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Pressemitteilung vom 09.11.2000

Produkthaftung in den USA

Produkthaftung in den USA
Wie Risiken bewältigt werden - Vortrag vermittelt Erfahrungen der Volkswagen AG

Im Jahre 1962 führte der Supreme Court of California mit seinem Urteil im Fall Greenman v. Yuba Power Products Corp. weltweit erstmals die Produkthaftung ein. Schon ein Jahr später folgte der Supreme Court of New York im Fall Goldberg v. Kollsman Instrument Corp. Wie ein Flächenbrand breitete sich die Produkthaftung dann zunächst über die USA, sodann über alle westlichen Industriestaaten aus. Der Volkswagen Konzern exportiert seine Produkte in die USA und ist deshalb den Risiken aus der US-amerikanischen Produkthaftung seit fast vier Jahrzehnten ausgesetzt. Zur Bewältigung dieser Risiken wurde eine eigene Abteilung eingerichtet. Mit welchen Problemen sie konfrontiert wird und wie sie diese löst, wird Töns Brüning-Brinkmann von der Volkswagen AG in Wolfsburg in seinem Video-Vortrag am 13. November 2000 um 15.15 Uhr im Zentralen Seminar- und Hörsaalgebäude der TU Chemnitz, Hörsaal N 114, zeigen.

Weitere Informationen erteilt Prof. Dr. Claus Scholl, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Telefon (03 71)5 31-42 01.