Kostenfreie Testmöglichkeiten an der Uni
Täglich ab 3. Januar 2022 wieder kostenfreie Bürgertestung im Hörsaalgebäude der TU Chemnitz – Testung unter Aufsicht für Beschäftigte und Studierende im Alten Heizhaus
(Update vom 03.01.2022: Die Testmöglichkeiten an der TU Chemnitz werden ab dem 3. Januar 2022 wieder täglich angeboten.)
Das Corona-Schnelltestangebot der Firma PNB Pandemic Solutions GmbH im Hörsaalgebäude der Technischen Universität Chemnitz, Reichenhainer Straße 90, wird um die Möglichkeit der kostenfreien Bürgertestung erweitert. Ab 1. Dezember 2021 können auch Universitäts-Externe das Angebot nutzen. Hierzu werden die Zeiten für die Testungen angepasst: Die Teststelle wird von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr geöffnet sein und steht allen Interessierten zur Verfügung. Zusätzlich werden von dieser Teststelle bereits am 30. November 2021 Schnelltests in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr sowie von 15:30 bis 17:30 Uhr, jedoch nur für Beschäftigte und Studierende der TU Chemnitz, durchgeführt. Um die Wartezeit zu verkürzen, haben ausschließlich Beschäftigte und Studierende der TU Chemnitz zudem fortan die Möglichkeit, sich vorab einen Termin zu buchen, um in der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr einen Corona-Schnelltest vornehmen zu lassen. Das Angebot kann darüber hinaus auch ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten wahrgenommen werden. Zutritt erhalten Interessierte über den rechten Gebäudeeingang des Hörsaalgebäudes. Die Testergebnisse sind innerhalb von 15 Minuten verfügbar. Eine Bescheinigung gibt es schriftlich direkt vor Ort oder per E-Mail. Zudem kann das Schnelltest-Ergebnis auch über die Corona-Warn-App abgerufen werden. In der Teststelle werden im Rahmen der kostenfreien Bürgertestung ausschließlich Corona-Antigen-Schnelltests (keine PCR-Tests) angeboten, auf die gemäß aktueller Verordnungslage jede Bürgerin und jeder Bürger unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus mindestens einmal pro Woche Anspruch hat.
Vor der Testung werden Interessierte über den Testablauf, evtl. Risiken sowie das weitere Vorgehen bei einem positiven Schnelltestergebnis durch den Testanbieter informiert. Bei einem positiven Testergebnis leitet eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Testteams die persönlichen Daten der betreffenden Person inklusive Testergebnis direkt an das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz weiter und informiert die betreffende Person über die Pflicht zur umgehenden häuslichen Isolation und Wahrnehmung eines PCR-Tests binnen 24 Stunden.
Daneben wird auch das Testangebot im Universitätsteil Straße der Nationen 62 ausgebaut. Studierende und Beschäftigte haben – beginnend ab 30. November 2021 – die Möglichkeit, einen Corona-Selbsttest unter Aufsicht einer durch die TU Chemnitz beauftragten Person durchzuführen. Diese Testmöglichkeit steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 9:00 Uhr im Alten Heizhaus im Innenhof des Gebäudekomplexes Straße der Nationen 62 zur Verfügung. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für Beschäftigte und Studierende werden Selbsttests kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Wahrnehmung des Angebots ist die TUC-Card mitzuführen. Zur Dokumentation der Testdurchführung und des Ergebnisses erhalten Getestete ein entsprechendes Formular, das nur zur TU-internen Verwendung dient.
Darüber hinaus bleibt für Studierende die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht der bzw. des Lehrenden zur Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen grundsätzlich zulässig.
Hintergrund: Für Studierende und Lehrende gilt für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen die sogenannte 3G-Regel. Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt mittlerweile auch für alle Beschäftigten, dass der Zugang zur Universität nur unter Einhaltung der 3G-Pflicht möglich ist. Die dafür notwendigen Tests werden laut Verordnungslage nur anerkannt, wenn diese unter Aufsicht einer durch die TU Chemnitz beauftragten Person vor Ort oder von einem externen Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung durchgeführt und dokumentiert werden. Testungen, die z. B. unter Aufsicht von Kolleginnen oder Kollegen durchgeführt werden, werden damit nicht mehr anerkannt. Das Hygienekonzept der TU Chemnitz wurde entsprechend angepasst. Die Zeiten, in denen die Testungen vorgenommen werden, gelten zudem nicht als Arbeitszeit.
Generell ist zu beachten, dass die Vornahme des Antigen-Schnelltests zu Beginn der Präsenztätigkeit an der TU Chemnitz nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf. Für PCR-Tests besteht im Übrigen eine Gültigkeit von 48 Stunden bezogen auf den Zeitpunkt der Probenentnahme.
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. Beschäftigten und Hilfskräften, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, wird durch die TU Chemnitz jedoch das Angebot zur freiwilligen Durchführung von Corona-Selbsttests dreimal pro Woche unterbreitet. Die Verteilung und Ausgabe der Tests erfolgt auf Bestellung. Es wird empfohlen, die Tests zum Zweck des freiwilligen regelmäßigen Monitorings kurz vor Antritt der Präsenztätigkeit und außerhalb der TU Chemnitz durchzuführen. (Meldung vom 29.11.2021)
Mario Steinebach
03.01.2022