Oktober 2024 statt. Auf Anfrage können einzelne Strukturbereiche individuelle Schulungstermine vereinbaren.

  • Schulung 1: Erstellung und Prüfung barrierefreier Internetseiten an der TU Chemnitz (Zielgruppe Webautorinnen und Webautoren mit geringen Kenntnissen zur Barrierefreiheit und dem WCAG-Standard)
  • Schulung 2: Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente mit Microsoft Word (Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufig mit Word arbeiten und daraus PDF-Dokumente generieren, mit geringen Kenntnissen zur Nutzung von Formatvorlagen in Word und zur Konvertierung von Word- in ein PDF-Dokument)
  • Schulung 3: Erstellung barrierefreier PDF-Dokmente mit Microsoft Powerpoint (Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufig mit Powerpoint arbeiten und daraus PDF-Dokumente generieren, mit geringen Kenntnissen zur Erstellung barrierefreier Powerpoint-Dokumente)
  • Schulung 4: Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente mit Adobe Acrobat Pro DC
  • Schulung 5: Prüfung und Nachbereitung von PDF-Dokumenten hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit
  • Schulung 6: Erstellung von Untertiteln bei Videos
  • Schulung 7: Erstellung barrierefreier PDF-Formulare

Die Schulungen 4 und 5 richten sich konkret an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente und die standardkonforme Nachbearbeitung (älterer) PDF-Dokumente verantwortlich sind.

Hilfsmittel für eine barrierefreie Webseite

Farbkontraste können mit dem Colour Contrast Analyser, dem Color Contrast Checker oder dem Contrast Checker auf Barrierefreiheit geprüft werden. Hierbei wird der Kontrast zwischen Vordergrundfarbe (meist die Schriftfarbe) und Hintergrundfarbe analysiert.

Farb-Fehlsichtigkeiten können mit dem Colorblind Web Page Filter geprüft werden (verschiedene Formen von Farbenblindheit wie Rot-Grün-Farblindheit in den Unterformen Grünschwäche (Deuteranopie) und Rotschwäche (Protanopie); blau-gelbe Sehschwäche (Tritanopie); totale Farbenblindheit (Achromatopsie) unterscheidbar)

Das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool analysiert Webseiten und identifiziert WCAG-Fehler und hilft somit die Barrierefreiheit von Webseiten zu prüfen und zu verbessern.

Prüf-Tools des Projektes „BIK für Alle“ (barrierefrei informieren und kommunizieren) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Weiterführende Informationen

Inhalte von Webseiten sind für Personen mit Beeinträchtigungen häufig nur schwer oder unvollständig zugänglich. Bei der Erstellung von Webseiten der TU Chemnitz sind daher besondere Anforderungen zu berücksichtigen, um diese Barrieren abzubauen. Grundsätzlich betrifft die Informationsbereitstellung über Webseiten der TU Chemnitz die informative Barrierefreiheit, welche unter anderem in Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie den §§ 3 und 9 des Sächsischen Inklusionsgesetzes verankert ist.

Gesetzliche Anforderungen und Standards für digitale Barrierefreiheit definieren umfassend, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um Personen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen gleichberechtigt Zugang und die Nutzung von Informationen mittels des Internetauftrittes bzw. der Webseiten-Inhalte zu ermöglichen. Nur vordergründig richtet sich informative Barrierefreiheit an Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, sie betrifft ebenfalls mobilitätseingeschränkte Nutzer/innen, Hörbeeinträchtigte sowie Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen und die entsprechende Informationsverfügbarkeit in leichter Sprache:

Barrierefreiheit umfasst ein weites Feld an Behinderungen, einschließlich visueller, auditiver, motorischer, sprachlicher, kognitiver, Sprach-, Lern- und neurologischer Behinderungen. Obwohl diese Richtlinien ein weites Feld von Problemen abdecken, können sie nicht die Bedürfnisse von Menschen mit allen Arten, Ausprägungen und Kombinationen von Behinderungen adressieren. Diese Richtlinien machen Webinhalte außerdem besser nutzbar für ältere Personen mit sich altersbedingt ändernden Fähigkeiten und verbessern häufig die Gebrauchstauglichkeit für Benutzer im Allgemeinen. Die WCAG 2.0 wurden durch das W3C-Verfahren (englisch) in Kooperation mit Einzelpersonen und Organisationen auf der ganzen Welt entwickelt. Das Ziel ist es, einen gemeinsamen Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten zur Verfügung zu stellen, der die Bedürfnisse von Einzelpersonen, Organisationen und Regierungen auf internationaler Ebene erfüllt. (World Wide Web Consortium (W3C) 2009)

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, also unter anderem Universitäten. Daraus geht unter anderem hervor, dass bestehende Webseiten bis 23. September 2020 und mobile Anwendungen ab 23. Juni 2021 barrierefrei sein müssen. Im Webangebot muss nach Artikel 7 der Richtlinie zudem zukünftig eine „Barrierefreiheits-Erklärung“ publiziert werden. Zum Inhalt von Websites und mobilen Anwendungen gehören nach den Erwägungsgründen der Richtlinie „textuelle und nicht textuelle Informationen, Dokumente und Formulare zum Herunterladen und beidseitige Interaktion wie z. B. die Bearbeitung digitaler Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen" (vgl. Gesetzesbegründung zum BfWebG des Sächsischen Landtages, Drucksache 6/16690, S. 11).

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

  • Konformitätsstufe AA gilt als minimaler Standard
  • Transparenz durch Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite
  • vier Prinzipien der Barrierefreiheit: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit (vgl. europäische Norm EN 301 549)

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vom 25. Mai 2019

Der Sächsische Landtag hat am 10. April 2019 das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz; BfWebG) beschlossen.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0), autorisierte deutsche Übersetzung

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), autorisierte deutsche Übersetzung

Um die Anforderungen an die Barrierefreiheitserklärung zu konkretisieren, hat die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss 2018/1523 gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen erlassen, welcher eine Mustererklärung zur Barrierefreiheit enthält.

Entsprechend des § 4 Abs. 1 BfWebG wurde die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (BfIT Sachsen) geschaffen. Sie ist im Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) in Leipzig eingerichtet. Der Name des dzb lesen war bis November 2019 noch „Deutsche Zentralbücherei für Blinde“ und ist so auch im BfWebG vermerkt.

Die Aufgaben der Überwachungsstelle BfIT sind die kontinuierliche Überprüfung der Webseiten und Apps auf Einhaltung der Barrierefreiheitsvorschriften, die Beratung öffentlicher Stellen zur barrierefreien Gestaltung sowie die Erstellung eines Berichts für Sachsen zur Tätigkeit, welcher mit den Berichten aller Bundesländer und des Bundes an die EU-Kommission übermittelt wird.

Inhalte von Webseiten

Zum Inhalt von Webseiten zählen „textuelle und nicht textuelle Informationen, Dokumente und Formulare zum Herunterladen und beidseitige Interaktion wie z. B. die Bearbeitung digitaler Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen“ (EU-Richtlinie 2016/2102, Erwägungsgrund Nr. 19).

Die BITV 2.0 verweist zudem auch auf die Formate Video und Audio (§ 2a Abs. 1) bzw. die EU-Richtlinie 2016/2102 benennt in Art. 3 Nr. 6 weiterhin Audio-Video, interaktives Audio (Voice Control über Devices) und interaktives Video.

Alle diese Formate als Webseiten-Inhalte müssen ebenso wie die Webseite selbst barrierefrei zugänglich sein.

Ausnahmen der EU-Richtlinie 2016/2102

Folgende Inhalte sind nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren und aktuelle rechtliche Abläufe benötigt werden
  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden (aufgezeichnet, d. h. nicht live; Bezug auf Audio-Formate wie Podcast; Video-Formate und die Kombination von Audio-/Video-Formaten, also Bild-Ton-Kombinationen); Hinweis: Für ab 23.09.2020 auf der Webseite veröffentlichte aufgezeichnete zeitbasierte Audio-Dateien muss eine Text-Alternative in Form von Untertiteln oder von Transkripten mit gleichwertigen Informationen sowie für die Inhalte von Video-Dateien eine Text-Alternative, also Transkripte, Audiodeskriptionen oder eine Tonspur mit gleichwertigen Informationen bereitgestellt werden
  • Live-Übertragungen (Live-Streaming als Audio oder Video, z. B. Videokonferenzen, live übertragene Reden)
  • Online-Karten und Kartendienste (Bedingung: Beschreibung z. B. des Anfahrtsweges in barrierefreier Alternative in Textform; Es sind also barrierefrei zugängliche Informationen zu integrieren, falls visuelle Informationen oder komplexe Navigationsfunktionen nicht genutzt werden können. Hierzu sollten Postanschriften, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel in der Nähe und ähnliche Angaben in Textform bereitgestellt werden.)
  • Inhalte und Dokumente Dritter (z. B. Ministerien, andere Institutionen), da diese außerhalb der Kontrolle sind und nicht durch die TU Chemnitz finanziert oder entwickelt werden
  • Intranet-Bereiche, die seit dem 23.09.2019 nicht mehr grundlegend überarbeitet wurden
  • Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren bzw. aktuelle rechtliche Abläufe benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise alte Forschungsprojekte, deren Informationen nur zu Dokumentationszwecken noch vorgehalten werden. Hinweis: Hierzu wird dringend empfohlen, einen Archivbereich auf der Webseite einzurichten, in dem zum Beispiel auch nicht nachträglich aufzubereitende barriererfreie PDF-Dokumente abgelegt werden (Filter: "aktive Verwaltungsverfahren").

Stand und Maßnahmen an der TU Chemnitz

Das Rektorat der TU Chemnitz hat Frau Dr. Daniela Menzel, Koordinatorin für Inklusion, Mitte Januar 2020 die Leitung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Barrierefreie Internetauftritte und Dokumente“ übertragen. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus dem Schwerbehindertenvertreter; der Arbeitgeberbeauftragten für Schwerbehinderte; dem Rektoratsbeauftragten für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler und Vertreterinnen bzw. Vertretern des Universitätsrechenzentrums (URZ), des Bereiches Pressestelle und Crossmedia, des Personalrates sowie aller Fakultäten und Zentralen Einrichtungen zusammen. Die Arbeitsgruppe steht allen interessierten Mitgliedern und Angehörigen der TU Chemnitz offen. Aufgabe der  Arbeitsgruppe ist es unter anderem, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten und dem Rektorat konkrete Maßnahmen zur Kommunikation und Sensibilisierung, zu Schulungsbedarfen und Schulungsangeboten sowie zur Begleitung und Überwachung der Gestaltung barrierefreier Webseiten zu unterbreiten.

Fortlaufende Maßnahmen

  • Feedback auf Wunsch zum Umsetzungsstand der digtialen Barrierefreiheit (Barrierefreiheitsprüfung von Webseiten und PDF-Dokumenten, Rückmeldung, Beratung und Betreuung bei der Fehlerbeseitigung)
  • fortlaufende Sensibilisierungsmaßnahmen
  • regelmäßige Durchführung von Schulungs- und Beratungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Barrierefreie PDF-Dokumente durch den Koordinator für digitale Barrierefreiheit im URZ sowie die Koordinatorin für Inklusion
  • schrittweise Überarbeitung von älteren PDF-Dokumenten zur Erfüllung der Standards für Barrierefreiheit

Rückblick auf bisherige Schritte und Erfolge

  • Vorträge an der TU Chemnitz zum Thema "Inklusion und Barrierefreiheit im Webauftritt"
  • Beauftragung eines externen Gutachtens zum Stand der Barrierefreiheit der Webseiten (2015, Prüfbericht) als Grundlage eines ersten Arbeits- und Statusberichtes "Web-Barrierefreiheit an der TU Chemnitz" (2016)
  • Schulung von Webautoren durch das Universitätsrechenzentrum
  • Erarbeitung und Pflege von Gestaltungsvorlagen im Content Management System (TUCAL) und Handreichungen für Webautoren durch das Universitätsrechenzentrum
  • Mitarbeiterschulungen zur Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente, u. a. finanziert aus den SMWK-Sondermitteln "Inklusion an Hochschulen"
  • Erstellung von Video-Tutorials "Barrierefreie PDF-Dokumente und Formulare" (2017)
  • Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften in den Strukturbereichen zur Prüfung und Umsetzung von Barrierefreiheit, finanziert aus den SMWK-Sondermitteln "Inklusion an Hochschulen"
  • Ausschreibung und Besetzung einer Stelle für einen zentralen Webkoordinator für digtiale Barrierefreiheit
  • Veröffentlichung der Erklärung zur Barrierefreiheit der Technischen Universität Chemnitz (ebenfalls englischsprachige Version), erste Überarbeitung im März 2021
  • Einrichtung eines Netzwerks "Barrierefreiheit an der TU Chemnitz" über die Lernplattform OPAL im Januar 2021 (Links, Informationen und Forum zu Barrierefreiheit von Webseiten, PDF-Dokumenten, Fragen zur Qualitätsprüfung bzw. Nachbereitung)
  • Entwicklung von Icons für barrierefreie Webseiten und Dokumente
  • Konzeption und Durchführung von Inhouse-Schulungen (erstmals April-Juni 2021) zum Thema Barrierefreie Webseiten und Dokumente
  • seit 2021 Einsatz von Siteimprove- sowie axesWord-Lizenzen
  • Erarbeitung von Checklisten und Handlungsempfehlungen durch das Universitätsrechenzentrum (URZ, insbesondere Zentraler Webkoordinator für digitale Barrierefreiheit) und die Koordinatorin für Inklusion
  • Überarbeitung von Word- und PowerPoint-Vorlagen im Corporate Design in Zusammenarbeit mit der Crossmedia-Redaktion

Barrierefreie Webseiten: Hilfestellungen, Anleitungen und Checklisten

Informationen zu den Anforderungen an barrierefreie Webseiten und Apps der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen

Checkliste für barrierefreie Webseiten der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen

Informationen zur digitalen Barrierefreiheit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Informationen zu barrierefreien Webseiten und zur Umsetzung der Standards des Projektes „BIK für Alle“ (barrierefrei informieren und kommunizieren) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

FAQ zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Accessibility Consulting: Richtlinien, Checklist, Glossar u.v.m. (Herr Hellbusch hat bereits Webseiten der TU Chemnitz auf Barrierefreiheit getestet und Gutachten zum Grad der Barrierefreiheit verfasst)

Aktion Mensch beantwortet die Frage "Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?" und stellt einen Schnelltest zur Verfügung

Übersicht der Aktion Mensch "Barrierefreiheit umsetzen" enthält Hinweise zur Konzeption und Gestaltung barrierefreier Webseiten sowie Tipps zur Umsetzung der internationalen Richtlinien.

Barrierefreie Videos: Untertitel, Audiodeskription und Gebärdensprache

Hinweis: Kontakte zu Gebärdensprachdolmentsch-Dienstleistenden oder Autor/innen für Live-Audiodeskription bzw. für Nachbereitung von Videos mit Audiodeskription sowie Tutorials zur Erstellung von Untertiteln und Audiodeskriptionen können durch die Koordinatorin für Inklusion der TU Chemnitz vermittelt werden.

In der IBS-Online-Bibliothek finden sich einige Anleitungen und Hinweise zum Thema "Barrierefreie Videos"

Aktion Mensch hat ein Video-Player-Plugin entwickelt, mit dem die Einbindung barrierefreier Videos optimal möglich ist (barrierefreier Videoplayer). Hierfür müssen die Videos in barrierefreier Form vorliegen (barrierefreie Videos umfassen Untertitel, Audiodeskription und die Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache), vgl. 4 Tipps für barrierefreie Videos

Leitfaden für barrierefreie Online-Videos des Projektes „BIK für Alle“ (barrierefrei informieren und kommunizieren) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Hinweise zur Untertitelung von Videos für hörbeeinträchtigte Personen des Projektes „BIK für Alle“ (barrierefrei informieren und kommunizieren) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Hinweise zur automatischen Untertitelung von Videos mit YouTube des Projektes „BIK für Alle“ (barrierefrei informieren und kommunizieren) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales; die Ergebnisse sind nicht fehlerfrei, so dass eine Nachbereitung erfolgen muss

Hinweise zur Audiodeskription des Projektes „BIK für Alle“ (barrierefrei informieren und kommunizieren) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Die Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien e.V. produziert und verkauft eigene Filmproduktionen und unterhält eine Filmdatenbank mit Informationen zu Filmen aus aller Welt zum Thema Behinderung sowie eine Datenbank zum Thema Menschen mit Behinderung und Medien. Außerdem vermittelt und organisiert das Filmbüro Film- und Videoprogramme, Medienseminare und Kurse für Schulen, Verbände und Einrichtungen der Erwachsenenbildung.