Ihre Meinung ist gefragt!
Prorektor für Lehre, Studium und Weiterbildung der TU Chemnitz lädt Studierende und Mitarbeiter ein, sich zur Zulassungsbeschränkung von Studiengängen zu äußern
Der Studentinnenrat (Stura) der Technischen Universität Chemnitz hat am 31. August 2012 eine Pressemitteilung versandt und einen Tag später auf seiner Homepage publiziert. In ihr geht es um die Zulassung bzw. Nichtzulassung zu einem Studiengang auf der Grundlage der in der TU Chemnitz vorgenommenen Kapazitätsberechnungen. Diese Berechnungen seien "willkürlich festgelegt", eine Nichtzulassung auf dieser Grundlage verstoße gegen ein Verfassungsgerichtsurteil "von vor 40 Jahren".
Außerdem verurteilt der Stura das an der TU Chemnitz gegenwärtig praktizierte Losverfahren für noch unbesetzte Rest-Studienplätze. Er fordert Interessierte dazu auf, ihr Recht auf einen Studienplatz auf gerichtlichem Wege geltend zu machen, sofern sie aufgrund etwa von Abiturzeugnissen keine Zulassung erhalten haben. Auch bietet der Stura hierzu ab sofort eine Rechtsanfangsberatung an.
Bei der Initiative des Stura handelt es sich um eine sehr weitreichende Aktion, die gegenwärtig vereinzelt auch in anderen Bundesländern durchgeführt wird. Im Effekt dürfte sie erhebliche Folgen haben für den Unterrichtsbetrieb an unserer Universität.
Liebe Studierende, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Sagen Sie dem Prorektor für Lehre, Studium und Weiterbildung der TU Chemnitz zu diesem Thema Ihre Meinung! Wir werden sie in unsere Gespräche mit allen Akteuren, die durch die Initiative ins weitere Geschehen involviert sind, gerne einbringen. Wir freuen uns über Ihre Zuschrift bis zum 21. September 2012. Sie erreichen uns unter prorektor.bildung@tu-chemnitz.de. Alle Zuschriften werden vertraulich behandelt.
Prof. Dr. Christoph Fasbender
Prorektor für Lehre, Studium und Weiterbildung
Mario Steinebach
03.09.2012